landtag.nrw.de ↗

Dr. Hartmut Beucker

AfD 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Es war abzusehen. Seit mehr als zwei Jahren warnen die Kommunalverbände das Land vor der Gefahr, dass Einund Zweifamilienhäuser durch die Reform der 20.03.2024 Grundsteuer von 2025 an stärker belastet werden könnten als Gewerbeimmobilien. Der Städte- und Gemeindebund rechnet damit, dass Gewerbegrundstücke um bis zu 50 % entlastet werden, private Inhaber von Wohnimmobilien aber 20 % drauflegen müssen. Auch der Deutsche Städtetag befürchtet erhebliche Belastungen für Wohnimmobilienbesitzer und damit letztlich auch für viele Mieter. Jetzt hat das auch Herr Minister Dr. Optendrenk erkannt und will gegensteuern. Er will die Möglichkeit für unterschiedliche, gesplittete Grundsteuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien einführen. Dazu braucht er aber zunächst die Hilfe der Bundesregierung, die dafür eine Rechtsgrundlage schaffen muss. Falls dies nicht zu erreichen wäre, meint Herr Minister Dr. Optendrenk eine eigene Rechtsgrundlage auf die Beine stellen zu können. Rein von der Gesetzgebungskompetenz her erscheint das formal möglich. Wir sehen aber das inhaltliche Vorgehen kritisch. Zunächst kommt das Vorhaben überhaupt zu spät. Auch wenn die eben genannten Verbände übersensibel in die Zukunft gehorcht haben mögen, hätte das Ministerium doch auf die Möglichkeit vorbereitet sein müssen, dass sich die Befürchtungen bewahrheiten. Es hätte darauf vorbereitet sein müssen, selbst zu handeln und es nicht auf die Kommunen abzuschieben. Für die Städte und Gemeinden wird es jetzt organisatorisch eng, sehr eng. Es bleiben nur noch wenige Monate, um das komplexe Computersystem auf die Neuberechnung umzustellen. Die Gemeinden sind auf die Zuarbeit von Softwareherstellern angewiesen, und die wissen selbst noch gar nicht, was die Verhandlungen von Land und Bund ergeben werden. Ob die neuen Regelungen für unterschiedliche Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke dann verfassungsfest sind, steht völlig in den Sternen. Der Aufwand für die Begründung, warum welche Grundstücke wie behandelt werden, wird groß sein. Er muss in den Kommunen geleistet werden, die unter den Altschulden ächzen und zumeist die Zahl ihrer Beschäftigten weit heruntergefahren haben. Die Kommunen müssten jetzt erst einmal eine nicht geringe Anzahl von ausgebildeten oder noch zu schulenden Mitarbeitern aus dem Boden stampfen. Angesichts des Fachkräftemangels, des Geldmangels und der Tatsache, dass die Mitarbeiter nicht so lange gebraucht werden, ist das eine enorme Belastung. Was aber wäre zu tun? Aus unserer Sicht lohnt der Blick über den Zaun ins Saarland und nach Sachsen. Dort wurden die Messzahlen landeseinheitlich angepasst. Ein Flickenteppich, wie es vorhin behauptet wurde, entstünde also bei einer entsprechenden Regelung in NRW nicht. Es hatten erhebliche Verschiebungen bei der Grundsteuer zulasten der privaten Landtag Eigentümer gedroht. In Sachsen und im Saarland ist das so vermieden worden. Im Ministerium wird das bisher abgelehnt. Grund soll sein, dass die Aufkommensverteilung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich sei; eine einheitliche Messzahl führe lediglich zu einer anderen Form der Belastungsverschiebung. Uns überzeugt das allerdings nicht. Wenn Herr Minister Dr. Optendrenk den Kommunen zutraut, die von ihm angedachte Mammutaufgabe zu meistern, müssten sie eigentlich auch in der Lage sein, zu beurteilen, ob das überhaupt nötig ist. Nach Ansicht der Kommunen ist es überhaupt nicht nötig. Sie sehen das als eine Zwangsbeglückung und ein vergiftetes Geschenk an. Wir appellieren im Sinne der Kommunen an Herrn Dr. Optendrenk. Die Kommunen wissen, wie die Lage vor Ort ist. Sie können beurteilen, was nottut und ausreichend ist. Nach all der Aufregung um die Grundsteuer wäre es heilsam, nicht eine neue Sau durchs Dorf zu treiben und größere organisatorische Belastungen zu schaffen. Neue Regelungen? Ja, aber zum geringstmöglichen Aufwand. Herr Kollege Voussem hat behauptet, NRW hätte es sich nicht ausgesucht. Doch, NRW hat sich durchaus ausgesucht, welche Grundsteuervariante es wählt. Konflikte in den Kommunen sollten nicht verschärft werden. Gewerbetreibende und private Eigentümer sollten nicht in Diskussionen und Auseinandersetzungen über eine faire Balance der Messzahlen gejagt werden. Stattdessen ist die gesetzliche Festlegung der Messzahlen der geeignete Weg, die Grundsteuerreform aufwandsneutral, gemeinwohlorientiert und friedlich umzusetzen. All das gilt für das Modell, für das sich NRW entschieden hat. Wir als AfD machen es noch einfacher: Wir wollen die Grundsteuer abschaffen und durch einen Aufschlag auf die Einkommensteuer ersetzen. Dafür setzen wir uns weiter ein. (Simon Rock [GRÜNE]: Sieht man ja in Sach- sen-Anhalt, was dabei herumkommt!) Das rufe ich Ihnen in Erinnerung. Unkomplizierter und gleichzeitig angemessener geht es nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

Alle Reden von Dr. Hartmut Beucker Protokoll ↗