Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dorothee Feller das Wort. Bitte sehr. Dorothee Feller*), Ministerin für Schule und Bildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleichberechtigung, Respekt und die Akzeptanz von Vielfalt sind zentrale Werte für das Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Das gilt auch für den Bereich der Sprache. Alle Menschen verdienen es, angemessen und respektvoll angesprochen zu werden, und zwar unabhängig von ihrem Geschlecht. Das Gleichstellungsrecht in Nordrhein-Westfalen sieht deshalb vor, dass Beschäftigte in Verwaltung und Schule eine geschlechtergerechte Sprache verwenden. In der Rechts- und Amtssprache sollen nach Möglichkeit geschlechtsneutrale Formulierungen genutzt werden. Falls sie nicht gefunden werden können, sollen die weibliche und die männliche 24.04.2024 Sprachform verwendet werden. Ziel ist es, Frauen und Männer gleichermaßen sichtbar zu machen. Im Jahr 2017 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität von Personen schützt, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen. Auch sie dürfen nicht diskriminiert werden. Insbesondere seit diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wird in der Gesellschaft darüber diskutiert, wie nichtbinäre Personen sprachlich einbezogen und sichtbar gemacht werden können. Dabei wird unter anderem über Sprachformen mit Sonderzeichen im Wortinneren wie der sogenannte Genderstern diskutiert. Diese gesellschaftliche Debatte ist noch längst nicht abgeschlossen. Darauf weist auch der Rat für deutsche Rechtschreibung hin. Er gibt das amtliche Regelwerk heraus, das für Schulen und für die öffentliche Verwaltung bindend ist. Mit seinem jüngsten Beschluss von Dezember 2023 erklärt der Rat, dass er die weitere Schreibentwicklung beobachten wird, denn geschlechtergerechte Schreibung sei aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss. Es ist bereits jetzt und auch ohne einen entsprechenden Antrag der AfD selbstverständlich, dass für die Schulen das amtliche Regelwerk gilt und sich dessen Anwendung nicht negativ auf die Leistungsbewertung auswirken darf. Dieser Umstand ändert jedoch nichts daran, dass es eine gesellschaftliche Debatte zu Fragen einer geschlechtergerechten Sprache gibt, die auch vom Rat für deutsche Rechtschreibung anerkannt wird. Findet diese Debatte Einzug in den Unterricht, gelten selbstverständlich die Grundsätze des Beutelsbacher Konsens: das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot. Das bedeutet: Die Debatte muss als kontrovers eingeordnet und ausgewogen behandelt werden. Es gehört zur pädagogischen Kompetenz unserer Lehrkräfte, mit einer solchen Kontroverse verantwortungsvoll umzugehen und dabei den Alters- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angemessen zu berücksichtigen. Daher braucht es keine Verbote, sondern eine von Sachlichkeit und von gegenseitigem Respekt geprägte Debattenkultur. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
