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Rainer Schmeltzer

29.02.2024 Sitzungen 18/57

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben 2024 ein besonderes Jahr in der Bundesrepublik Deutschland, denn wir dürfen in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum des deutschen Grundgesetzes feiern. Das Grundgesetz ist eine Errungenschaft für diese Republik. Einer der entscheidenden Grundsätze darin ist, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE], Angela Freimuth [FDP] und Christof Rasche [FDP]) Es tut mir fast weh, dass man das in einem nordrhein-westfälischen Landesparlament immer wiederholen muss, weil es hier offenkundig Abgeordnete einer Fraktion gibt, die ein Problem mit den Grundsätzen unseres Grundgesetzes, unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung haben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Deshalb ist es gut, wenn man sich einfach mal in Erinnerung ruft, dass das deutsche Grundgesetz, mit ganz zentralen Aussagen, geschrieben von den 29.02.2024 Müttern und Vätern des Grundgesetzes, hinterlegt ist, auch wegen der Erfahrungen aus dem Zweiten Weltkrieg und vor dem Hintergrund der Shoah. Ein weiterer Grundsatz neben „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ ist ein schlichter Satz, der richtig bleibt, so wie er ist: Ein Mensch ist ein Mensch und bleibt ein Mensch, egal welcher Religion, welcher Hautfarbe, welcher Herkunft, welchen Alters, welchen Geschlechts oder welchen Familienstands er ist. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Das war eingangs einmal wichtig, um einzuordnen, in welcher Debatte wir hier sind. Ein Mensch ist ein Mensch und bleibt ein Mensch. Und sie sind vor dem Gesetz gleich. Deswegen gilt auch in der Wohnungsbaupolitik Antidiskriminierung. Das ist zentral, und das prägt alle Politik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört auch, dass Politik dazu beizutragen hat, dass Diskriminierung nicht stattfindet, weder beim Thema „Wohnen“ noch in anderen Lebensbereichen. Ein Mensch ist ein Mensch und bleibt ein Mensch. Deswegen haben wir in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der sozialen Marktwirtschaft – das ist unsere Werteordnung, das ist unsere Wirtschaftsordnung – dafür Sorge getragen, dass wir im Besonderen über das Gewähren verschiedener Sozialleistungen dazu beitragen, dass Menschen, die mit weniger Einkommen auszukommen haben oder letztendlich nicht in der Lage sind, höhere Einkommen zu erwirtschaften, aus unser aller Steuergeld einen Ausgleich bekommen. Vor dem Hintergrund der hier geschilderten Situation bekommen insbesondere Alleinerziehende vielfach ergänzende Sozialleistungen für sich und ihre Kinder. Das ist zum einen das Wohngeld, das weiter ausgeweitet wurde. Davon profitieren viele Alleinerziehende. In Teilen haben wir auch die Gewährung von Bürgergeld und anderen Grundsicherungsleistungen, in deren Rahmen Wohnkosten – Stichwort: Kosten der Unterkunft – komplett übernommen werden, sofern sie angemessen sind. Wir haben – und auch darauf möchte ich aufmerksam machen – nicht flächendeckend in jeder Stadt, in jedem Wohnviertel, bei jeder Wohnungsvergabe eine Herausforderung, aber ohne Frage haben wir sie. Deswegen haben wir in Nordrhein-Westfalen beispielsweise für die Personen, die im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung adressiert werden, in Verbindung mit dem Wohnberechtigungsschein eine Regel, die es so woanders noch nicht gibt. Alleinerziehenden werden zusätzliche Quadratmeter zur Verfügung gestellt, damit Kinder ein separates Kinderzimmer bekommen können. Das schreiben wir jetzt auch in die neue Förderrichtlinie 2024 hinein. Wir haben das immer schon gemacht in diesem Landtag Land, aber es stand nie in der Förderrichtlinie. Jetzt kommt es da hinein, damit das für alle klar adressiert ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich gibt es für Familien mit Kindern Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben auch Probleme, für Mehrkinderfamilien adäquaten Wohnraum zu finden. Denken Sie an fünf Zimmer und mehr für Großfamilien. Das ist schon eine Herausforderung, da eine adäquate Wohnung zu finden. Wir haben in verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen, in denen wir eine höhere Anzahl von Alleinerziehenden haben, Wohnprojekte für Alleinerziehende. Ich möchte Ihnen ein paar nennen, die, wie es sich für unseren föderalen Staatsaufbau gehört, vor Ort organisiert sind: In Köln gibt es das Projekt „Gemeinsam wohnen und leben mit Kindern“, unterstützt von der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, der GAG. Wir haben in Recklinghausen ein Projekt speziell für Alleinerziehende, „Alternatives Wohnen“. Wir haben in Steinfurt das Projekt „Wohnhaus für schwangere und junge Alleinerziehende“. In Essen gibt es „Villa Kunterbunt – von Frauen für Frauen“. In Hagen gibt es das „Wohnhaus Bachstraße“. In Menden gibt es das „Wohnprojekt Bräukerweg mit Vorrang für Alleinerziehende“. In Espelkamp gibt es „Frauenwohnen im Atrium“. In Würselen gibt es das „Wohnen mit Kindern im Mauerfeldchen“. Es gibt auch noch andere Projekte, die man, weil man eine Enge auf dem Markt festgestellt hat, konkret für Menschen, die alleinerziehend sind, geschaffen hat. Gestatten Sie mir – die Redezeit ist schon um – noch eine Ergänzung: Viele Punkte, die Sie in Ihrem Antrag haben, sind in der Praxis längst existent. Die sind da, und die werden gelebt. Bei den Beratungsstellen, die ausgebaut worden sind, gibt es einen Beratungsfokus auf den Bereich „Diskriminierung und Wohnen“. Da muss man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht sensibilisieren, dieser Kontext ist aufgebaut. Und insofern …

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