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Ralf Witzel

FDP 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag ist in der Tat nicht das kontroverseste Vertragswerk der Medienpolitik in dieser Wahlperiode. Bei diesem hier vorliegenden Staatsvertrag geht es im Kern um zwei Sachverhalte: zum Ersten um die Anpassung des Jugendmedienschutzes an Landtag die Änderungen des Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes und den Digital Services Act auf europäischer Ebene sowie zum Zweiten um die Modernisierung der Regionalfensterpflicht in § 59 Abs. 4 des Medienstaatsvertrages. Beide Punkte – das will ich vorweg sagen – sind dem Grunde nach auch nachvollziehbar. Ein zeitgemäßer Jugendmedienschutz, der den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entspricht, ist wichtig. Gerade KI und zunehmende Fake News in den Verbreitungswegen, über die sich Kinder und Jugendliche vorrangig informieren, verstärken den aktuellen Handlungsbedarf. Die hier von Medienministern vorgeschlagenen Anpassungen erscheinen eher unproblematisch und aufgrund der nationalen Vorgaben beim Digitale-Dienste-Gesetz und des auf europäischer Ebene festgelegten Rechtsrahmens des Digital Services Acts notwendig. Diese Akte haben auch auf die medienrechtlichen Staatsverträge der Länder Auswirkungen. Wenn insofern ohne materielle medienpolitische Änderungen eine eher formale Rechtsharmonisierung erfolgt, soll diese nicht an uns scheitern. Was den zweiten Punkt, die Regionalfenster, angeht, so erscheint auch die Modifikation der Regionalfensterpflicht grundsätzlich sinnvoll. Die wichtigste Änderung stellt nicht auf die Programme ab, sondern auf die Eigentümer. Diese Neufassung bedeutet, dass es weiterhin Regionalangebote gibt; das ist die erste zentrale Botschaft. Das ist auch sinnvoll; denn diese Vorschrift sorgt für den Erhalt der journalistischen Vielfalt in unserem Land. (Beifall von der FDP) Wer Vielfaltssicherung bedeutsam findet – wir als FDP-Landtagsfraktion tun das ausdrücklich –, der muss die regulatorische Verantwortung auch weiterhin bejahen, selbst wenn sie bei den Eigentümern, wie wir wissen, nicht immer unbedingt beliebt ist. Regionalprogramme – so die Kritiker – binden zugegebenermaßen einen Ressourceneinsatz, der zumeist überproportional zur Einschaltquote ist. Auch bieten Regionalfenster privaten Veranstaltern oft kein werblich interessantes Umfeld. Da unsere Medienlandschaft aber in den vergangenen Jahren leider gerade bei der Verbreitung der Angebote von Qualitätsjournalismus Federn lassen musste, müssen wir den Regionalfensterbeitrag zur Stabilisierung des Gesamtsystems weiterhin von privaten Veranstaltern erwarten können. Zu unserem Bedauern ist das Angebot an Tageszeitungen, an periodischen Verbraucherzeitungen und an Fachzeitschriften in einigen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen zuletzt gesunken. Wir haben im Landtag unlängst auch über die ökonomischen Herausforderungen für viele Lokalradiostationen debattiert. All das spricht dafür, Maßnahmen der Vielfalts-20.03.2024 sicherung in der regionalen Berichterstattung zu ergreifen, wie sie hier im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag thematisiert werden. Die Präzisierung des Adressatenkreises dieser Verpflichtung ist nachvollziehbar. Es geht um die zwei größten Unternehmensgruppen der nach Zuschaueranteilen reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme. Abgestellt wird also auf die größten Gebilde und nicht auf einzelne Programme. Diese Definition schafft Planungssicherheit. Denn es wäre sicherlich nicht sinnvoll, ständig neue Regionalstudios zu eröffnen und wieder zu schließen, sobald sich etwas an der Einschaltquote zweier Programme mit ähnlicher Reichweite ändern würde. Da kommt es immer auf die Senderfamilien insgesamt an. Das ist auch ganz wichtig. Regionalprogramme mit Qualitätsanspruch brauchen Planungssicherheit für Investitionen in moderne Technik und in gute, qualifizierte Köpfe, die in ihrer Arbeit eine längerfristige Perspektive am Standort Nordrhein-Westfalen erkennen. Insofern ist eine dauerhafte Bestandsgarantie für das Regionalangebot auch im Bereich des Rundfunks eine Planungsgrundlage für Investitionen in den Redaktions- und Produktionsstandort Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag wird die Grundlage dafür gelegt, dass es auch zukünftig – hoffentlich noch lange – viele private Alternativanbieter zum öffentlich-rechtlichen Angebot gibt. Ohne private Veranstalter würden uns unterschiedliche Themen und Perspektiven fehlen, die nicht dem Mainstream des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Redaktionen entsprechen. Zum Gesamtbild des Puzzles gehört dazu: Wir haben hier kontrovers über zurückliegende Medienänderungsstaatsverträge gesprochen. Als FDP-Landtagsfraktion haben wir sie sehr kritisch gesehen, weil sie für uns nicht ausreichend, sondern eher enttäuschend waren. Beim Fünften Medienänderungsstaatsvertrag kommen wir wohl …

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