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Thomas Schnelle

CDU 21.03.2024 Sitzungen 18/59

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Oft blicken wir zurück auf die Geschichte, um die Bedeutung unseres Petitionswesens, unserer parlamentarischen Arbeit, auch unserer Demokratie fassen zu können. Wir erinnern oft an das Römische Reich oder an die Reformen Friedrichs des Großen, um uns bewusst zu machen, welche Fortschritte wir erreicht haben – für die Freiheit und für die Bürgerrechte aller Mitglieder unserer Gesellschaft. Heute möchte ich nicht in die ferne Vergangenheit zurückblicken. Ich möchte mit den Erfolgen des Petitionsausschusses im Rücken in die Zukunft blicken – dahin, wohin wir gehen können, für eine stärkere Demokratie, einen besseren Austausch mit den Menschen, für eine Abkehr von Misstrauen gegen den Staat und seine Institutionen, denn der Staat sind wir alle; das ist doch das Wesen unserer Gesellschaft. Der Rückblick auf das Jahr 2023 ist ein Blick auf ein Jahr der Multikrisen. So beschreibt es die Wissenschaft, egal ob wir Forscherinnen und Forscher aus der Soziologie, der Politikwissenschaft, den Wirtschaftswissenschaften oder der Medizin befragen. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel, der andauernde Krieg in der Ukraine, die Energiekrise mit ihren großen finanziellen Folgen für die Menschen durch den Angriff Russlands, der Klimawandel, die Nachwehen der Coronapandemie, die potenzielle Krise für unsere Demokratie – in solchen Zeiten fällt es schwer, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Die Welt scheint aus dem Gleichgewicht geraten. Die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auf diese Krisen fallen höchst unterschiedlich aus. Manche entscheiden sich für den Protest, der dann laut ausfällt, andere ziehen sich zurück ins Private und resignieren möglicherweise, werden leiser und stiller, geben die Hoffnung auf. Mittlerweile haben aber über 4 Millionen Menschen in Deutschland in diesem Jahr für den Erhalt unserer Demokratie demonstriert – über 1 Million Menschen alleine bei uns in Nordrhein-Westfalen. Auch hier im Saal werden viele von Ihnen bereits an einer Demonstration teilgenommen haben oder dort eventuell sogar eine Rede gehalten haben. Auch bei mir im Kreis Heinsberg gab es am letzten Wochenende noch Demonstrationen und Veranstaltungen: einen internationalen Tag gegen Rassismus und Faschismus, eine Kundgebung in Übach-Palenberg, einer Stadt mit 20.000 Einwohnern, und vieles andere. Landtag Das Besondere an diesen Demonstrationen ist, dass sie nicht nur in den Ballungszentren stattfinden, sondern die Breite der Gesellschaft umfassen und bis in die kleinsten Dörfer getragen werden. Solche Bewegungen gab es bei uns nicht mehr seit den Montagsdemonstrationen in der ehemaligen DDR. Wir müssen erkennen, dass hier etwas Besonderes stattfindet, etwas Bedeutendes, das das Potenzial zu einer gesellschaftlichen Veränderung birgt. Wir dürfen uns nicht zu lange in der Betrachtung verlieren. Es sind nun über 100 Jahre seit der ersten Demokratie in diesen Landen und ungefähr 94 Jahre seit ihrem Ende vergangen. Dass es ausgerechnet in diesen neuen 20er-Jahren in unserem Land so weit ist, dass wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder verteidigen müssen, ist vielleicht kein Zufall. In diesen Jahren allerdings weiß ich, dass wir nicht zu lange warten dürfen, dass wir nicht zu lange Reden darüber halten sollten, wie bedeutend die Situation ist, bis wir von den Krisen überrollt werden und zu spät merken, welche Bedeutung diese Entwicklung wirklich angenommen hat, außerhalb von