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Christof Rasche

21.03.2024 Sitzungen 18/59

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar, dass eine kostenfreie Ausgestaltung der beruflichen Aufstiegsfortbildung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes darstellt. Außerdem leistet sie einen entscheidenden Beitrag für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung. Die Kostenfreiheit von Aufstiegsfortbildungen im Bereich der Meisterausbildung sichert auch nicht nur Fachkräfte, sondern ebenso Unternehmensgründungen und die Übernahme von Handwerksbetrieben. Man sollte auch nicht geringschätzen, dass der Meistertitel in einem erheblichen Umfang die Qualität der Berufsausbildung sichert. Nicht umsonst ist nicht nur die Gründung eines Betriebs im Handwerk an den Meisterbrief gebunden, sondern auch das Recht, Lehrlinge und Auszubildende auszubilden. Ich glaube, dass wir über Generationen mit diesem Instrument sehr gut gefahren sind. Jetzt gucken wir uns einfach mal die Situation an. Mit dem Aufstiegs-BAföG, was es bei uns in Deutschland gibt, werden heute rund 75 % der Kosten einer Meisterausbildung finanziert. Das ist schon mal ein ganz entscheidender Schritt, den wir haben. Wir haben dann zum 1. Juli 2023 als jetzige Landesregierung, die im Koalitionsvertrag einen großen Schwerpunkt auf die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung legt, als ersten Schritt die Meisterprämie für alle Handwerksberufe eingeführt. Mit diesen zusätzlichen 2.500 Euro -– das bestätigen auch die Innungen – haben wir im Grunde genommen die Abdeckung der Kosten einer Meisterausbildung geschaffen. Ich finde, dass es meinem Staatssekretär sehr gut gelungen ist, diese Meisterprämie so zu organisieren, dass sie sehr bürokratiearm ist. Deswegen ist es auch eine Pauschale. Sie können sich vorstellen, was bei den zuständigen Ämtern los wäre, wenn wir das in jedem Fall spitz ausrechnen würden. Pauschalen lassen sich immer leichter handhaben. Wir haben jetzt ein System, dass man im Grunde davon ausgehen kann, dass die Leute diese 2.500 Euro 14 Tage nach ihrer Meisterprüfung auf ihrem Konto haben. Das ist also sehr bürokratiearm und einfach organisiert. Wir brauchen dafür im Haushaltsplan für ein ganzes Jahr immerhin rund 11 Millionen Euro, die wir aus Landtag Landesmitteln zur Verfügung stellen, um dieses zu finanzieren. Ich finde, damit ist ein sehr wichtiger Schritt zur Gleichwertigkeit gemacht worden. Dass wir uns in einem ersten Schritt auf das Handwerk konzentrieren, hat einen guten Grund. Erst einmal haben wir da die kleineren Betriebe – das ist etwa der Unterschied zum Industriemeister –, und natürlich hängt im Handwerk die Übernahme der Betriebe ausschließlich an der Meisterprüfung. Damit ist das eine wichtige Frage der Zukunftssicherung eines breit aufgestellten Handwerks in allen Regionen von Nordrhein-Westfalen. Wir Menschen wissen ja auch sehr genau, dass ein gutes Handwerk auch sehr mit der Lebensqualität in der Region zu tun hat. Ich kann mir Lebensqualität ohne Handwerksleistungen gar nicht richtig vorstellen, weil die Vielfältigkeit und die Exzellenz, die das Handwerk uns in verschiedensten Fragen bietet, letzten Endes eine einzigartige Bereicherung des Marktes und auch der regionalen Wertschöpfung ist. Sie sehen also, dass wir mit diesen Fragen auf einem sehr guten Weg sind. Deswegen hätte es des Antrages der AfD nicht bedurft, aber er hat uns als Landesregierung immerhin die Möglichkeit gegeben, unsere Philosophie zu dieser Frage noch einmal darzustellen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Lisa- Kristin Kapteinat [SPD])

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