Christof Rasche
Für die Landesregierung spricht nun Minister Oliver Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine 20.03.2024 Damen und Herren! Im Antrag der SPD-Fraktion wird vorgeschlagen, einen landesweiten Rahmenvertrag mit der GEMA und der VG-Musikedition für unsere Kinderbetreuungseinrichtungen abzuschließen. Es ist von allen Kollegen angesprochen worden: Es ist völlig unstrittig, wie wichtig Musik für junge Menschen ist. Musik ist ein Ausdruck unseres Miteinanders, ein Schlüsselwerkzeug in der Bildung und Entwicklung unserer Kinder, gerade auch in der frühkindlichen Bildung. Musik spricht die Sinne in vielfältiger Weise an und ermöglicht es Kindern, Empfindungen wahrzunehmen und auszudrücken, die sie noch nicht in Worte fassen. Deshalb ist es gut, dass die Nutzung von Musik zu Bildungszwecken möglich ist. Nach § 60a Urheberrechtsgesetz ist das weitgehend ohne Lizenzierung möglich. Was hier als Problem beschrieben wird, ist in Wirklichkeit keines. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Unsere Erzieherinnen und Erzieher können Musik verwenden, um ihre Bildungsarbeit lebendig zu gestalten. So ist das Singen, das Musizieren und die Wiedergabe von Musik bei Veranstaltungen wie Laternenumzügen, Feiern zu Ostern oder bei Sommerfesten usw. nicht lizenzpflichtig, solange die Veranstaltung für die Kinder und ihre Angehörigen von einem Eintrittsgeld, nicht gewinnorientiert und ohne einen Auftritt von bezahlten Künstlerinnen und Künstlern stattfinden kann. Eine Lizenzierung ist nur notwendig – auch das wurde schon angesprochen –, wenn das Vervielfältigen von Notenmaterial vorgesehen ist. Wenn man aber auf das Leben und die Realität in den Kitas blickt – viele haben das selbst erfahren und können sich das wohl auch ständig anschauen –, dann kommt man dort in aller Regel ohne den gedruckten Noten- und Liedtext aus. Denn kaum ein Kita-Kind kann schon lesen. Daher findet das Erlernen von Liedtexten in der Kita eher durch begleitende Bewegungen und Wiederholungen, aber ohne ausgedruckte Noten stattfindet. Ein landesweiter Rahmenvertrag würde die Autonomie der Träger einschränken, weil die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Urheberrechts am Ende immer noch bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen liegt. Viele der Träger haben bereits individuelle Vereinbarungen getroffen. Eine landeseinheitliche Regelung würde nach meiner Einschätzung allenfalls wenigen helfen. Wieder andere brauchen Sie vielleicht gar nicht. Für wieder andere wäre die konkrete Ausgestaltung einer landesweiten Regelung gar nicht ausreichend. Ein Blick über die Grenzen unseres Landes hinaus zeigt, dass nur wenige Bundesländer – und zwar nur drei – entsprechende Vereinbarungen getroffen haben. Das legt nahe, dass es einen allgemeinen Landtag Konsens, einen allgemeinen Bedarf oder die Erkenntnis eines Nutzens eines solchen Vertrags in den Bundesländern nicht gibt. Mit dem Antrag wird darauf abgezielt, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Ich darf aber daran erinnern, dass die beste Bürokratie jene ist, die nicht notwendig ist. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach!) Wir sollten deshalb keine neuen landesweiten Vereinbarungen treffen, wenn bestehende Gesetze und Regelungen ausreichend Spielraum lassen und bedarfsgerechte Lösungen ermöglichen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich möglichst viel Musik in den Kitas. Diesen Antrag hält sie dafür aber nicht für hilfreich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
