Jörg Blöming
Zuerst möchte ich mich bei allen Fraktionen bedanken, dass wir das Thema hier so zügig beraten konnten. Dadurch haben wir zu mehr Planungssicherheit bei den Beschäftigten beigetragen. Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifparteien des Öffentlichen Dienstes geeinigt. Diese Einigung beinhaltet für die Tarifbeschäftigten des Landes auch eine steuerfreie Sonderzahlung. Diese soll insbesondere die gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte bereits kurz nach dem Abschluss angekündigt, das Tarifergebnis eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. So sind wir seit der Regierungsübernahme 2017 immer vorgegangen. Darauf kann sich die Beamtenschaft verlassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Basis für die Übernahme der Inflationsausgleichsprämie. Landtag Bereits im Vorgriff auf dieses Gesetz arbeitet das Landesamt für Besoldung und Versorgung jedoch bereits mit Abschlagszahlungen. Aus diesem Grund und vor allem durch den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen im LBV haben die Beamtinnen und Beamten zum größten Teil bereits Ende Januar die ersten Abschlagszahlungen erhalten. Unsere Beamtinnen und Beamten leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, ganz besonders in so unruhigen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben. Deswegen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir ihre Leistungen mit einer Eins-zu-eins-Übernahme des Tarifergebnisses honorieren. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf selbstverständlich zu.
