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Sascha Lienesch

CDU 24.04.2024 Sitzungen 18/61

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die AfD hat wieder einmal eine Idee aus dem Hut gezaubert, um ihr Lieblingsthema „Migration“ zu bespielen. Es vergeht fast keine Plenarwoche ohne mindestens einem Antrag dazu. Aber die eigene Anhängerschaft muss natürlich bedient werden; steter Tropfen höhlt den Stein. In den nächsten Tagen können wir die Rede dann auf Youtube bestaunen. Heute geht es um die Härtefallkommission im Flüchtlingsministerium, deren Abschaffung Sie fordern. Sie nehmen unter den Migranten jetzt also die Gruppe ins Visier, die aus humanitären oder persönlichen Gründen die schwächste Gruppe darstellt. Dabei schreiben Sie selbst und haben es eben auch gesagt, Frau Kollegin, dass die Anzahl dieser Fälle im mittleren dreistelligen Bereich liege und im Jahr 2022 sogar weniger geworden sei. Die Existenz der Kommission suggeriert angesichts der Gesamtzahl der Abschiebeverfügungen entgegen Ihrer Antragsbegründung nicht, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen überprüft werden müssen. Das macht die Kommission nämlich gar nicht, weil sie sonst mit Anträgen überflutet würde. Augenscheinlich ist das aber nicht der Fall. (Christian Dahm [SPD]: Das ist vollkommen richtig!) Die Härtefallkommission unterstellt den Gerichten und den Ausländerbehörden auch nicht, das geltende Recht falsch angewandt zu haben. Das prüft die Härtefallkommission überhaupt nicht, weil sie keine Aufsichtsbehörde ist. Die Kommission hat vielmehr das Recht, bei einer Entscheidung Umstände und Härten zu berücksichtigen, die nicht im Einzelnen bei den im Aufenthaltsgesetz für die Gewährung eines Aufenthaltstitels festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen enthalten sind. Das heißt, die Ausländerbehörde kann diese Tatbestände gar nicht würdigen; dafür ist die Härtefallkommission eingerichtet worden. Die Härtefallkommission schafft also für die Ausländerbehörden eine neue rechtliche Grundlage zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass das gerechtfertigt ist. Das ist 24.04.2024 zum Beispiel bei dringend notwendigen medizinischen Behandlungen, Operationen oder der Absicht einer Heirat – auch das sollte der Staat nicht verhindern – der Fall. Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission insbesondere Kriterien wie die Aufenthaltsdauer in Deutschland, Sprachkenntnisse, erworbene Qualifikationen bzw. einen erfolgreichen Schulbesuch, die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit und die soziale Integration in die örtlichen Gemeinschaften. Ihre Antragsbegründung, dass diese Menschen dem Sozialstaat dann auf der Tasche lägen, ist damit falsch, denn es werden, wie ich gerade erwähnt habe, auch die Einkommensverhältnisse geprüft, und nicht jeder wird berücksichtigt. Darüber hinaus sind natürlich geklärte Identitäten, die Mitwirkung bei der Erfüllung von Passpflichten sowie die Straffreiheit ganz wichtig. Wer hier straffällig geworden ist, hat keine Chance auf einen positiven Bescheid durch die Härtefallkommission. Längst nicht jeder Antrag auf einen Härtefall mündet in ein Ersuchen an die Ausländerbehörde, denn Fälle werden auch als unbegründet zurückgewiesen; Sie haben das selbst ausgeführt. Ich bin ordentliches Mitglied im Petitionsausschuss und kann sagen, dass den Landtag natürlich viele Petitionen zum Aufenthaltsrecht erreichen. Im Petitionsausschuss kann die Anwendung des geltenden Rechts parlamentarisch geprüft werden. Wurden die Verfahren korrekt durchgeführt? Fand der Asylbewerber angemessen Gehör? Wurde das Verfahren durch die Ausländerbehörde in einer angemessenen Zeit durchgeführt? Insofern sind Petitionen zu diesen Fragen für die Petenten natürlich sinnvoll und führen auch immer wieder zur Korrektur von Entscheidungen im Rahmen des normalen Verfahrens, wenn Formfehler aufgetreten sind. Für eine Erweiterung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch den Petitionsausschuss gibt es keine rechtlichen Grundlagen; er kann sie also gar nicht erteilen. Ein Petitionsverfahren hat auch keine aufschiebende Wirkung. Das hat ein kürzlich von unserer Kollegin Osei in Auftrag gegebenes und durch unseren wissenschaftlichen Dienst erstelltes Gutachten aufgezeigt. NRW geht mit der Härtefallkommission übrigens keinen Alleingang. Alle 16 Bundesländer haben eine solche Kommission eingerichtet, obwohl sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind. Unser Fazit lautet: Die Härtefallkommission ist ein Gremium, das sich mit Einzelfällen beschäftigt. Das zeigen die Statistiken und die Fallzahlen. Dieses Gremium wird nicht für eine Überprüfung des bisherigen Verfahrens eingesetzt, sondern es prüft, ob besondere Umstände vorliegen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis doch möglich machen. Landtag Ein Migrant bzw. Antragsteller hat auch keinen Rechtsanspruch auf ein Härtefallverfahren. Die Kommission kann selbst darüber befinden, ob sie ein Verfahren eröffnet; gemäß dem Aufenthaltsgesetz muss die Erteilung eines Aufenthaltstitels über diese Härtefallkommission im Interesse der Bundesrepublik Deutschland und nicht einzig im Sinne des Antragstellers liegen. Für die CDU ist klar, dass wir die illegale Migration beenden wollen. Ebenso ist aber klar, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Unterstützung der wirklich Hilfebedürftigen da sind und zu unserer Verantwortung stehen. (Beifall von der CDU) Den Antrag auf Abschaffung der Härtefallkommission lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Für das Protokoll: Ein leises Klatschen!)

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