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Dr. Marcus Optendrenk

20.03.2024 Sitzungen 18/58

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen die aktuellen Zahlen. Der Jahres-Landtag wirtschaftsbericht dokumentiert das Schadensbild der gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland sehr nachdrücklich. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ich verstehe Ihren Antrag als ein Eingeständnis. Anstatt Ihren direkten Kontakt nach Berlin zu nutzen, den Sie doch immer noch haben, fordern Sie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, sich endlich für Verbesserungen in der Bundespolitik einzusetzen. Das ist natürlich bezeichnend. (Dietmar Brockes [FDP]: Bezeichnend ist, dass Sie sprechen und nicht die Wirtschafts- ministerin!) Vielen Dank für Ihr Vertrauen und dafür, dass Sie uns eine stärkere Wirtschafts- und Finanzkompetenz zuschreiben als der von Ihnen mitgetragenen Bundesregierung. (Beifall von der CDU) Ihre Forderungen gehen im Übrigen auch an die falsche Adresse; (Dietmar Brockes [FDP]: Sie sind auch der fal- sche Minister!) denn nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ist für Wirtschaftspolitik, wie Sie wissen, überwiegend der Bund zuständig. Daher sollten wir eher nach Berlin schauen, was die Lösung gesamtstaatlicher Wirtschaftsprobleme angeht, und das, wie ich glaube, auch wegen der europäischen und internationalen Bezüge, auch wenn Berlin im Moment aus Ihrer Sicht offensichtlich nicht die notwendigen Lösungen anbietet. Diese Verteilung gemäß der Kompetenzordnung schützt übrigens die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler; denn Bund, Länder und Kommunen können mit Steuergeldern nicht einfach machen, was sie wollen. So dürfen die Länder beispielsweise keine Außenpolitik machen. Eigentlich ist auch durchaus angezeigt, dass eine Bundesbildungsministerin keine Schulpolitik macht. Es wäre gut, wenn Sie das vielleicht auch einmal nach Berlin adressieren würden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marcel Hafke [FDP]: Wenn die Länder wie NRW etwas machen würden, dann bräuchte sie das nicht!) Ihre Forderungen sind bei uns also an der falschen Adresse, glaube ich. Ich will aber gerne noch etwas zum Wachstumschancengesetz sagen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung, also das, was Ihr Bundesfinanzminister vorlegen musste, nachdem er sich mit den Koalitionspartnern abgestimmt hatte, war im ersten Entwurf kein Entlastungspaket, sondern zu einem Teil ein Bürokratieaufbaupaket und zum ande-20.03.2024 ren Teil ein Belastungsverschiebungsgesetz zulasten von Ländern und Kommunen. Diese Verteilung der Belastungen infolge einer Entlastung der Wirtschaft im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel zulasten von Ländern und Kommunen haben wir hier im Plenum bereits mehrfach diskutiert. Das war übrigens der Grund, warum wir unter den Ländern parteiübergreifend mit 16 zu 0 Stimmen, also mit allen Finanzministerinnen und Finanzministern, darum gebeten haben, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was der Bundesrat auch getan hat. Was am kommenden Freitag zur Abstimmung steht, enthält in dem Volumen, das dort zu beraten ist, nun eine Reihe von Maßnahmen, die sehr wohl in die richtige Richtung gehen und die von uns als Ländern übergreifend getragen werden. Neue Fördermaßnahmen – das will ich Ihnen an dieser Stelle auch sagen – müssen nicht zwingend immer über das Thema des Steuerrechts ausgestaltet werden. Was jetzt zum Thema „Tax Credits“ öffentlich diskutiert worden ist, hat im deutschen Föderalismus auch eine kleine Kehrseite. Wer „Tax Credits“ sagt – sprich: steuerliche Begünstigung –, muss immer auch sagen, wer denn die steuerlichen Ausfälle tragen soll. Anders als das im Wachstumschancengesetz angelegt war, sollte man dann nicht einfach nur einen Gesetzentwurf auf Bundesebene machen und sagen: Och, Länder und Kommunen bezahlen halt zwei Drittel mit; das Instrument ist auch egal, weil die Finanzverwaltungen in den Ländern das schon irgendwie machen werden. Zu einem guten Föderalismus würde dazugehören – das ist meine persönliche Erwartungshaltung, die ich in dem Verfahren auch mehrfach geäußert habe –, dass man sich vorab einmal überlegt: Welches Instrument setzen wir ein und mit welchen Folgen für die Administrationsfähigkeit dieses Instruments? – Dann kann man darüber reden, was man denn konkret fördern will. Das hat der Bund aber nicht gemacht. Ich höre aus Berlin, dass immer dann, wenn der Bund eigentlich mit den Ländern hätte sprechen wollen, man von der Zeitachse her in der Ampelkoalition in Berlin noch gar nicht mit den Beratungen fertig gewesen sei. Damit man überhaupt noch etwas hinkriegt, hat man gesagt: Dann sparen wir uns die Runde mit den Ländern. – Das ist Föderalismus à la Ampel. So etwas geht natürlich nicht. Am Ende sind wir nicht nur Anwälte des Steueraufkommens unserer Länder, sondern vertreten auch unsere Städte und Gemeinden. Das hat man bei dem Thema „Verlustvortrag und Verlustrücktrag“ in diesem Wachstumschancengesetzentwurf auch genau Landtag gesehen. Die größten Schäden haben wir jetzt da herausgenommen. Aber von Ihrer Fraktion hat es niemanden gegeben, der sich in diesem Sinne für die Kommunen eingesetzt hätte. Das waren ehrlicherweise auch unter den Finanzministern die Kolleginnen und Kollegen der SPD, der Grünen und der CDU. Auf der Seite der FDP gab es da also wenig Kommunalfreundlichkeit, um das einmal freundlich auszudrücken. Vor diesem Hintergrund können wir uns gerne über die Frage unterhalten, wie wir in Zukunft steuerliche Anreize setzen können. Ich muss allerdings sagen: Das, was Sie hier als Antrag vorlegen, hat mich nicht besonders überzeugt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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