landtag.nrw.de ↗

Angela Freimuth

FDP 29.02.2024 Sitzungen 18/57

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Thema „Zivilklauseln“ wird ja immer wieder diskutiert, und das ist auch gut so. Es ist gut, dass wir die Grenzen der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre, so wie wir sie in Art. 5 Abs. 3 vorfinden, immer wieder hinterfragend. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung kennt nur verfassungsimmanente Schranken. Zu beachten ist dabei natürlich der Verteidigungsauftrag der Bundeswehr, der im Grundgesetz in Art. 87a und 87b klar verankert ist. Unser Grundgesetz sieht somit 29.02.2024 ausdrücklich auch militärische Zwecke als legitimen Auftrag an Forschung und Wissenschaft vor. Zum anderen haben wir natürlich in der Präambel unseres Grundgesetzes den Auftrag, dem Frieden der Welt zu dienen. Da brauchen wir also gar keine Zivilklausel: Alles andere, was nicht dem Frieden der Welt dienen würde, wäre mit unserem Grundgesetz und dem Auftrag, so wie wir die Grundrechte auslegen müssen, nicht vereinbar. Deswegen hinterfragen wir und unsere Hochschulen in besonderer Weise immer wieder sehr verantwortungsvoll diese Zielkonflikte, wie sie sich für verantwortungsvolle Wissenschaft und Forschung immer wieder ergeben können. Deswegen werden die in den Hochschulgremien, teilweise in Ethikkommissionen, Forschungsbegleitkommissionen immer wieder diskutiert und erörtert. Und unsere Hochschulen haben in den letzten Jahren, in denen sie unter Hochschulfreiheit diese besondere Eigenverantwortung tragen, immer gezeigt, dass sie diese Verantwortung auch wahrnehmen. Es ist gerade von den Kolleginnen und Kollegen schon darauf hingewiesen worden: Die Zivilklauseln, die die Hochschulen sich gegeben haben, fallen sehr unterschiedlich aus. Da sind vielleicht nur Kleinigkeiten in der Formulierung, aber im Wesentlichen besagen sie das, was im Grundgesetz auch schon steht. Auf bestehende Fragen gibt der Antrag der AfD – aber wer sollte es erwarten? – natürlich keine Antworten. Wie unterstützen wir zum Beispiel den freien Diskurs an unseren Hochschulen, die Unabhängigkeit und die Freiheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die eben der Verantwortung in besonderer Weise ausgesetzt sind? Wie schaffen wir es, dass unsere Forscherinnen und Forscher für Freiheit, Frieden und Sicherheit auch die optimalen Forschungsbedingungen vorfinden? Wie schaffen wir es, dass wir unsere Forschungsinfrastrukturen resilient ausgestalten, was die Kooperation mit anderen Ländern und Forschungspartnern angeht, die möglicherweise ein anderes Freiheits- und Friedensverständnis haben als wir? Insofern sehe ich genau wie die Vorredner, dass unsere Hochschulen ihrer Verantwortung sehr gut nachkommen, dass unsere Hochschulen sich auch der vollen Tragweite dessen, was sich durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins auf die Ukraine an Veränderungen in der Welt dokumentiert hat, sehr bewusst sind. Wir Freie Demokraten und wohl auch das Parlament in Nordrhein-Westfalen insgesamt werden alles dafür tun, unsere Forscherinnen und Forscher zu unterstützen, damit der Erkenntnisgewinn von Wissenschaft und Forschung dem Wohle der Menschheit, dem Frieden und der Sicherheit sowie in Anbetracht der geostrategischen Herausforderungen auch dem Landtag Verteidigungsauftrag unserer Bundeswehr im Bündnis zugutekommt und wir diesem nachkommen können. Den Antrag braucht es dafür nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Alle Reden von Angela Freimuth Protokoll ↗