Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mal was Neues auf der Menükarte der Landtagsanträge: Landtag Rundumschlag à la FDP. Man nehme mehr als eine Handvoll im Plenum abgelehnter Anträge, mische sie mit in vordergründiger Naivität vorgetragener Pseudogläubigkeit an den Ministerpräsidenten und tische das Ganze einfach noch mal auf. Hintergrund sind auch die Angriffe auf den Justizminister, die in nunmehr drei Sonder- und etlichen ordentlichen Sitzungen sämtlich und völlig in sich zusammengefallen sind. Insofern überrascht es nicht, dass der Minister auch aus der gerichtlichen Auseinandersetzung unbeschadet hervorging. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar, aber politisch gärt die Causa weiter – das sehen wir auch an diesem Antrag. Das ist schade; nicht, weil die Opposition der Regierung argwöhnisch auf die Finger gesehen hätte – das ist sogar notwendig –, aber wenn sie das aus untauglichem Anlass tut, das relativ schnell offenbar wird und sie trotzdem nicht ablässt, ist das nur verschwendete Lebenszeit. Der Minister soll auf Teufel komm raus beschädigt werden, und man macht weiter, damit man sein Gesicht nicht verliert. Das ist neben anderem auch ein Grund für die Politikunzufriedenheit in der Bevölkerung. Der Antrag reiht sich da ein, indem er deutlich übertreibt: „Die Justiz in NRW kollabiert“ – so weit sind wir ja nun noch lange nicht. Nicht, dass es keine Kritikpunkte gäbe. Die AfD hat den FDP-Anträgen oft genug zugestimmt. Der Handlungsbedarf ist da, aber im Beschlussteil offenbart sich dann doch nicht mehr als eine zu geringe Frustrationstoleranz. Die FDP ist nicht zufrieden, dass ihren Anträgen nicht zugestimmt wurde – was sollen wir dann sagen? – und kann weder die dadurch ausgelösten Spannungen ertragen, noch kann sie es in konstruktive Weiterarbeit ummünzen, denn die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten ist – falls das überhaupt ernst gemeint ist – kaum der richtige Ansatzpunkt. „Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, so sieht es Art. 55 Abs. 1 der Landesverfassung vor. Daneben regelt Abs. 2, dass innerhalb dieser Richtlinien jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung leitet. Schließlich sieht Abs. 3 vor, dass die Landesregierung über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet. Wer glaubt, mit dem hier beantragten Regierungsakt sui generis die doch vergleichsweise kleinteiligen Forderungen des Antrags durchsetzen zu können, setzt auf das falsche Pferd, denn die Regelung in Art. 55 Landesverfassung stehen untereinander in einem sehr komplizierten Verhältnis. Verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Aspekte sind zu unterscheiden. So ist es dem Ministerpräsidenten verfassungsrechtlich untersagt, Ministerien sozusagen selbst zu re-22.03.2024 gieren. Der Weg ins Ministerium führt immer über den Minister. Der Ministerpräsident darf seine Minister nicht zu Staatssekretären degradieren, denn sie leiten ihren Bereich selbstständig und in eigener Verantwortung. In der Praxis spielt die Richtlinienkompetenz daher keine große Rolle. Mit „Richtlinien“ ist die allgemeine politische Ausrichtung gemeint. Demgegenüber benennt der Antrag eher Fragen und Probleme, deren Lösungen sich auf unteren Ebenen bewegen. Eine direkte Einmischung des Ministerpräsidenten ist deswegen nicht erforderlich und daher zu unterlassen. Der Antrag erweist sich also als untaugliche verfassungsrechtliche Spielerei. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. Den Antrag, so wie er ist, lehnen wir daher ab, auch wenn einzelne Aspekte zu Recht angesprochen werden. Da ich eine gerichtliche Entscheidung ansprach: Ein anderer gerichtlicher Vorgang ist überfällig. Unsere Fraktion ist dem immer wieder erhobenen Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit ausgesetzt. Wenn das zutreffend wäre, müsste unsere Partei verboten werden. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ja!) Ich bitte Sie inständig: Stellen Sie doch den Antrag auf Verbot unserer Partei. Ich weiß aber genau, dass Sie das nicht tun werden, weil Sie genau wissen, dass Sie dann Ihr blaues Wunder erleben würden. Wenn Sie keinen Antrag stellen, beweist das schlagend, wie falsch Ihre Vorwürfe sind, und Sie wissen das. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