Reden und politischen Gesten. Die Verhältnisse zu deuten, sie für uns alle verständlich zu machen, diese Bedeutung in das Parlament zu holen, in die Reden, in das öffentliche Bewusstsein – das ist unsere Aufgabe. Manche beschwören ein diffuses „die da oben“, um eine Trennung herzustellen zu den Menschen außerhalb der Politik, den Menschen, die den Eindruck haben, dass die Politik für sie unverständlich, unnahbar und fern ist. Diese Beschreibung ist nicht immer aus der Luft gegriffen. Die da oben, das sind auch wir hier drinnen, Sie und ich, die für die Menschen entscheiden, die über Menschen entscheiden. Es waren auch unsere Entscheidungen, die uns an diesen Punkt geführt haben, und es werden auch unsere Entscheidungen sein, mit denen wir entweder die Menschen wieder für die Demokratie und unsere Gesellschaft gewinnen oder aufgrund derer wir vieles verlieren, was unser Land stark macht. Sie ahnen alle bereits, warum ich einen solch großen Bogen schlage und so weit aushole: Ich tue es, da mir der Bericht des Petitionsausschusses die Möglichkeit dazu gibt und weil es das Petitionswesen ist, das dort liegt, wo das Herz unserer Demokratie schlägt. Es ist eine Verbindung, die wir haben, um das „die da oben“ und „jede Person in unserem Land“ zusammenzubringen. Als Abgeordnete tun wir dies auch in unseren Heimatkreisen vor Ort: bei Terminen, auf Festen, in Vereinen, im Dorf, auf der Straße. Sie alle kennen das aus der täglichen Arbeit. Der Petitionsausschuss stellt diese Verbindung dort her, wo es hart auf hart kommt, wo Menschen überzeugt sind, dass der Staat sie schlecht behandelt hat, wo die Konfrontation des Einzelnen und der Verwaltung entscheidend sein 21.03.2024 kann für den Glauben an die Demokratie, an das Recht und die Freiheit, von der wir uns Einigkeit versprechen. Es sind viele Menschen, die sich vom Staat falsch behandelt fühlen, oft auch allzu begründet. In der Statistik schlagen sich die gesellschaftlichen Entwicklungen nieder. Manche Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich für den lauten Protest, andere ziehen sich zurück ins Private und resignieren. Die Anzahl der Eingaben an den Landtag hat jedenfalls im Jahr 2023 einen leichten Rückgang erfahren. Rund 4.300 Menschen wandten sich im letzten Jahr insgesamt an den Petitionsausschuss. Das sind etwas weniger als die sonst üblichen 5.000 im Jahresdurchschnitt. Zugleich hat der Ausschuss über 5.200 Eingaben beraten und abgeschlossen. Davon wurde in rund 400 Fällen das Verfahren gemäß Art. 41a der Landesverfassung durchgeführt. Das bedeutet, dass einzelne Mitglieder des Petitionsausschusses gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten der Petitionsverwaltung Erörterungen durchführen. Dabei treten sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in einen unmittelbaren, direkten Austausch, laden die beteiligten Behörden ein und suchen nach gemeinsamen Lösungen auf Augenhöhe an einem runden Tisch. Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses waren der Bereich „Bauen, Wohnen und Verkehr“ und das Sozialrecht mit fast 24 % beziehungsweise 15 %. Verschwindend gering ist inzwischen die Anzahl der Petitionen mit Bezug zur Coronapandemie, sodass wir diese künftig nicht mehr gesondert ausweisen werden. Während der Pandemie verzeichnete der Ausschuss auch einen Rückgang an Petitionen aus dem Ausländerrecht. Inzwischen steigt die Anzahl wieder, was auch an Gesetzesänderungen liegt. Im letzten halben Jahr 2023 waren 7 % aller erledigten Eingaben dem Ausländerrecht zuzuordnen, im zweiten Halbjahr waren es bereits 15 %. Gut integrierte ausländische Menschen haben bei Nachweis