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Christof Rasche

20.03.2024 Sitzungen 18/58

Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Tritschler, die Eichfrist von E-Ladesäulen beträgt acht Jahre. Erst nach Ablauf von acht Jahren nach dem erstmaligen Inverkehrbringen durch den Hersteller ist gesetzlich eine Prüfung erforderlich. Die Austausch- und Umrüstungsvorgänge verzögern sich aufgrund schwer beschaffbarer neuer und eichrechtskonformer Ladesäulen aktuell enorm.

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