Rainer Schmeltzer
Soll ich weiterreden? (Beifall) Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ich habe heute Nachmittag hier ein flammendes Plädoyer für die NRW-Sportschulen gehalten, und ich weiß auch jetzt, warum. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich freue mich, dass ich das Thema „Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag“ einführen darf. Sie alle nehmen wahr, dass die Zahl der Staatsverträge momen-Landtag tan eine hohe ist. Wir haben eine hohe Schlagzahl. Das liegt an der Fülle der Themen, aber auch an der Komplexität. Es ist wichtig, dass wir die Themen voneinander trennen, damit wir sie sachgerecht diskutieren können. Deswegen ist es gut, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen bereit ist, diese komplexen Themen in dieser Frequenz zu beraten. Denn nur so bleiben die parlamentarischen Mitwirkungsrechte nicht nur im Verfahren, nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich substanziell, materiell gewahrt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Geht es um Medienregulierung, steht derzeit häufig der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Mittelpunkt der Debatte – so auch beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag –, indem wir uns mit Compliance, Transparenz und Aufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk befasst haben. Ich habe bereits bei der Debatte zu diesem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesagt, dass sich die Landesregierung für weitere Reformen einsetzt. Natürlich stehen neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch andere Themen auf der Tagesordnung, auf der Agenda der Ländergemeinschaft. Darum geht es auch hier im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, wo wir uns zwei Aspekten zuwenden. Das eine ist der Digital Services Act, wo wir mittels des europäischen Rechtsrahmens und den Umsetzungen im deutschen Recht Vermittlungsdienste stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Nordrhein-Westfalen hat sich mit anderen Ländern intensiv an der Arbeit an diesem europäischen Meilenstein beteiligt, nicht nur unmittelbar in Brüssel, sondern auch im Bundesrat sowie auch im intensiven Austausch mit verschiedenen Akteuren. Das ist wichtig. Denn es ist sinnvoll, erstens auf EU-Ebene gemeinsame Mindeststandards zu haben, Standards, die für einen sicheren digitalen Raum sorgen, indem Grundrechte der Nutzer geschützt und zugleich faire Rahmenbedingungen, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen bestehen. Zweitens und ebenso wichtig ist: Über europäische Mindeststandards hinaus müssen wir Länder höhere Standards erhalten können, Standards, die wir schon hatten. Das gilt es zu wahren für ein hohes Niveau an Medienvielfalt, ebenso für ein hohes Niveau im Jugendmedienschutz. Das haben wir getan. Wir als Länder waren an dieser Stelle so schnell unterwegs, dass wir auch schneller als der Bund waren. Das Digitale-Dienste-Gesetz haben wir sozusagen fast schon überholt, um im Sprachbild zu bleiben. Das wird noch im Bundestag beraten. Aber es ist gut, dass wir als Länder die Voraussetzungen dafür schaffen, sodass wir dann, wenn es auch im Bund entsprechend beschlossen ist, hier einen sicheren, 20.03.2024 klaren Rechtsrahmen haben, sinnvoll mit den Regelungen des Bundesrechts verknüpft. Das betrifft auch die Frage der Zuständigkeiten im Vollzug. Sie alle wissen, dass die Bundesnetzagentur bei dem Vollzug des Digitale-Dienste-Gesetzes eine zentrale Rolle spielen wird. Das ist erst einmal eine gute Nachricht für den Standort Bonn mit seinen verschiedensten Regulierungsbehörden hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Aber uns als Ländern war es wichtig, an dieser Stelle sicherzustellen, dass nicht nur die Bundesbehörde BNetzA mit ihrer Kompetenz dabei ist, sondern auch unsere Medienanstalten der Länder, die nahe am Standort, nahe an den Unternehmen sind, die heute schon exzellente Arbeit leisten, wenn es darum geht, Recht nicht nur in den Ländern zu setzen, sondern auch zu vollziehen. Unsere nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt geht dabei mit gutem Vorbild voran. Das ist ein weiterer Punkt, bei dem wir auf unseren Standort stolz sein können. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich will abschließend noch auf den zweiten Aspekt eingehen. Neben der Anpassung des Digitale-Dienste-Gesetzes geht es in diesem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag auch um die Regionalfenster. Hier geht es um den Privatrundfunk. Wir sind Standort eines großen Privatrundfunkunternehmens in Deutschland, Bayern ist der Standort des zweiten. Dementsprechend haben wir uns gemeinsam dabei engagiert, rechtlich in unserem Medienstaatsvertrag abzusichern, dass wir auch künftig Regionalfenster haben werden. Ich halte das für eine gute Art und Weise der Regulierung, um sicherzustellen, dass Medienvielfalt nicht nur durch öffentlich-rechtliche Angebote sichergestellt wird, sondern auch durch Privatrundfunk, und hier neben nationalem und internationalem Programm auch das Regionale nicht zu kurz kommt. Das tun wir mit dieser Umsetzung des Fünften Medienänderungsstaatsvertrags und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfaltssicherung, zu Vielfalt und Regionalität. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung dieses Vorhabens. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