einer gelungenen Integration die Chance auf einen dauernden Aufenthalt bei uns. Langjährig hier lebende Ausländerinnen und Ausländer wollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Für beide Konstellationen stieg die Anzahl an Petitionen, die teilweise auch auf die leider nur schleppende Bearbeitung in den zuständigen Behörden zurückgeht, ein Zustand wiederum, der auf dem Fachkräftemangel dort beruht. Andere Themenschwerpunkte waren das öffentliche Dienstrecht, die Rechtspflege und Eingaben zum Thema „Schulen und Hochschulen“. Eine ausführliche Statistik findet sich im schriftlichen Bericht. Wir nutzen die Berichte im Plenum immer wieder, um für die Arbeit des Ausschusses zu werben. Das Landtag Petitionsverfahren ist eine für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreie Möglichkeit, die als ungerecht empfundenen Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung überprüfen zu lassen. Der Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen ist die persönliche Petition, das Einzelschicksal. Der Ausschuss hat sich der Überparteilichkeit und Einstimmigkeit verpflichtet und nimmt sich der Beschwerden aus der Bevölkerung engagiert und auf Augenhöhe an. Bleiben Sie also mit Ihren Fragen, ob die Entscheidung einer Behörde nicht fehlerhaft ist, sinnvoller gestaltet werden sollte oder gar ungerecht ist, nicht allein. Wenden Sie sich mit den Anliegen an Ihr Parlament und an den Petitionsausschuss. Diese Einladung dürfen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ernst nehmen, da der Ausschuss auch Ihre Eingabe ernst nimmt und sich überparteilich damit beschäftigen wird. Um Ihnen einen Eindruck von der Arbeit des Ausschusses im Jahr 2023 zu verschaffen, möchte ich Ihnen im Folgenden einige ausgewählte Petitionen vorstellen: Wir haben uns mit dem Umbau einer blindengerechten Ampel beschäftigt. Eine Bürgerin mit Sehbehinderung wandte sich in ihrer Not an den Petitionsausschuss. Sie trug vor, dass sie vor Kurzem ihren Arbeitgeber gewechselt habe und nun den Fußweg von ihrer Wohnung aus zu ihrer neuen Arbeitsstelle nicht mehr gefahrlos auf sich nehmen könne. Den bisherigen Arbeitsweg konnte sie dank der vorhandenen akustischen Ampelanlagen und des taktilen Straßenpflasters mühelos bewältigen. Der Fußweg zu ihrer neuen Arbeitsstelle war hingegen sehr gefährlich, da es an einer bestimmten Ampelanlage keine blindgerechte akustische Einrichtung gab. Jeden Morgen und jeden Abend stand sie somit vor der Herausforderung, die Straße unfallfrei zu überqueren. Das Problem für die Petentin bestand vor allem darin, an einer Ampel ohne Akustik zu erkennen, wann das Licht grün ist. Als blinde Person ist sie komplett auf ihr Gehör angewiesen. Elektrofahrzeuge nimmt sie beispielsweise überhaupt nicht wahr, da sie keine Motorgeräusche erzeugen. Oft stand sie in der für sie heiklen Verkehrssituation mitten auf der Straße, und es kam plötzlich Verkehr. So war sie regelmäßig mit ihrem Blindenhund einem großen Risiko ausgesetzt. Der Petitionsausschuss hat sich dieses Problems angenommen und konnte erreichen, dass diese für Menschen mit Seheinschränkungen unhaltbare Situation gelöst wurde: An der betreffenden Ampel wurden vor allem akustische Blindensignale installiert. Seitdem die neu erstellte Ampelanlage mit einer technischen Ausstattung für Menschen mit Sehbehinderung in Betrieb ist, kann die Petentin ihren Fußweg wieder gefahrenfrei auf sich nehmen. (Beifall von Serdar Yüksel [SPD]) 21.03.2024 In einer anderen Sache ging es um beleuchtete Kellen für Schülerlotsen und die Freiwillige Feuerwehr. Eine Mutter wandte sich an den Petitionsausschuss und bat