Daniel Hagemeier
Die Änderung des Staatsvertrags des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, kurz IMPP, vom 14. Oktober 1970 ist notwendig, um die Einheitlichkeit und Entwicklung der Prüfungsinhalte in den Staatsprüfungen der Medizin, Pharmazie und nun auch der Psychotherapie zu gewährleisten und das Aufgabenspektrum des IMPP entsprechend zu erweitern. Zunächst möchte ich auf die Notwendigkeit dieser Anpassung aufgrund der Änderungen der zahnärztlichen Approbationsordnung hinweisen. Diese Änderungen erfordern eine Einbeziehung des IMPP in die zahnärztliche Prüfung, um eine konsistente und qualitativ hochwertige Prüfungsumgebung zu gewährleisten. Darüber hinaus erweitert die neue Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie die geplante Neufassung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte das Landtag Aufgabenfeld des IMPP deutlich. Diese Erweiterungen sind notwendig, um unseren angehenden Fachkräften im Gesundheitswesen eine Ausbildung zu ermöglichen, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht wird. Die vorgeschlagene Aktualisierung des Staatsvertrags beinhaltet auch eine Anpassung der Aufgaben und Arbeitsumfänge des IMPP an die bundesrechtlichen Vorgaben. Die 93. Gesundheitsministerkonferenz hat ihren Willen zum Abschluss dieses Änderungsabkommens bekundet, was die überparteiliche Unterstützung und den breiten Konsens unterstreicht, der für diese Änderung besteht. Der erhöhte finanzielle Bedarf durch die Erweiterung des Aufgabenspektrums ist bereits in die Haushaltsplanungen eingeflossen. Die Änderung des IMPP-Staatsvertrags ist ein Schritt, um die Qualität der Ausbildung in den medizinischen, pharmazeutischen und psychotherapeutischen Berufen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Dies ist unerlässlich, um den hohen Standard der Gesundheitsversorgung in unserem Land zu sichern und den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Ich werbe vor diesem Hintergrund für Ihre Zustimmung.
