Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Zur abschweifenden Verkehrspolitik spricht jetzt noch einmal die Bauministerin Frau Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich schicken wir, wenn wir Gutachten auf den Weg bringen, immer einen Bus los, weil wir nicht wissen, wer unterwegs alles einsteigt. Das ist ja der Sinn von Gutachten, nicht wahr? Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt ja noch nicht sagen, was in dem Gutachten drinsteht, weil es gerade erst erarbeitet wird. Das ist der Kern von so etwas. Wenn dieses Gutachten vorliegt, dann werden wir das natürlich wie immer miteinander austauschen. So ist es immer. Wenn die SPD die Landesregierung stellt und Sie ein Gutachten auf den Weg schicken, wird das Gutachten ausgetauscht. Wenn CDU und Grüne die Landesregierung stellen und ein Gutachten beauftragen, wird das Gutachten erarbeitet, vorgelegt und ausgetauscht. Es ist nichts Neues. Insofern brauchen Sie sich, was dieses Thema angeht, überhaupt keine Sorgen zu machen. 29.02.2024 Eines müssen Sie doch bitte auch berücksichtigen – darauf sind wir jetzt noch gar nicht eingegangen –: Wenn staatlicherseits in den Preis oder in das Angebot eingegriffen wird – das ist ja das, was wir als CDU und Grüne tun –, dann muss man das auch besonders rechtfertigen können. Deswegen gibt es natürlich in den bundesgesetzlichen Grundlagen immer so einen Halbsatz, auf den ich Sie gerne hinweisen will, dass nämlich über den Geltungszeitraum einer Landesverordnung dargelegt werden muss, wie man bei Knappheit Abhilfe schaffen will. Deswegen werden wir uns natürlich im Zusammenhang mit der noch gültigen Mieterschutzverordnung gerade auch für große Städte anschauen, was Stadträte in der Zwischenzeit auf den Weg gebracht haben, um gegen die Knappheit vorzugehen. Ich bin mir sicher, dass bei der einen oder anderen Stadt auffallen wird, dass auch SPD-verantwortete Stadträte es irgendwie mit dem Wohnungsneubau und der Zurverfügungstellung von Flächen doch nicht so sehr haben. Wir können ja nur dann staatlich in den Preis eingreifen, wenn gleichzeitig die Städte und Gemeinden mithelfen, dafür Sorge zu tragen, dass perspektivisch auch mehr gebaut werden kann. Das ist nämlich die kommunale Wohnungsbaupolitik, die letztendlich von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Oberbürgermeistern und den Stadträten verantwortet wird. Da kommt das wieder zusammen. Wenn Sie auf die Höhe von Neuvermietungsmieten eingehen – Stichwort: Mietpreisobergrenze –: Das ist doch eines der Kernprobleme. Ich glaube, da liegen wir in der Analyse gar nicht auseinander. Eines der Kernprobleme der bundesgesetzlich gestalteten Mietpreisobergrenze ist doch, dass es zwar diese gesetzliche Regelung gibt, dass Neuvertragsmieten in angespannten Märkten um nicht mehr als 10 % steigen dürfen, aber mit jeder Studie und jedem Gutachten wird doch dargelegt, dass zwar das gesetzliche Ziel ein hehres ist, es aber in der Praxis kaum umgesetzt werden kann. Wenn ich jetzt auch wieder versuche, die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen, sollten Sie eines erkennen: In Beständen, in denen über lange Zeit eine Mieterhöhung ausgeblieben ist, holen Sie, wenn dieser Bestand frei wird, weil eine Mieterin oder ein Mieter nach 25, 30, 35 Jahren aus der Wohnung auszieht, und Sie Modernisierungen machen, in dem Moment auch Mieterhöhungen vergangener Jahren nach, die Sie im bestehenden Mietverhältnis nicht gemacht haben. Das ist einfach Lebensrealität. Auf diese Lebensrealität trifft jetzt das Bundesgesetz mit der Mietpreisobergrenze. Und Sie haben – darauf hat der Abgeordnete Klocke hingewiesen – im Bundeskoalitionsvertrag auch vereinbart, sich damit auseinanderzusetzen. Landtag Ich darf an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir im Bundesrat eine erfolgreiche Initiative ergriffen haben, § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch anzugehen. Das hat die Bundesregierung bis jetzt nicht gemacht. Es gibt auch eine Initiative im Bundesrat, das Thema der Vermietung möblierter Wohnungen und Zimmer, bei denen die Preiseingriffsregelungen bundesgesetzlich nicht gelten, anzugehen. (Sebastian Watermeier [SPD]: Mir war so, als hätte ich das angesprochen, Frau Ministerin!) – Ich wollte doch nur darauf hinweisen, dass man sich damit noch nicht befasst hat. Das ist in dem Fall kein Bashing oder was auch immer, sondern man merkt, wie schwer sich die Bundeskoalition mit Lösungen an dieser Stelle tut. Darauf will ich nur hinweisen. Das Auto fährt also – Entschuldigung, der Bus fährt; bleiben wir im verkehrspolitischen Bild –, das Gutachten ist beauftragt, und dann gucken wir, wer zwischendurch aufgrund dieser Gutachtenergebnisse und vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Prüfvorgaben, die wir eben einhalten müssen, einsteigen wird. Und dann besprechen wir das hier wieder. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
