Christof Rasche
Frau Ministerin, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und stelle fest, dass damit die Beratungen über die Große Anfrage 10 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8428. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 17/8428 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/8520 Mit Drucksache 18/8520 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 42 und 43 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne und nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Landtag Mündliche Anfrage 42 des Abgeordneten Christian Loose von der Fraktion der AfD zu folgendem Thema auf: „Inwieweit hat der dem MWIKE NRW unterstellte Landesbetrieb Messund Eichwesen NRW (LBME NRW) die Betreiber von Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind, aufgefordert bzw. angemahnt, einen eichrechtskonformen Zustand der Ladesäulen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums herbeizuführen?“ Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Neubaur antworten wird. Ich danke Frau Ministerin Neubaur. Sie hat jetzt das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Loose! Der Erfolg der Elektromobilität in NRW hängt insbesondere von der Verfügbarkeit ausreichender Ladeinfrastruktur ab. Jedwede Anstrengung zum Aufbau einer leistungsstarken Ladeinfrastruktur ist folglich grundsätzlich begrüßenswert. Erfahrungsgemäß wird die Bereitschaft der Landeseichbehörden, einen gewissen Übergangszeitraum bis zur Erreichung einer flächendeckend eichrechtskonformen Ladeinfrastruktur in Deutschland zu tolerieren, von allen Marktteilnehmenden ausdrücklich begrüßt. Bei der E-Mobilität bestehen einerseits verschiedene Interessen, die aber andererseits in einem übergeordneten Interesse zusammenfallen, nämlich dem gemeinsamen Anliegen, die E-Mobilität zu befördern. Die zuständige Behörde, der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW, berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen im Rahmen der von ihr vorgenommenen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Den Betreibern von nicht eichrechtskonformen E-Ladesäulen wird derzeit die Möglichkeit zur Umrüstung oder zum Austausch eingeräumt. Die zuständige Behörde stimmt ihr Vorgehen im Bereich E-Ladesäulen engmaschig mit den Behörden aller anderen Bundesländer ab, nicht zuletzt mit Bayern. Auch die Behörden der anderen Bundesländer, die sich mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert sehen, gehen wie wir in NRW, wie unser Landesbetrieb Mess- und Eichwesen vor. In Ihrer Mündlichen Anfrage vom 22. Februar dieses Jahres fragen Sie, inwiefern der dem MWIKE – Sie haben noch MWIDE geschrieben; das ist jetzt das MWIKE – unterstellte Landesbetrieb Mess- und Eichwesen die Betreiber von Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind, aufgefordert bzw. angemahnt hat, einen eichrechtskonformen Zustand der Lade-20.03.2024 säulen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums herbeizuführen. Hierauf gehe ich gerne wie folgt ein. Der Landesbetrieb steht im ständigen Kontakt mit den Verwendern bzw. Betreibern der relevanten E-Ladesäulen. Betroffen sind E-Ladesäulen, die für den geschäftlichen Verkehr bestimmt sind bzw. im geschäftlichen Verkehr verwendet werden und die nicht den eichrechtlichen Bestimmungen genügen. Erklärtes Ziel ist eine eichrechtskonforme Umrüstung oder ein Austausch der Ladesäulen gegen eichrechtskonforme Ladesäulen. Der Erfolg der Elektromobilität in NRW hängt – das will ich deutlich herausstellen – im Wesentlichen von der Verfügbarkeit ausreichender Ladeinfrastruktur ab. Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen berücksichtigt daher die zeitliche Notwendigkeit einer Umrüst- oder Austauschplanung im Einzelfall für den benötigten Übergangszeitraum. Diese Praxis erfolgt, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach mitgeteilt, bis eine flächendeckende eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur in NRW erreicht ist. Sie fragen des Weiteren danach, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung derzeit ergreift, um die Umsetzung der Vorschriften des Mess- und Eichrechts, welche für öffentliche Ladestationen gelten, zu gewährleisten. Die E-Ladesäulen müssen als Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Umrüstung oder der Austausch bereits in Verkehr gebrachter und betriebener E-Ladesäulen, die noch nicht den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen, wird daher mit den Verwendern bzw. Ladesäulenbetreibern abgestimmt. Für einen Übergangszeitraum ahndet der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen die Verwendung nicht eichrechtskonformer Ladesäulen bis zur eichrechtskonformen Umrüstung oder zum Austausch aktuell nicht. Dieses Vorgehen ist mit allen anderen Bundesländern abgestimmt und erfolgt in allen deutschen Bundesländern einheitlich, um die Elektromobilität für einen Übergangszeitraum nicht negativ zu beeinflussen. Aus Sicht des LBME sind mittlerweile ausreichend Hersteller von eichrechtskonformen Wechselstrom-AC-Ladesäulen mit Baumusterprüfbescheinigung auf dem Markt vertreten. Als problematisch wird daher in diesem Zusammenhang in NRW derzeit ausschließlich der Bereich der eichrechtskonformen DC-Ladesäulen angesehen. Hier ist allerdings erkennbar und absehbar, dass seitens der Hersteller die Konzeption und Produktion eichrechtskonformer Gleichstrom-DC-Ladesäulen mit Baumusterprüfbescheinigung verstärkt in Umsetzung kommt. Folglich sind wir nicht nur zuversichtlich, sondern die Zahlen sind sehr stimmen sehr hoffnungsvoll, dass auch künftig für den Bereich der Landtag eichrechtskonformen DC-Ladesäulen ausreichend Hersteller verfügbar sein werden.
