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Andrea Busche

SPD 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Ministerin, Sie haben gerade erläutert, dass es durchaus üblich ist, Willensbekundungen in Koalitionsverträgen zu verankern. Da frage ich mich: Ist es auch gängige Praxis und üblich, dass man gegenüber allen Vertreterinnen und Vertretern, die damit befasst sind – den Kommunen, den beratenden Mitgliedern, aber auch dem Parlament –, immer die Worte „Ausführungsgesetz“ und „Referentenentwurf“ nennt und dann plötzlich, Mitte März, nach einem angekündigten Referentenentwurf davon abweicht? Ist das gängige Praxis in Politik?

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