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Dr. Marcus Optendrenk

20.03.2024 Sitzungen 18/58

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für die sehr sachliche Debatte zu diesem Thema ausgesprochen dankbar. Es geht um ein Thema, das viele Menschen emotional berührt. Ein Drittel der Menschen ist betroffen. 6,5 Millionen Grundstücke, die zu bewerten waren, sind auch 6,5 Millionen Sachverhalte, in denen Menschen damit beschäftigt sind, was das für sie persönlich bedeutet. Umgekehrt bedeutet es für die Kommunen, dass das, was wir in den vergangenen zwei Jahren insbesondere in Finanzverwaltungen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit haben umsetzen müssen, etwas ist, was in diesem Aufwand über Jahrzehnte nicht gemacht werden musste. Die Grundstücksstellen in den Finanzämtern waren nicht diejenigen, die über Jahrzehnte hinweg das Tagesgeschäft einer Einkommensteuer, einer Körperschaftsteuer, einer Betriebsprüfung machen mussten. Man hat von ihnen verlangt, dass sie ihre Arbeit sehr konsequent und solide machen, aber nicht, dass sie in einer derartigen Art und Weise mit Bürgerinnen und Bürgern über 6,5 Millionen Sachverhalte diskutieren müssen – und das, wie man erahnen kann, in einer nicht immer nur emotionsfreien Atmosphäre. 20.03.2024 Es war mir deshalb besonders wichtig, dass wir den Bürgerservice für die Menschen so sehr ausgebaut haben wie kein anderes Bundesland, auch nicht prozentual. Wir haben am meisten gemacht, weil es uns ein Anliegen war, den Sorgen und den Fragen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Trotzdem kann das nur zu einem Teil gelingen. Es kann auch deshalb nur zu einem Teil gelingen, weil es auf der Basis von IT-Programmierungen passieren muss, die wir selbst nicht alle immer in der Hand haben und die in der technischen Umsetzung wiederum Fragen aufwerfen. Das gilt sowohl für diejenigen, die das Formular am eigenen Rechner ausgefüllt haben, als auch für diejenigen, die das in den Finanzverwaltungen haben machen müssen. Wenn man dann sieht, was das für ein gigantischer Aufwand ist, den wir unter Zuziehung von Personal aus anderen Abteilungen der Finanzverwaltung betreiben – das haben wir leider immer sehr kritisch betrachtet, weil es an der Stelle eigentlich genau die Sicherstellung der kommunalen Einnahmebasis sein sollte –, mit hoher Solidarität und mit der Bereitschaft, dafür einzustehen, dass das Ganze im Sinne des Gemeinwesens gelingt, dann ist es umso wichtiger, dass man sich die Frage stellt: Was ist zu welchem Zeitpunkt realistisch? Ich wiederhole es deshalb noch einmal: Mit dem Beginn der Erhebungskampagne war jede Veränderung eines Steuererhebungsmodells, das wir durch ein Gesetzgebungsverfahren hätten bringen müssen – anschließend hätten wir es programmieren und dann noch einmal 6,5 Millionen Bewertungen, Bescheide und Ähnliches machen müssen –, nicht möglich unter der Voraussetzung, dass wir den Kommunen in diesem Sommer alle Datensätze zur Verfügung stellen, damit sie auf ihrer Basis die entsprechenden Bescheide erlassen können. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deshalb ist nur der Teil der Bemerkung zu den Messzahlen und Messbescheiden richtig, der sich darauf richtet, dass andere Länder das gemacht hätten. Ja, aber sie haben es viel früher und so gemacht, dass mit Beginn der Erhebung die Rechtsgrundlage schon angepasst war. Daher habe ich an diesem Redepult immer vertreten, dass, wenn wir ernsthaft möchten, dass die Kommunen diese Steuerart in Nordrhein-Westfalen noch erhalten können, es zwar tragisch ist, dass Sie sich mit Ihrer Sicht der Dinge in der vorherigen Koalition nicht haben durchsetzen können, es aber für den Zeitpunkt dieser Hauptfeststellung zum 1. Januar 2025 nicht mehr änderbar ist. Deshalb ist viel von Ihrer Geschichtserzählung vorhin zwar chronologisch richtig, aber politisch falsch. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Herr Kollege Witzel, Sie haben mit hoher Energie insbesondere den Versuch unternommen, uns aufzuzeigen, was man alles hätte machen können. Ja, man hätte alles machen können, aber nicht mehr zu diesem Zeitpunkt. Man hätte Erkenntnisse haben können, aber nicht mehr zu diesem Zeitpunkt. Wenn Sie an einer Autobahnabfahrt vorbeigefahren sind, dann dürfen Sie auf der Autobahn nicht einfach drehen. Sie müssen bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren und gucken, ob Sie rechtzeitig zurückkommen, damit Sie Ihr Fußballspiel noch erreichen können. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Ansonsten stehen Sie einfach an der falschen Autobahnausfahrt. (Marcel Hafke [FDP]: Dann muss man die Au- tobahn mal wechseln! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Sie haben immer hinter den Ereignissen her diskutiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb ist im Kern das, was in der Fachlichkeit völlig diskussionswürdig ist, in der Praxis nicht umsetzbar. Sie können uns nicht umgekehrt vorhalten, weshalb wir es nicht umgesetzt hätten. Wenn wir hätten versuchen wollen, es umzusetzen, und es nicht mehr hinbekommen hätten – uns war vorher klar, dass das nicht geht –, hätten Sie entgegnet: Das in Nordrhein-Westfalen ist eine Verwaltung, die gar nichts umgesetzt bekommt. Diese Spielchen können Sie als Opposition gerne machen. Verantwortliche Regierung sieht aber anders aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deshalb bleibt es dabei, dass wir uns genau angeschaut haben, was nicht Stammtischevidenz, sondern aus breit angelegten Daten ablesbar war. Im Sommer 2023 haben einzelne Kommunen – Großstädte insbesondere – gesagt: In meiner Großstadt könnte das zu dem und dem Ergebnis führen. – Aber es gab keine flächendeckende, auch keine abgefragte Evidenz. Wir haben doch nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Kommunen über Monate nicht gesprochen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir waren permanent im Austausch mit ihnen und haben gefragt: Habt ihr flächendeckende Evidenz, dass es so ist? – Nein, hatten sie nicht. Wir haben jetzt diese flächendeckende Evidenz, seitdem wir diese Auswertungen und die Messbescheide haben. Jetzt wissen wir, was die Verschiebungen sind. Deshalb können wir Ihnen jetzt Pi mal Daumen sagen, dass es in bestimmten Fallkonstellationen in bestimmten Großstädten zu bestimmten 20.03.2024 Bewertungsunterschieden kommt, dass die möglicherweise aus unserer Sicht korrekturbedürftig sind, an anderen Stellen aber nicht, dass Pi mal Daumen Gewerbegrundstücke insgesamt in der Messzahl um 20 % niedriger ausfallen als in dem alten Recht, das verfassungswidrig war. Das ist dann aber doch im Grunde genommen ein Punkt, an dem man am Schluss entscheiden muss: Will ich noch etwas ändern, oder will ich jetzt nichts mehr ändern? – Das entscheidet sich anhand der Frage, ob wir kommunale Hebesätze zulassen wollen, die wir zwischen Wohnen und nicht Wohnen teilen. Eine andere Lösung zum 01.01.2025 haben wir jetzt nicht. Alles Weitere können wir in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren gerne diskutieren. Ich würde aber gerne sicherstellen, dass die Kommunen zum 01.01.2025 eine Grundsteuer erheben können, und zwar rechtssicher. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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