Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! 2019 war die letzte Wahl zum Europäischen Parlament. Am 9. Juni 2024 gibt es die nächste Wahl zum Europäischen Parlament und danach eine neue EU-Kommission. Am 1. Juli 2020 hatte Deutschland den Vorsitz des Rates der Europäischen Union übernommen und in sein Programm für die sechsmonatige Präsidentschaft das Ziel aufgenommen, die Verhandlungen über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention wieder voranzutreiben. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung zur EU-Präsidentschaft 2020 unter Kanzlerin Angela Merkel heißt es – ich zitiere –: „Deutschland wird sich weiter für den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ auf allen Ebenen „einsetzen – sobald die Lage hinsichtlich der COVID-19-Pandemie es erlaubt, sollten die Verhandlungen zum Beitritt mit dem Europarat engagiert fortgesetzt werden.“ Das ist auch passiert; doch wir sind noch nicht am Ziel. Dabei war die Vorgeschichte ziemlich schwierig. 2004 gab es das 14. Protokoll zur Änderung der EMRK, und damit wurde der Beitritt möglich. 2009 folgte dann mit dem Vertrag von Lissabon die Zielbestimmung seitens der EU in Art. 6. 2010 gab es den EU-Ratsbeschluss, der zur Erfüllung dieses Ziels in Auftrag gegeben wurde. 2013 einigte sich die Kommission auf ein Programm. Die Richter in Luxemburg sollten hierzu eine Stellungnahme abgeben. Dann, im Dezember 2014, lehnten die Richter in Luxemburg den Beitritt zur EMRK mit der Begründung ab, ein Beitritt der EU zu EMRK sei grundsätzlich zwar erlaubt; man wolle sich aber nicht der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterwerfen. Dabei ist gerade ein Gleichklang der Grundrechte von EMRK und Grundrechtecharta der EU wesentlich und notwendig, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens. Sämtliche Mitgliedsstaaten der EU haben die EMRK ratifiziert. Das hat zur Folge, dass die 20.03.2024 Mitgliedsstaaten selbst sowohl an die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention, als auch an die Grundrechtecharta der Europäischen Union gebunden sind. Zweitens. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die EU-Grundrechte, also die Grundrechtecharta, selbst aus der Europäischen Menschenrechtskonvention entwickelt. Daher müssen wir auch für eine einheitliche Rechtsprechung dabei sorgen. Doch wenn die EMRK und die Grundrechtecharta im Wesentlichen einen gleichwertigen Grundrechtsschutz sichern wollen, so kann die Auslegung der Grund- und Menschenrechte zwischen den beiden Gerichtshöfen doch unterschiedlich erfolgen. Das ist eigentlich nicht gewollt. Deswegen sollte ein klares Hierarchieverständnis Rechtssicherheit schaffen. Daher war der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention sinnvoll und notwendig. Das schafft Verbindlichkeit für alle Mitglieder des Europarates, aber auch Rechtssicherheit für die Mitglieder der Europäischen Union, die auch Mitglieder des Europarates sind. Nordrhein-Westfalen kann und sollte daher als eigenständiges und souveränes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eine treibende Kraft sein und auf allen nationalen Ebenen, zum Beispiel im Bundesrat – denn da haben wir diese Möglichkeit –, und auf allen internationalen Ebenen, zum Beispiel im Ausschuss der Regionen, aber auch im Benelux-Gremium oder aber in bilateralen Gesprächen mit Flandern und der Wallonie, sicherstellen, dass auch nach den Europawahlen der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus Gründen der Rechtssicherheit und des Grundrechtsschutzes für alle Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erfolgt. Der Beitritt der EU zur EMRK ist nämlich nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern ein Versprechen an alle Menschen in Europa für Grundrechtsschutz – unabhängig davon, woher sie kommen und in welchem Status sie leben. (Beifall von der FDP) Mit dem Beschluss wollen wir eine weitere Unterstützung auf allen Ebenen, also auch aufseiten unseres Bundeslandes, erzielen; denn einen solchen Beschluss hat Nordrhein-Westfalen bisher noch nie gefasst. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