darum, das Landesrecht zu verändern oder eine Verordnung zu erlassen, um beleuchtete Winkerkellen für Schülerlotsen bei der Freiwilligen Feuerwehr einzusetzen. Sie hatte das bereits bei der Gemeindeverwaltung angeregt, da es aufgrund der schlechteren Wahrnehmung in der dunklen Jahreszeit bereits zu mehreren Unfällen mit Schülerlotsen, Kindern und Verkehrsteilnehmern gekommen war. Die Gemeindeverwaltung hatte diese Bitte aber abgelehnt, da sie der Ansicht gewesen war, dass der Einsatz von beleuchteten Kellen aus rechtlichen Gründen nicht zulässig sei. Mit Hilfe des Petitionsausschusses konnte wiederum geklärt werden, dass es keiner Klarstellung bedarf, da aus dem Verkehrsrecht keine Einschränkung hinsichtlich der Bauart von Winkerkellen hervorgeht. Somit verstößt eine von Verkehrshelfern und der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzte beleuchtete Winkerkelle nicht gegen geltendes Straßenverkehrsrecht. Also dürfen sie verwendet werden. Die Gemeinde, die zuvor die Beschaffung abgelehnt hat, hat nach der rechtlichen Klärung ebenfalls der Beschaffung der beleuchteten Winkerkellen zugestimmt, weil eine bessere Sichtbarkeit zu einer höheren Verkehrssicherheit beiträgt. Hier konnte der Petitionsausschuss dazu verhelfen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Verkehrshelfer vor Ort ein wenig sicherer geworden ist. Wir haben uns auch mit einem besonderen Fall aus den Coronazeiten beschäftigt. Ein Schwerpunkt der Ausschussarbeit sind auch Petitionen aus dem Sozialrecht, worunter auch diese fiel. An uns wandte sich die Tochter einer Dame, die im Dezember 2022 in einem Pflegeheim in Hessen verstorben war. Die Mutter der Petentin hatte in dem Familiengrab in Nordrhein-Westfalen beigesetzt werden wollen. Wie die Petentin jedoch vom dortigen Bestattungsunternehmen zufällig hatte erfahren müssen, musste ihre Mutter nach dem Infektionsschutzgesetz beigesetzt werden. Aufgrund von Coronaausbrüchen in dem Pflegeheim waren die Beteiligten davon ausgegangen, dass die Mutter der Petentin ebenfalls mit COVID-19 infiziert gewesen war. Wie der Petitionsausschuss im Rahmen der Prüfung feststellen musste, ist die Bestattung von sogenannten COVID-19-Verstorbenen in Kunststoffleichenhüllen als Verstoß gegen den Schutz der Totenwürde zu betrachten und damit rechtlich gar nicht zulässig. Bei COVID-19 handelt es sich nicht um eine hochansteckende kontagiöse Krankheit im Sinne des Infektionsschutzplans NRW, und die Verstorbenen müssen nicht gemäß des Infektionsschutzplans bestattet werden. Landtag Da jedoch keine Aufsicht über Bestattungsunternehmen und kirchliche Friedhofsträger in dieser Hinsicht besteht, wurde die Petition zum Anlass genommen, die Bezirksregierung und die Bestatterverbände erneut über diese Regelung zu informieren. Auch hat der Petitionsausschuss veranlasst, dass in Absprache mit dem Superintendenten des Kirchenkreises der Petentin angeboten wurde, einen Gedenkgottesdienst zu Ehren der verstorbenen Mutter durchzuführen. Ein anderer Fall beschäftigte sich mit einem aG-Vermerk, einem Vermerk zur außergewöhnlichen Gehbehinderung, mit dem man einen Parkausweis bekommt. Das Schwerbehindertenrecht ist regelmäßig ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Völlig verzweifelt wandte sich ein schwerbehinderter Patient hilfesuchend an den Ausschuss. Er litt an einer seltenen Erkrankung, die zu einem nicht umkehrbaren permanenten Abbau seiner Körpermuskulatur führte. Ohne seinen Rollstuhl konnte er nur kurze Gehstrecken von ca. 20 m zurücklegen. Wegen der Schwäche seiner Beinmuskulatur konnte er zudem nur noch von erhöhten Sitzmöbeln aufstehen. Diese