Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den vielfachen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen geführten Debatten war absehbar, dass sich der eine oder andere nicht so gerne den Grundlagen dieser Diskussion würde stellen wollen. Deshalb will ich an dieser Stelle daran erinnern, warum über die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen und über die Grundsteuer in Deutschland überhaupt diskutiert wird. Es ist relativ einfach. Die Ursache liegt darin, dass Bund, Länder und Gemeinden – Herr Voussem hat das am Anfang angedeutet – über Jahrzehnte keine Anpassung von Bewertungsmaßstäben vorgenommen haben – aus Bequemlichkeit oder möglicherweise sogar deswegen, um die Bürger auf diese Weise zu entlasten; warum auch immer. Jedenfalls wussten seit Anfang der 2000er-Jahre alle Beteiligten, dass das alte Modell verfassungsrechtlich endlich sein würde. Trotzdem hat sich der Bundesfinanzminister Eichel damals dagegen gewehrt, einen Gesetzentwurf zu machen, und hat verlangt, dass alle 16 Bundesländer auf die Idee kommen müssten, sich auf ein Modell zu einigen, und dann würde er einen Gesetzentwurf machen. (Zuruf von der SPD) Damals gab es aber nur 14 Länder, die das gemeinsam machen wollten, und es gab zwei Länder, die nicht mitmachen wollten. (Simon Rock [GRÜNE]: Hamburg und Bay- ern!) Da hat er gesagt: Dann mache ich kein Gesetz. – So kam dann eben eine nicht gesetzliche Regelung. Es hat viele Arbeitsgruppen von ganz vielen Regierungen aus ganz vielen Ländern gegeben, und am Ende hatte man sich auf nichts geeinigt. Dann kam das Urteil von 2018, und darin wurde festgestellt, was man eigentlich immer schon wusste, nämlich dass die alten Bewertungszahlen, auf denen man das alles aufbaute, nicht mehr die Realität abbilden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Steuern brauchen zumindest einen nachvollziehbaren Anknüpfungspunkt. Steuern können, wenn man es an die Grundstücke anknüpft, deshalb nicht einfach unabhängig an irgendetwas, an fiktive Werte von vor Jahrzehnten anknüpfen. Deshalb war es erforderlich, eine neue Bewertung dazu vorzunehmen, wie es alles auf einer verfassungskonformen Basis bleibt, damit die Kommunen weiter 15 Milliarden 20.03.2024 Euro Steuern bundesweit, gut 4 Milliarden Euro in Nordrhein-Westfalen, einnehmen können. Dafür gibt es Fristen. Es gab Fristen für ein Bundesmodell, das eine sogenannte Opt-out-Klausel hat, das mehrere Länder als modifizierte Modelle genommen haben. Und es gab das Modell, das der Bund unter dem damaligen Bundesfinanzminister gemacht hat, für das sich faktisch all diejenigen entschieden haben, die nicht ein eigenes Modell gemacht haben. Es gab zwei Länder, die haben ganz am Anfang des Verfahrens gesagt: Wir machen das Bundesmodell, aber wir meinen, wir können am besten über Messzahlen korrigieren. – Das waren Sachsen und das Saarland. Wenn Sie Sachsen und das Saarland fragen, was die für Erfolge damit erzielt haben, stellen Sie fest, dass genau das nicht eingetreten ist, was die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sich erhofft haben. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In Sachsen hat es aus deren Sicht in den Großstädten eine Abmilderung der Problematik zwischen Wohnen und Gewerbe gegeben, im ländlichen Raum aber gerade nicht. Herr Voussem und Herr Rock haben am Anfang die Vielfalt der Situationen des Wohnens, des Gewerbes, der Entwicklung von Kommunen, der Entwicklung von Werten von Grundstücken in Kommunen angesprochen. Das können Sie sich alles bei BORIS-NRW und anderswo anschauen. Das kennen Sie aber aus der Zeit der Niedrig- und Nullzinsphase unter den Stichworten „Betongold“ und „Wertverschiebung“. Aus dem ganzen Raster der Punkte ergibt sich am Schluss, wie schwer es ist, eine einheitliche Bewertung vorzunehmen. Wenn man am Ende nicht will, was zwingend