Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich hätte nicht zu glauben vermocht, dass man auch beim Kleingartenwesen zu so verschwurbelten Gedanken kommen kann. Das kann man eigentlich überhaupt gar nicht mehr … (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP) In Nordrhein-Westfalen blicken wir auf eine langjährige, erfolgreiche Kleingartenpolitik zurück. Nordrhein-Westfalen hat als einziges Bundesland die Förderung des Kleingartenwesens in seiner Landesverfassung verankert. Die Fraktion der SPD hat das 100-jährige Jubiläum der nordrhein-westfälischen 21.03.2024 Kleingartenlandesverbände im vergangenen Jahr zum Anlass genommen, ein weiteres Mal die ökologischen und sozialen Leistungen von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern, die Beiträge von Kleingartenanlagen für Natur und Klimaschutz und auch die Bedeutung für das städtische Grünflächensystem herauszustellen. Die dazu getroffenen Feststellungen unterstützen wir als Landesregierung ausnahmslos. Die wichtigen Leistungen, die das Kleingartenwesen für unsere Gesellschaft erbringt, haben wir in den letzten Jahren schon mehrfach gewürdigt. Dazu stehe ich selbstverständlich nach wie vor. Die sehr interessante Anhörung zu diesem Thema hat die Leistungen des Kleingartenwesens ebenfalls deutlich hervorgehoben. Die Forderungen des Antrags nach einer Unterstützung für die künftigen Anforderungen an dieses Kleingartenwesen sind jedoch nicht nachzuvollziehen. Entweder sind sie schon lange umgesetzt oder sie richten sich nicht an die Landesregierung, sondern an die Kommunen. Im Rahmen der Anhörung wurde dies im Wesentlichen bestätigt. Kleingartenentwicklungskonzepte sind seit vielen Jahren ein wichtiges Instrument, das von vielen Kommunen genutzt wird. Ob und in welcher Weise solche Konzepte tatsächlich sinnvoll sind, müssen die Kommunen vor Ort aber letztendlich selbst prüfen und dann darüber entscheiden, weil das eben keine Sache der Landesregierung ist. Die Forderung nach neuen Ansätzen zu einer flexibleren Kleingartennutzung ist richtig und wird in Nordrhein-Westfalen bereits seit der letzten Kleingartenstudie aus dem Jahr 2010 in der Förderung und in enger Abstimmung mit den Landesverbänden umgesetzt. Auch die Neuanlage wird seit Langem durch das Land gefördert. Die Idee eines Sozialfonds für die Übernahme von Kleingärten wurde bereits im Jahr 2013 realisiert. In der Praxis fand das jedoch keine Resonanz, sodass nach diesen Erfahrungen inzwischen eine Einstellung erfolgte. Ich halte es für wichtig, die Sozialverträglichkeit über das Bundeskleingartengesetz sicherzustellen. Die Grundpfeiler dafür sind Pachtpreisbindungen, Kündigungsschutz und einfach ausgeführte Lauben, die nicht zu hohen Übernahmekosten führen. Bei der wissenschaftlichen Ermittlung der ökologischen, sozioökonomischen und gesellschaftlichen Leistungen des Kleingartenwesens sehe ich aktuell kein Wissensdefizit. Dazu gibt es bereits zahlreiche Veröffentlichungen und umfangreiche Studien wie die Bundesstudie „Kleingärten im Wandel“ aus dem Jahr 2019. Das Gleiche gilt für den Handlungsbedarf auf dem Weg zum Kleingarten der Zukunft. Ich kann mich daher der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume anschließen, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
