Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Krischer in Vertretung für Minister Limbach. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass eine solche Rede mit einem solchen Unsinn hier gehalten werden darf, zeigt, dass es Meinungsfreiheit gibt, dass Menschenrechte gelten und dass wir Demokratie haben. Sie macht aber auch deutlich, wer diese Demokratie bedroht. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Europäische Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1950 hat eine überragende Bedeutung für die Anerkennung und den umfänglichen Schutz der Menschenrechte in Europa. Schon jetzt – mehrere Kollegen haben es gesagt – sind die Bundesrepublik und die 26 weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Mitglieder im Europarat und Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention. Verletzen sie bei der Anwendung ihres nationalen Rechts und beim Vollzug des Rechts der Europäischen Union die Europäische Menschenrechtskonvention, so gewährleistet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg deren Durchsetzung. Meine Damen und Herren, der Beitritt der Europäischen Union selbst zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist im Vertrag über die Europäische Union seit 2009 als Zielbestimmung und vertragliche Verpflichtung formuliert. Er steht überhaupt nicht zur Landtag Disposition der Mitgliedsstaaten und ist ein überaus wichtiges Vorhaben im Bereich des europäischen Grund- und Menschenrechtsschutzes. Mit dem Beitrag werden Rechtsakte der Europäischen Union wie zum Beispiel Verordnungen und Richtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den bürgerlichen und politischen Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention unmittelbar gerichtlich überprüfbar. Dadurch tritt neben dem Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, der im Rahmen der Europäischen Union über die Einhaltung der EU-Grundrechte wacht, eine weitere Instanz. Dieses rechtliche Nebeneinander zweier europäischer Gerichtsbarkeiten auf dem Gebiet des europäischen Menschenrechtsschutzes stellt die zentrale Herausforderung in den Verhandlungen über den Beitritt dar. Seitdem arbeitet eine Verhandlungsgruppe an Lösungen. Sie erzielt Fortschritte, sie arbeitet intensiv, und es geht entsprechend voran, wie wir gerade auch schon in den Reden gehört haben. Deshalb verwundert der Antrag der FDP etwas, die die Auffassung vertritt, dass der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention zeitnah geboten sei, ungeachtet der intensiven und fortlaufenden Bemühungen auf europäischer Ebene. Die FDP hält es für angezeigt, dass Nordrhein-Westfalen den Beitritt nach der Europawahl forciert unterstützt und vorantreibt. Der Kollege Engstfeld hat es eben schon beschrieben. Den Zusammenhang sieht die Landesregierung auch nicht. Das so zu tun, wie die FDP es vorschlägt, ist aus zwei Gründen nicht der richtige Weg. Deshalb sollten wir den Antrag auch nicht unterstützen. Erstens fällt es nicht in die Zuständigkeit der Länder, den Beitritt zu fördern. Denn ausweislich des Grundgesetzes ist es die Sache der Bundesregierung. Da hat die FDP durchaus an entscheidender Stelle Einfluss, die Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu vertreten. Zweitens gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die fortlaufenden intensiven Arbeiten auf EU-Ebene, die durch die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung begleitet und gefördert werden, von Nordrhein-Westfalen aus anzutreiben. Dazu sehen wir überhaupt keinen Grund. Deshalb: Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Menschenrechte und Grundrechte in Europa dar. < 20.03.2024 Dieser Schritt muss sorgsam vorbereitet und rechtlich einwandfrei in dem für den Beitrag erforderlichen Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt werden, und genau das passiert. Wir sollten die zuständigen Institutionen auf europäischer Ebene ihre Arbeit machen lassen. Eines Impulses aus Nordrhein-Westfalen bedarf es nicht. Die Landesregierung schlägt deshalb die Ablehnung dieses Antrags vor. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
