Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollegen und Kolleginnen! Die Landesregierung ist seit zwei Jahren im Amt, und die gesamte dritte Gewalt ruft um Hilfe. Jedoch hört der Justizminister nicht hin. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen kollabiert. – Das stammt nicht von mir, sondern ist eine Überschrift aus der Presse. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Aus welcher?) Was ist passiert? Welche Themen wurden in den letzten zwei Jahren vorangetrieben? Welche Anträge wurden im Plenum eingebracht? Die traurige Bilanz: Es waren vier eigene Anträge von CDU und Grünen und keine einzige Initiative, die auf die heutigen Probleme eingeht. Da ging es um den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst. Es ging um Prüferinnen im juristischen Staatsexamen, um das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“, das man ausweiten wollte, und um wissenschaftliche Mitarbeiter in allen fünf Gerichtsbarkeiten. Das ist eine eklatante Diskrepanz zu den ersten 24 Monaten der Regierungskoalition von FDP und CDU in der 17. Legislaturperiode, in denen zahlreiche wichtige Vorhaben vorangetrieben wurden, zum Beispiel: Einführung der Individualverfassungsbeschwerde, Vorantreiben der Digitalisierung mit 67 neuen Stellen im IT-Bereich, entschlossenes Vorgehen gegen Cybercrime, Datenschutz, Verbesserung der Personalsituation mit 1.135 neuen Stellen, Einrichtung und Stärkung der Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft, Stärkung des Opferschutzes und ein erstes Childhood-Haus. Obwohl Demokratie und Rechtsstaatlichkeit überall gefährdet sind und wir aus der jüngsten Geschichte anderer europäischer Staaten wissen, wie schnell radikale Parteien Einfluss auf die unabhängige Justiz nehmen können, hat der Justizminister hierauf nicht reagiert und die Justiz nicht weiter gestärkt. Auch die EU-Kommission hat 2022 und 2023 Defizite bei der Besoldung der dritten Gewalt in Deutschland festgestellt, und auch hier hat der Justizminister nicht reagiert. Warum ist der Justizminister so untätig? Die Steuereinnahmen sind von 2012 bis 2022 außer im Coronajahr 2020 durchschnittlich um 5,56 % gestiegen. Der Justizminister beklagte im November 2023 wie bereits im Vorjahr, dass er selbst wohl am unzufriedensten mit dem Haushalt sei. Aber warum ist das so? Es besteht keine faktische Unmöglichkeit, den Justizhaushalt zu verbessern; die Verteilung der Landtag Gelder ist nicht gottgegeben. Dann muss man eben in seinem Ressort um mehr Geld kämpfen. Ich nenne den Innenminister, Herrn Reul, als Beispiel: 2.300 Neueinstellungen im Jahr 2017, 2.300 Einstellungen im Jahr 2018, 2.500 Einstellungen im Jahr 2019, 2.659 Einstellungen im Jahr 2020, 2.660 Einstellungen im Jahr 2021, 2.670 Einstellungen im Jahr 2022, über 3.000 Einstellungen im Jahr 2023. Auch wurde zu Recht massiv in den Katastrophenschutz und bei der Polizei investiert. Bei der Justiz passiert aber nichts, obwohl überall ein dringender Personalbedarf zu verzeichnen ist, denn bei der Polizei wird mehr ermittelt, und das landet bei Gericht. Nur ein Beispiel aus der Staatsanwaltschaft: Der Anstieg der unerledigten Ermittlungsverfahren von 2022 auf 2023 beträgt 36 %. 231.291 Ermittlungsakten sind nicht erledigt. 2024 wurden nur 20 neue Stellen für die Staatsanwaltschaft geschaffen. Wir alle wissen: 300 wären notwendig gewesen. Zudem sind 5,6 % der bestehenden Stellen unbesetzt. Die Folge ist zweierlei. Erstens können die von der Polizei ermittelten Fälle bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr bearbeitet werden, und es häufen sich Berge unerledigter Verfahren an. Die Folge: Es kommt zum Justizkollaps. Zweitens hat das Bundesverfassungsgericht immer auf die qualitätssichernde Funktion einer amtsangemessenen Besoldung hingewiesen. Das bedeutet: Zunehmende Probleme bei der Gewinnung von gut qualifiziertem Nachwuchs sind ein Indiz für eine amtsunangemessene, verfassungswidrige Besoldung. Beides liegt seit zwei Jahren vor, Herr Justizminister. Wir haben zahlreiche wichtige Themen angestoßen, Anträge gestellt und Anhörungen beantragt – alles ohne Erfolg. Es ging dabei um Geschäftsstellenmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und Justizwachtmeister. Einige Berufsgruppen innerhalb der Justiz fühlen sich gänzlich vergessen, etwa Gerichtsdolmetscher, Sachverständige, Rechtspfleger und Amtsanwälte. Die Folge sind eine zunehmende Frustration und ein Vertrauensverlust. Da alle Appelle an den Justizminister selbst ins Leere gehen, richten wir uns nun an den Ministerpräsidenten mit der dringenden Bitte, diesem Zustand ein Ende zu setzen und im Rahmen einer Richtlinienkompetenz nach Art. 55 tätig zu werden. – Ich wünsche Ihnen allen schöne Ostertage. Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD])
