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Henning Höne

FDP 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, es ist im Koalitionsvertrag ein Versprechen gegeben worden, dass es zu einem Ausführungsgesetz kommen soll. Dieses Versprechen haben Sie gegenüber dem Expertenrat noch mal wiederholt. Gerade haben Sie gesagt, aufgrund des Beteiligungsprozesses, den Sie sehr ernst nehmen, kam es nicht im Januar dieses Jahres zu einem Referentenentwurf. Ich will einmal aus der Pressemitteilung der GEW vom 15. März zitieren, die da sagt: „Das Ergebnis dieses Prozesses ist enttäuschend.“ Diejenigen, die Sie in diesem Prozess beteiligt haben, haben Sie eben nicht mitgenommen, und sie fühlen sich offensichtlich nicht ernst genommen, sondern wünschen sich deutlich mehr. Der Kollege Heinisch spricht von Ehrlichkeit. Es würde zur Ehrlichkeit dazugehören, zu fragen: Soll dieses Versprechen eigentlich über-Landtag haupt noch erfüllt werden, oder ziehen wir uns auf die immer gleiche Sprachregelung zurück, die hier offensichtlich alle immer dann einmal vorlesen, wenn das Wort „Gesetz“ vorkommt? Der Teufel und das Weihwasser sind eben schon angesprochen worden. Es gibt übrigens einen sehr wesentlichen Unterschied in der Frage, ob man sich auf fachliche Grundlagen zweier Ministerien beruft oder ob es zu einem Gesetzgebungsverfahren kommt. Das gilt übrigens insbesondere auch für die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen; denn ein Gesetzgebungsverfahren …

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