Christof Rasche
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema des Antrags ist Barrierefreiheit im ÖPNV. Das grundsätzliche Ziel ist, dass alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbstständig und ohne Begrenzung am Leben teilnehmen können. Das bedeutet im ÖPNV, im öffentlichen Verkehr Barrierefreiheit. All diese Thesen einen uns. Keiner spricht dagegen. Wir als FDP-Fraktion stellen uns aber die Frage: Warum dann dieser Antrag? (Beifall von Carsten Löcker [SPD]) Vieles ist sehr allgemein formuliert. Es steht wenig Konkretes darin, und vieles, was darin steht, ist zudem selbstverständlich. Das war im Oktober 2020 völlig anders. Im Oktober 2020 legte der damalige Verkehrsminister Hendrik Wüst dem Verkehrsausschuss einen umfangreichen 29.02.2024 Bericht – Vorlage 17/4032 – zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bezug auf den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen vor. In diesem Bericht standen im Gegensatz zu diesem Antrag konkrete Dinge. Ich will Ihnen sieben Punkte aus dem Bericht vom Oktober 2020 vorstellen. Erstens. Es wurden Projekt für Projekt erfolgte und geplante Maßnahmen dargestellt. Zudem wurde dargestellt, wie diese finanziert wurden und finanziert werden sollen. Zweitens. „Der barrierefreie Ausbau ist seit Jahrzehnten bei Neu- und Ausbauvorhaben bereits Grundvoraussetzung einer Förderung“, so damals Hendrik Wüst. Heute, dreieinhalb Jahre später, fordern Sie das in diesem Antrag. Drittens. „Bei der Planung dieser Maßnahmen findet eine Beteiligung der Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden statt.“ Das war eine Feststellung des damaligen Verkehrsministers Hendrik Wüst. Auch das fordern Sie jetzt, drei Jahre später, erneut, obwohl es längst so ist. Viertens. „Das Gesamtvolumen für die zuvor genannten Maßnahmen beträgt rd. 900 Mio. €“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. Hinzu kommt eine finanzielle Beteiligung des Landes, indem sich das Land anteilig an der Bundesfinanzierung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beteiligt. Da geht es also um konkrete Aussagen und konkretes Geld. Fünftens. „Das Land fördert zudem die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031 (‚Kommunale Schiene‘). […] Von der Förderung umfasst sind auch solche Erneuerungsmaßnahmen, die zur Beibehaltung und Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen.“ All das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, ist nichts Neues, sondern wurde im Jahre 2020 vom damaligen Verkehrsminister Hendrik Wüst schon dargestellt. Sechstens. Der Bericht führt weiter aus, dass „auch Informationen zur Barrierefreiheit in die Fahrgastinformationssysteme und die Apps der Verbünde und Verkehrsunternehmen aufgenommen“ werden – Ausrufezeichen. Auch das, was Sie heute fordern, hat Herr Wüst schon im Jahre 2020 vorgestellt. Siebtens. Verkehrsminister Wüst führt im Bericht aus 2020 aus, dass „in Nordrhein-Westfalen zurzeit 971 von 1.175 Bahnsteigen der bundeseigenen Eisenbahnen stufenfrei erreichbar“ sind, also knapp 90 %. Seitdem wurde weiter daran gearbeitet. Ich habe den Eindruck, dass wir 2020 schon viel weiter waren bei diesem wichtigen Thema, als der Antrag es heute auszudrücken versucht. Die meisten Landtag Forderungen Ihres Antrags sind selbstverständlich richtig, aber auch bereits erfüllt. Insofern können wir – ich glaube, die Begründung ist eindeutig – diesem Antrag nicht zustimmen, werden ihn aber auch nicht ablehnen. Folglich werden wir uns enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
