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Sascha Lienesch

CDU 29.02.2024 Sitzungen 18/57

Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Unsere Beamten leisten gute Arbeit. Sie verdienen deshalb selbstverständlich gute und attraktive Bedingungen. Wir wissen, wir stehen bei der Personalgewinnung im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft – vielleicht bei der Polizei nicht in erster Linie, aber im gesamten öffentlichen Dienst auf jeden Fall. Wir debattieren heute einen Antrag, in dem die SPD die Landesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Warum machen Sie das eigentlich nicht selbst? Sie könnten doch auch einen Gesetzentwurf vorlegen. Was ist eigentlich passiert? Der Landesrechnungshof hat angemahnt, dass es unter den Beamtinnen und Beamten eine Ungleichbehandlung gibt, wenn die schon seit über 50 Jahren, genauer seit 1971, bestehende Regelung bezüglich der Mehrarbeitsstunden weiterhin nicht auf die Polizeibeamtinnen und - beamten angewandt wird. Das Thema „Mehrarbeit“ ist gerade in der Polizei ein immer wieder diskutiertes Thema. Wir müssen uns natürlich ernsthaft damit auseinandersetzen. Das tun wir aber auch bereits. Bis einschließlich 2016 sind jedes Jahr zwischen rund 1,6 und 2,8 Millionen Mehrarbeitsstunden angefallen. Der Bestand der Mehrarbeit lag im Jahre 2016 bei über 3,6 Millionen Stunden alleine bei der Polizei. Seit 2017 konnten durch eine Reihe von Maßnahmen die jährlich anfallenden Mehrarbeitsstunden 29.02.2024 signifikant gesenkt werden. Bis 2022 wurde der Bestand der Mehrarbeitsstunden mehr als halbiert. Bereits Mitte 2022 – Sie haben es schon angesprochen, Frau Kirsch – wurden bei der Polizei die Langzeitarbeitskonten eingeführt, auf die eine definierte Anzahl von Mehrarbeitsstunden übertragen werden können, damit diese nicht verjähren. Das Landesbeamtengesetz sieht für alle Beamtinnen und Beamten vor, dass sie verpflichtet sind, fünf Mehrarbeitsstunden pro Monat zu leisten, ohne eine Entschädigung dafür zu bekommen. Solche Regelungen gibt es übrigens nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in der privaten Wirtschaft. Ich selbst hatte so eine Regelung über acht Stunden in meiner Beschäftigung vor dem Einzug hier in dieses Hohe Haus. Insofern ist das jetzt kein Spezifikum des öffentlichen Dienstes, sondern das ist in der freien Wirtschaft gang und gäbe – nicht bei jedem Arbeitgeber, aber es kommt durchaus vor. In der Praxis ist es aber so, dass ein Ausgleich für diese fünf Stunden als Freizeit oder finanziell möglich ist. Gerade im Polizeidienst fallen doch regelmäßig mehr als fünf Mehrarbeitsstunden pro Monat pro Beamten an, sodass den Beamtinnen und Beamten eigentlich gar nichts verlorengeht. Nennen Sie mir mal einen Polizeivollzugsbeamten, der weniger als fünf Stunden pro Monat Mehrarbeit machen muss. (Christian Dahm [SPD]: Gibt es schon!) Diese Fälle sind wenig bekannt. Mehrarbeitsstunden sind aber gerade bei der Polizei aufgrund der vielfältigen Einsätze, mehrtägigen Einsätze gar nicht zu 100 % zu vermeiden. Dienst nach Vorschrift, 9 Uhr bis 17 Uhr oder im Schichtdienst, ist leider nicht immer möglich. Wenn kurz vor Schichtende noch ein Einsatz hereinkommt, dann sagen die natürlich nicht: „Tut mir leid, ich habe Feierabend“, sondern dann bearbeiten sie den Einsatz noch, machen auch noch den Schriftkram, der dann erforderlich ist, und gehen erst dann in den Feierabend. Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Modernisierungsoffensive auszuarbeiten und durchzuführen. Diese Arbeit hat bereits begonnen. Ich finde, die Ergebnisse sind erst einmal abzuwarten. Frau Kirsch, Sie haben es auch erwähnt, bereits in der gestrigen Debatte um die Beihilfe und die private Krankenversicherung hat unser Finanzminister zu diesem Prozess berichtet und auch davon, dass wir nicht einzelne Aspekte betrachten wollen, sondern eine Vielzahl von Aspekten, um dann zu schauen, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiver machen können. Wir wissen um die Herausforderungen des öffentlichen Dienstes. Uns ist auch bewusst, dass wir hier Landtag noch Verbesserungen vornehmen können und auch sollten. Wir sollten aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht einzelne Punkte herausgreifen, sondern eine gesamtheitliche Betrachtung vornehmen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Vielleicht wird die Bagatellgrenze dort auch thematisiert und mündet am Ende in einen Vorschlag, den wir debattieren können. Wir wollen den Ergebnissen der Modernisierungsoffensive nicht vorweggreifen und lehnen Ihren Antrag deshalb ab. An dieser Stelle möchte ich mich aber, wenn ich schon die Gelegenheit habe, bei allen Beschäftigten, nicht nur den Beamten, auch den Tarifbeschäftigten, in der öffentlichen Verwaltung bedanken. Sie sind in unruhigen Zeiten ein Stabilitätsanker unserer Gesellschaft, und das wissen wir zu schätzen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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