herauskommt, nämlich dass es nicht für jeden Bürger und für jeden Betrieb so bleiben kann, wie es ist, weil es ursprünglich 2018 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig festgestellt worden ist, wenn es also zu Belastungsverschiebungen kommt, muss man sich anschauen, wie groß die wirklich sind. Da sie in manchen Kommunen viel größer sind als in anderen Kommunen, ist die Überlegung, den Kommunen, bei denen das der Fall ist, die Möglichkeit zu geben, das zu korrigieren, und zwar nicht einmal alle sieben Jahre mit einer Hauptfeststellung, sondern im Prinzip jedes Jahr, wenn man den kommunalen Hebesatz feststellt. Wenn ich diesen kommunalen Hebesatz feststelle, kann ich zum Beispiel für 2025 sagen: Ich belasse es erst einmal bei dem, was jetzt gerade ausgerechnet wird, schaue mir das ein Jahr lang an und mache das dann in Ruhe in der Korrektur. – Das ist kommunale Selbstverwaltung. Das ist die Idee auch bei mir persönlich gewesen, als jemand, der 23 Jahre dem Landtag Stadtrat meiner Heimatstadt, 23 Jahre davon auch dem Haushalts- und Finanzausschuss angehört hat. Kommunale Selbstverwaltung besteht darin, bei der Planung, bei der Finanzpolitik so gut es geht die eigenen Dinge zu bewerten, so bürgernah, so nah am Sachverhalt wie möglich. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deshalb ist das, was jetzt elf Bundesländer in einem Brief an den Bundesfinanzminister erbeten haben, nämlich zu prüfen, ob man das auch noch in das Bundesgesetz hineinschreiben kann, und zwar im Grunde für die, die das Bundesmodell anwenden, keine Zumutung für irgendjemanden. Vielmehr geht es um die Frage: Wollen wir eine Lösung haben, die näher am Bürger, näher am Sachverhalt ist, oder lassen wir alles beim Alten? Jedem ist klar, dass das Messzahlverfahren, nachdem wir die Messbescheide nun alle draußen haben und 6,5 Millionen Grundstücke bewertet sind, vor dem 1. Januar 2025 nicht mehr umsetzbar ist, vielmehr würde die Substanz von 4 Milliarden Euro Steuereinnahmen für die Kommunen existenziell gefährdet. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Das war auch zum Zeitpunkt, als ich mein Amt angetreten habe, bei der ersten Debatte hier im Plenum schon so. Am 1. Juli 2022 hat diese Erhebungskampagne für die Daten bei den Bürgerinnen und Bürgern begonnen. Als erstes haben wir 250 zusätzliche Hotlinekräfte eingestellt, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Wir haben YouTube-Videos mit Erläuterungsschritten produzieren lassen. Wir haben Informationen an allen Stellen gegeben, um es den Bürgerinnen und Bürgern möglichst einfach zu machen, ergänzend zu dem, was mein Vorgänger in der Zeit vorher schon mit Info-Schreiben gemacht hatte. Das alles war der Versuch, es den Bürgerinnen und Bürgern in einer unangenehmen Situation möglichst leicht zu machen und außerdem das Steuersubstrat für die Kommunen zur Verfügung zu stellen. Das tun wir mit mehr als 1.000 Menschen in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen seit mehreren Jahren. Wir erwirtschaften im Grunde nur die Substanz für die Kommunen, damit sie diese Grundsteuer auf Dauer behalten können. Wir machen das mit großem Einsatz der Beschäftigten, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich dafür danken will, wie sehr sie sich dafür einsetzen, dass das gelingen kann. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Weil es um die Frage geht, wie wir das alle zusammen am besten angehen, ist der Vorschlag in der Welt, den elf Finanzminister mitgetragen haben, im Wesentlichen all diejenigen, die das Bundesmodell 20.03.2024 haben. Deswegen bitte ich um eine weiterhin sachliche Debatte, die man mit allen führen kann. Am Ende braucht man eine Lösung, bei der die Bürger verstehen, was wir tun, und die Kommunen am Schluss auch weiter ihre Steuerbasis haben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