Schmerzen beim Sitzen zwangen ihn dazu, zwischen 16 und 23 Stunden pro Tag im Liegen zu verbringen. Der fortschreitende Verlust der Muskulatur führte auch zu einer Instabilität der Wirbelsäule, die dazu geführt hat, dass er in wenigen Jahren bereits mehr als 40 Bandscheibenvorfälle erlitten hat. Gleichwohl verweigerte ihm die zuständige Sozialbehörde die Berechtigung, mit einem speziell umgebauten Pkw auf einem Schwerbehindertenparkplatz mit dem sogenannten aG-Vermerk parken zu dürfen und gewährte ihm nur eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr. Dies führte aber dazu, dass der Petent keinerlei Arzttermine mehr wahrnehmen konnte, da seine Fachärzte mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb seines Bewegungsradius nicht gut zu erreichen waren. Der Petitionsausschuss hat sich auch dieser Eingabe angenommen und einen Erörterungstermin nach dem zuvor genannten Artikel 41a der Landesverfassung durchgeführt. Aussagekräftige Atteste lagen aber bei der Erörterung noch nicht vor. Ich kürze etwas ab: Bei diesen Erörterungen ist es oft so, dass die beteiligten Behörden den Petenten zum ersten Mal sehen. Es war sehr schnell klar, dass der Patient einen entsprechenden Parkausweis bekommen sollte. Dies ist in dem Petitionsverfahren sehr schnell gelöst worden. Er kann nun wieder alle seine behandelnden Ärzte aufsuchen. Man hat ihm damit wieder ganz andere Lebensperspektiven eröffnet. (Beifall von allen Fraktionen) Es mögen die großen Erzählungen sein, die unsere Gesellschaft in die eine oder in die andere Richtung wiegen. Es sind jedoch die ganz persönlichen individuellen Probleme, die uns täglich vor Augen führen, 21.03.2024 wie wichtig es ist, die Errungenschaften unserer Demokratie nicht als selbstverständlich zu betrachten, sondern sie aktiv zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Der Fortbestand einer lebendigen partizipativen Demokratie hängt von der Bereitschaft jedes Einzelnen ab, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Eine solche Bereitschaft wiederum ist davon abhängig, wie sehr man sich auf die Demokratie verlassen kann, wenn es darauf ankommt. Die Fälle, die wir heute besprochen haben, sind ein Beispiel dafür, wie die Stimme jedes Bürgers und jeder Bürgerin nicht nur gehört, sondern auch ernst genommen wird, um konkrete Veränderungen herbeizuführen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses bedanken, die auch in diesem Jahr trotz unterschiedlicher politischer Sichtweisen unserer Tradition gefolgt sind, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen, und stets zu einem einstimmigen Beschluss gekommen sind. (Beifall von allen Fraktionen) Der Petitionsausschuss ist immer noch ein ganz besonderer Ausschuss unseres Parlaments. Wir konnten, wann immer es möglich war, den Petitionen zum Erfolg verhelfen. Zum Ende des Berichts möchte ich noch einmal auf die vielleicht wichtigsten Akteure des Petitionswesens in Nordrhein-Westfalen hinweisen: Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats. Ihre für uns unverzichtbare Arbeit macht das Bearbeiten der vielen Verfahren überhaupt erst möglich. Die Leistung des Petitionsreferats zeichnet sich durch unermüdliche Akribie und Hingabe aus, die dem Ausschuss und somit allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zugutekommt. (Beifall von allen Fraktionen) Stellvertretend für alle Mitglieder des Ausschusses möchte ich Ihnen für Ihre Arbeit und die hervorragende Unterstützung des Petitionsausschusses danken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von allen Fraktionen)

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