Daniel Hagemeier
Gute Aus-, Fort- und Weiterbildung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung, auch 20.03.2024 und gerade im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). 1971 wurde die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) als länderübergreifende Einrichtung zur Aus-, Fort und Weiterbildung aller Beschäftigten im ÖGD gegründet. Im Laufe der Jahre wurde die AÖGW als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts ausgebaut. Sie wird heute von zwölf Trägerländern gemeinschaftlich finanziert. Der Sitz der Akademie ist bei uns in Nordrhein-Westfalen hier in unserer Landeshauptstadt Düsseldorf. Daher steht sie auch unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Rechtliche Grundlage für die Arbeit der AÖGW bildet das „Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen“ vom 24. Juni 1971. Im Herbst 2021 wurde durch die Trägerländer beschlossen, den Staatsvertrag anzupassen und zu aktualisieren. Die redaktionellen und inhaltlichen Änderungen dienen der Klarstellung und Spezifizierung und ermöglichen es der AÖGW so, auch in Zukunft ihren Beitrag für eine fachlich fundierte Aufstellung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu leisten. So wird insgesamt sichergestellt, dass auch die AÖGW als länderübergreifende Bildungseinrichtung den vermehrten Bedarf an bedarfsgerechter Aus-, Fort- und Weiterbildung erfüllen kann. Ich werbe für Ihre Zustimmung.
