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Klaus Voussem

CDU 20.03.2024 Sitzungen 18/58

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Städten unseres Landes zeichnet sich bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Grundsteuer eine Schieflage zulasten von Wohneigentum ab. Unser nordrhein-westfälischer Finanzminister, Dr. Marcus Optendrenk, hat deshalb als Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundesrates gemeinsam mit seiner rheinland-pfälzischen Kollegin Doris Ahnen einen Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner geschrieben – (Henning Höne [FDP]: Ui! Per Einschreiben?) mit der Bitte um eine entsprechende Änderung. Dafür gibt es unter den Finanzministern der Länder einen Beschluss mit breiter Mehrheit. Den Kommunen soll es ermöglicht werden, den Grundsteuerhebesatz zu splitten: einen Hebesatz für Wohngrundstücke, einen Hebesatz für gewerbliche Grundstücke. Damit sollen die Unwuchten bei der Grundsteuer minimiert werden. Derzeit kommt es an vielen Stellen zu Belastungsverschiebungen. Tendenziell werden gewerbliche Grundstücke nach der neuen Grundsteuer entlastet und Wohngrundstücke häufig überproportional belastet. Das ist eine nicht beabsichtigte Verschiebung; denn nach Möglichkeit soll das Wohnen nicht verteuert werden. Die zum Teil geforderte Methode einer landeseinheitlichen Anpassung der Steuermesszahlen ist dabei nicht zielführend, um diesen Verschiebungen zu begegnen. Unser Land ist sehr heterogen. In einer Eifel-Kommune kann die Lage ganz anders sein als in Köln, in Düsseldorf ganz anders als am Niederrhein. Wir stehen aktuell vor dem Ende eines langen Prozesses, der im Jahr 2018 mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in ihrer damaligen Form ausgelöst wurde. Dabei kritisierten die Richter seinerzeit das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer. „Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen,“ heißt es in dem Urteil. Wichtig seien die Unterschiede, die sich dabei in der Wertentwicklung von Immobilien in den letzten Jahrzehnten ergeben hätten; denn obwohl immer noch für alle Eigentümer in Westdeutschland die gleiche Bemessungsgrundlage von 1964 galt, hätten sich die Landtag Werte von Immobilien unterschiedlich entwickelt – so die Richter in ihrer Begründung. Dabei bezog sich das Bundesverfassungsgericht auch explizit auf lokale Entwicklungen. Bundestag und Bundesrat mussten bis zum 31. Dezember 2019 eine Neufassung der Grundsteuer beschließen. Nach der Verabschiedung des maßgeblich von dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz entwickelten neuen Modells blieben fünf Jahre Zeit, die neue Besteuerung umzusetzen. Es geht um nicht weniger als die Absicherung von rund 4 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind allein in NRW ca. 6 Millionen wirtschaftliche Grundstückseinheiten. Das macht mithin als Eigentümer quasi jeden dritten Einwohner unseres Landes aus. Neueste Entwicklungen zeigen, dass es durch die Anwendung des Scholz-Modells der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form in manchen Kommunen zu einer Belastungsverschiebung kommen wird. Das Messbetragsvolumen für Wohngrundstücke ist deutlich angestiegen, während dieses für Nicht-Wohngrundstücke stark gefallen ist. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW ist davon auszugehen, dass Gewerbegrundstücke in NRW bis zu 50 % entlastet werden, private Inhaber hingegen 20 % drauflegen müssen. Die Zahlen variieren in den Kommunen allerdings sehr stark. Der entscheidende Faktor ist die Ansiedlung von Gewerbe vor Ort – so der Städte- und Gemeindebund in einer Pressemitteilung vom 14. März 2024. Dieses Ungleichgewicht ist bedingt durch eine überproportionale Belastungsverschiebung, und zwar zuungunsten von Wohnungseigentum. Das, meine Damen und Herren, muss verhindert werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da diese Belastungsverschiebungen eben nicht landesweit festzumachen sind, brauchen die Kommunen ein Werkzeug, um flexibler agieren zu können. Nach der derzeitigen Planung sollen die Kommunen ebendiesen Handlungsspielraum erhalten und selber entscheiden können, ob sie den Hebesatz für die Grundsteuer B aufsplitten, um eine übermäßige Belastung von Wohnimmobilien zu vermeiden. Diese Lösung ist einfach und dürfte sowohl die Kommunen als auch die Finanzverwaltungen entlasten. Es ist nur folgerichtig, dass die Kommunen die Parameter selbst festlegen. Sie kennen die konkreten Gegebenheiten vor Ort am besten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 20.03.2024 Die Kommunen brauchen Planungssicherheit, und die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich diese Situation nicht ausgesucht. Wir setzen auf pragmatische Lösungen. Deshalb gilt bei uns auch das Scholz-Modell. Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinen Sonderweg gewählt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Wir stehen nun vor der Umsetzung des Urteils. Mit unserem Ansatz ermöglichen wir den Kommunen, ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend nachzusteuern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen: Es geht um eine Ermöglichung und nicht um eine Verpflichtung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir achten die Planungs- und Gestaltungshoheit der Kommunen, weil wir davon überzeugt sind, dass passgenaue Lösungen am besten nur vor Ort gefunden werden können. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung können die Kommunen die Belastungswirkungen für Wohnen und Gewerbe in Abhängigkeit der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort individuell nachsteuern. Die Kommunen können so eigenständig entscheiden, ob und wann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Selbstverständlich sind wir über dieses Modell weiterhin gegenüber den Kommunen gesprächsbereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, gestatten Sie mir noch ein Wort zu Ihnen. Henry Ford hat einmal gesagt: „Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.“ Haben wir nicht gemeinsam in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, kein neues Gesetz auf den Weg zu bringen? (Widerspruch von der FDP – Ralf Witzel [FDP]: Nein! – Zurufe von CDU und GRÜNEN) Sie sprechen von einer Kehrtwende des Finanzministers. War das nicht auch einmal Ihre Position, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ist es nicht Ihre eigene Kehrtwende, eine Rolle rückwärts vom kleinen Brett? Oder ändert am Ende das Sein auch das Bewusstsein? (Henning Höne [FDP]: Das ist die Unwahrheit! Das ist nicht die Wahrheit!) Dem Anspruch, einfache Lösungen finden zu wollen, müssen wir alle gerecht werden. Denn unsere Vorschläge haben unmittelbar Einfluss auf Millionen Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen. Für all diese werden wir einen interessengerechten Ausgleich finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag

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