Dr. Marcus Optendrenk
Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges wie gestiegene Heiz- und Stromkosten und hohe Lebensmittelpreise stellen für alle Bürgerinnen und Bürger eine enorme finanzielle Belastung dar. Auch die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten unseres Landes sind von diesen Preissteigerungen betroffen. Sie alle sorgen täglich dafür, dass unser Staat zuverlässig wie ein Uhrwerk läuft. Sie sind das Fundament eines funktionierenden und handlungsfähigen Staates. Deshalb haben wir es uns als Landesregierung zum Ziel gesetzt, die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten in unserem Land zu stärken. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir diesen Kurs weiter fort und setzen weitere finanzielle Verbesserungen für die Beamten- und Richterschaft um. In Nordrhein-Westfalen setzen wir den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten mit enormem Tempo um und übertragen ihn eins zu eins auf unsere Beamtinnen und Beamten. Ihnen liegt aus diesem Grunde heute in zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 für das Land Nordrhein-Westfalen sowie zur Änderung des Landesministergesetzes“ zur abschließenden Beratung vor. Der Gesetzentwurf stellt den ersten Schritt der Eins-zu-Eins-Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtenund Richterschaft im Land Nordrhein-Westfalen dar. Durch das Gesetz sollen die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter – entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen des „Tarifvertrages Inflationsausgleich“ – Ansprüche auf Zahlung von steuerfreien Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 erhalten. Das Gesetz sieht zu diesem Zweck im Einzelnen eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und 20.03.2024 Richter für das Jahr 2023 in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 laufende monatliche steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro vor. Darüber hinaus werden die Sonderzahlungen auch den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern anteilig entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes gewährt. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten entsprechend der tarifvertraglichen Einigung eine einmalige steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie laufende steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von 50 Euro. Im Vorgriff auf dieses Gesetz und als Zeichen der besonderen Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2023 bereits Ende Januar dieses Jahres für den Landesbereich im Wege der Abschlagszahlung ausgezahlt. Die Zahlbarmachung der monatlichen Sonderzahlungen wird für den Landesbereich voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat Mai aufgenommen werden. Die Übertragung der Tarifeinigung im Übrigen wird nach Abschluss der Gespräche mit den Gewerkschaften in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
