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Christof Rasche

24.04.2024 Sitzungen 18/61

Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Schulgebäude obliegen dem Schulträger, also der Kommune. Die Betriebserlaubnispflicht nach SGB VIII umfasst nicht das Schulgebäude als solches. Das hat der Schulträger zu verantworten. Trotzdem haben wir das auch heute schon in Systemen. Wir setzen, wie gesagt, nicht bei null an, sondern wir haben auch heute schon funktionierende Systeme, in denen Schule und OGS sich Räumlichkeiten teilen und diese gegenseitig nutzen.

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