Frank Müller
Herr Präsident! Ich habe gerade ein bisschen gestutzt, als Sie darauf hinwiesen, Frau Ministerin, dass, wenn es zu einem Gesetz käme, 2026 möglicherweise Arbeitskräfte entlassen werden müssten. Woraus speist sich eigentlich diese Erkenntnis? Wenn Sie gar kein Gesetz erarbeitet haben, können Sie doch gar nicht wissen, welche fachlichen Standards gegolten hätten. Oder hat es möglicherweise doch einen Referentenentwurf gegeben – so wird es zumindest kolportiert –, der dann wieder einkassiert worden ist, wahlweise vom Finanzministerium oder im Kabinett selbst? Vielleicht können Sie für Klarheit sorgen, ob es bereits einen Referentenentwurf gegeben hat, der nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, wenn Sie zumindest Anleihe darauf nehmen und vermuten, es hätten einige Menschen nicht weiterbeschäftigt werden können. All das hätte man übrigens regeln können. Da Sie gerade gesagt haben, dass das nur der erste Schritt sei, stellt sich die Frage nach den weiteren Schritten. Ich würde es anders formulieren, als Herr Höne es formuliert hat. Uns würde interessieren: Was ist Ihr Ziel, in welchen konkreten weiteren Schritten wollen Sie es erreichen und wie ist Ihr Zeitplan auf dem Weg dorthin? Und vor allem: Werden Sie noch in Ihrer Amtszeit, die – das wünsche ich Ihnen – mit der Dauer der Wahlperiode übereinstimmt, ein Artikelgesetz vorlegen, wie es die Gutachter vorgeschlagen haben? (Zuruf von der SPD: Das müsste ja im Koaliti- onsvertrag stehen!)
