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Ralf Witzel

FDP 29.02.2024 Sitzungen 18/57

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag betrifft vor allem zwei Aspekte. Das eine ist die allgemeine sachliche Frage nach dem Umgang mit Mehrarbeit im öffentlichen Dienst und der Relation von Vergütung und Arbeitszeiten bei Beamten. Die andere Facette betrifft ausdrücklich auch das Vertrauen zum Dienstherren Land bei der Änderung in der Handhabung jahrzehntelanger Praktiken und im Zusammenhang damit die Frage der Signalgebung für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Lassen Sie mich bitte zu beidem an dieser Stelle etwas sagen. Grundsätzlich gilt: Niemand sollte eine Arbeitsstunde unbezahlt erbringen müssen, und dieser Grundsatz gilt aus unserer Sicht zunächst einmal für alle Ressorts und für alle Landesbediensteten. Das Thema des Verfallschutzes für angeordnete Überstunden ist auch vor wenigen Jahren noch – genauer im Jahr 2017 – CDU und FDP jedenfalls so wichtig gewesen, dass dieser Grundsatz ausdrücklich auf unser Anliegen hin Niederschlag im seinerzeitigen Koalitionsvertrag gefunden hat. Dieser Grundsatz ist sicherlich auch eine Frage der Gerechtigkeit. Das will ich jedenfalls aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion sagen. Leistung muss sich lohnen, und wenn sich Leistung lohnen muss, dann muss sich auch Arbeitsleistung lohnen. Für uns gilt: Landtag Leistungshonorierung ist vor allem auch eine Frage der Gerechtigkeit. (Beifall von der FDP) Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an die Dienstvorgesetzten. Ich fände es auch unfair, den Dienststellen oder den dortigen Verantwortlichen vorzuwerfen, von allen Beamten nun gezielt die Personaleinsatzplanung so zu gestalten, dass sie genau über die fünf Überstunden pro Monat kommen, um so die Wochenarbeitszeit im Schnitt faktisch von 41 auf 42 Stunden zu erhöhen. Der häufigere Fall dürfte sicherlich sein, dass wir viele Stellenvakanzen haben, wo einfach an sich Bedienstete weit mehr, als es eigentlich vorgesehen ist, rekrutiert werden müssen, damit wichtige Aufgaben erledigt werden oder dass man in dem einen oder anderen Fall so gefragte Spezialisten hat, die so bedeutend auch für eine Behörde sind, dass dieser Spezialist dann sicherlich auch nicht nur 5,0 Arbeitsstunden im Monat in Anspruch genommen wird und dann auch eine Vergütung erhält. Das heißt aber – wenn von den Koalitionsfraktionen argumentiert wird, das würde gar nicht alle betreffen, und viele kämen ja auch über die fünf Stunden hinaus –, dass es umgekehrt auch nicht so ein entscheidender finanzieller Aspekt sein kann, als dass man hierfür nicht mit ein bisschen Goodwill eine Lösung finden können müsste. Wir glauben, dass das schon erforderlich ist, weil von 20.000 dauerhaft strukturell unbesetzte Stellen im öffentlichen Dienst eine gewisse Signalwirkung ausgeht. (Beifall von der FDP) Insofern ist es richtig: Der zugrunde liegende gesetzliche Regelungssachverhalt, § 61 Landesbeamtengesetz, ist in seinem materiellen Kern identisch geblieben, egal wie die Mehrheiten in den letzten Jahrzehnten hier waren – Rot-Grün, Rot-Rot-Grün, Schwarz-Gelb, Schwarz-Grün. Aber jetzt, Herr Innenminister, haben Sie angekündigt, dass Sie eine andere Handhabung an dieser Stelle vornehmen wollen. Deshalb sage ich ausdrücklich – die Koalitionsfraktionen argumentieren, man sollte hier nicht einzelne Komponenten der Attraktivität des öffentlichen Dienstes betrachten, sondern immer das Gesamtpaket –, dass die Änderung an dieser Stelle, die Anlass für den Antrag war, in diesem Fall von Ihnen kommt. (Christian Dahm [SPD]: Ja!) Insofern zeigen die Finger natürlich auf Sie zurück. (Beifall von der FDP und von Christian Dahm [SPD]) Sie haben darauf hingewiesen, dass der Landesrechnungshof den Impuls gegeben hat. Das nehmen wir ernst, was der Landesrechnungshof sagt. Ich will 29.02.2024 an dieser Stelle einräumen: Ich hätte mir in den letzten Wochen und Monaten gewünscht, Sie hätten häufiger in Fragen, die Haushalt und Personal betreffen, das, was der Landesrechnungshof Ihnen an dringlichen Empfehlungen gibt, schon etwas früher ernst genommen und nicht erst dann, wenn man als Opposition androht, für das eine oder andere im Umgang mit dem Verfassungsrecht rechtlich vor Gericht einzutreten. Dafür müssen wir jetzt eine Regelung finden, das ist klar. Aber auch da sage ich: Wenn der politische Wille in diesem Haus besteht, zu sagen, der Landesrechnungshof kritisiere etwas, weil hier eine rechtliche Möglichkeit nicht ausgeschöpft werde, dann kann man diese rechtliche Möglichkeit ja ändern. Und so haben ich auch die Aufforderung der antragstellenden Fraktion hier empfunden. In diesem Sinne sollten wir uns konstruktiv damit auseinandersetzen. Natürlich – und das ist auch uns als FDP-Landtagsfraktion klar – ist die Themenattraktivität des öffentlichen Dienstes weit vielfältiger als alleine diese Frage § 61 LBG. Aber es ist ein Baustein, und wir werden sicherlich auf weitere in den nächsten Wochen und Monaten zurückkommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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