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Dr. Hartmut Beucker

AfD 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Aus Verantwortung für unsere Beamten aus Polizei, Feuerwehrleute, Justizvollzug und anderen Bereichen stimmen wir dem Gesetz zu. Massiv gestiegene Verbraucherpreise belasten die Menschen. Deshalb ist die Übernahme des Tarifabschlusses der Länder für Beamte einschließlich der Auszahlung der Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro richtig und angemessen. Es ist allein schon mit Blick auf das Grundgesetz und seine Vorgaben zur Alimentation von Beamten geboten. Ursache für die Entwicklungen ist die Bundesregierung, die eine Politik betreibt so realitätsfern, wie man es noch nicht gesehen hat. Die SPD träumt der Fünf-Prozent-Grenze entgegen, die Grünen lassen sich ausschließlich von Ideologie und Einzelinteressen treiben und der FDP liegt allein am Regieren an sich. Wir wollen allerdings nicht vergessen, dass die CDU der Merkel-Ära dieser Regierung auch noch einen Rucksack voller Belastungen mitgegeben hat. Sie alle, CDU, SPD, Grüne du FDP, haben die viel zu liberale Geldpolitik der Europäischen Zentralbank toleriert und mitgetragen. Diese Gelddruckerei hat einen ganz entschieden zu dem aktuellen Landtag Preis- und Inflationsdesaster beigetragen. Bevor Sie jetzt alle vom Ukraine-Krieg als Ursache faseln: Blödsinn. Die Inflation stieg schon massiv vor dem Kriegsbeginn. Im Januar 2022 waren wir schon bei über 5 Prozent. Doch nun fallen diese Fehler nicht nur diesen Altparteien, sondern leider auch allen Bürgern und unseren Beamten auf die Füße. Die Regierung Merkel war außerdem schon für die Angebotsverknappung und Teuerung bei der Energie verantwortlich. Sie startete ohne Nachdenken und Evaluation den Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dann kam der Krieg in der Ukraine, und anstatt die gerade stillgelegten Kernkraftwerke wieder hochzufahren, lässt Wirtschaftsminister Herr Dr. Habeck die drei letzten verbliebenen auch noch dauerhaft herunterfahren. Wir reden von insgesamt sechs Kernkraftwerken. Diese wären in der Lage, 12 Prozent des Strombedarfs unseres Landes zu decken. Herr Dr. Habeck verknappt das Angebot und wundert sich, dass die Preise steigen. Er sollte einen Grundkurs in Marktwirtschaft nehmen. Die NRW-Regierung trägt diese unverantwortliche Politik mit. Sie ist mitursächlich für die Belastungen, die durch dieses Gesetz ausgeglichen werden sollen. Allerdings sehen wir, dass ein pausenloses Zukleistern mit Euros auf Dauer auch nichts hilft. Diese vor allem von grüner Ideologie getriebene Regierung mit gelbem, schwarzem und rotem Umfeld betreibt die ökonomische Abwicklung Deutschlands als größter Volkswirtschaft in Europa. Wenn sie damit fertig ist, dann ist die Wirtschaft in endgültiger Insolvenz. Dann gibt es auch nicht mehr die Steuergelder, um das zu zahlen. Einstweilen sind aber die Belastungen für die Landesmitarbeiter auszugleichen. 20.03.2024 Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – „Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich freue mich sehr, dass heute das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in der Zweiten Lesung im Landtag beraten werden kann. Die Änderung des IMPP-Staatsvertrages ist notwendig, weil die psychotherapeutische und die zahnärztliche Ausbildung bundesrechtlich reformiert wurden. Dadurch wurden auch neue Aufgaben für das Institut vorgesehen. Die Übertragung weiterer Aufgaben auf eine Einrichtung der Länder bei der Reform der Approbationsordnungen lässt erkennen, dass das Institut über viele Jahre gute Arbeit auf dem Gebiet der Prüfungsvorbereitung geleistet und sich bewährt hat. Mit der Ratifizierung des Staatsvertrages in Nordrhein-Westfalen bestärken wir die Arbeit des Instituts. Das IMPP kann damit auch in Zukunft seine Aufgaben im Interesse eines modernen und einheitlichen Prüfungswesens in den Staatsprüfungen der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin wahrnehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit der Zustimmung unseren Beitrag leisten, um das Verfahren in den Ländern voranzubringen und dem Institut mit dem vorliegenden Staatsvertrag eine modernisierte Rechtsgrundlage geben. Zum Inhalt der Änderung habe ich bereits in meiner Einbringungsrede die wesentlichen Punkte aufgeführt. Erlauben Sie mir die Punkte, warum die vorliegende Änderung notwendig ist, noch einmal herauszustellen. Hier sind die bevorstehenden Staatsprüfungen anzuführen. Denn mit der Änderung wird die Grundlage für die Vorbereitung der Parcoursprüfungen nach der neuen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch das IMPP geschaffen. Dies betrifft insbesondere die Schulung von Simulationspatientinnen und Simulationspatienten, aber auch Prüferinnen und Prüfern. Die Änderung betrifft damit unmittelbar das Prüfungsgeschehen und die Masterabsolventinnen und Masterabsolventen der Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen. Sie betrifft darüber hinaus 20.03.2024 die Studierenden der Zahnmedizin. Die Prüfungen im dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung sollen ebenfalls aufgrund der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen durch das IMPP vorbereitet werden. Durch die Regelung der erweiterten Aufgabenkompetenzen des IMPP in dem vorliegenden Staatsvertrag wird sichergestellt, dass die Prüfungen entsprechend den Vorgaben der neuen Approbationsordnungen für die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten vorbereitet werden können. Darüber hinaus werden die Arbeitsabläufe des IMPP gestärkt. Deshalb möchte ich die notwendigen Modernisierungen in der Organisation des Instituts in Kürze wiederholen. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag werden wichtige Änderungen für die Steigerung der Effizienz und Flexibilität der Arbeit des Verwaltungsrates vorgenommen. Das betrifft die Möglichkeit des Verwaltungsrates, eine Geschäftsstelle einzurichten und die Möglichkeit zur Durchführung der Verwaltungsratssitzungen mittels geeigneter Videooder Telekonferenzsysteme. Insgesamt wird mit dem neuen IMPP-Staatsvertrag das Bundesrecht umgesetzt und zugleich eine moderne Rechtsgrundlage für die wichtige Arbeit des IMPP geschaffen. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Hauptausschuss haben dem Staatsvertrag einstimmig in der letzten Woche zugestimmt. Ich freue mich, wenn der Staatsvertrag auch in der heutigen Abstimmung im Landtag große Zustimmung findet und möchte hierfür werben.

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