Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Clemens. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Teil zwei der heutigen Debattenlage geht es um den Mieterschutz. Ich kann es im Hinblick auf den Antrag der antragstellenden Fraktionen in der Tat recht kurz machen. Sie wissen seit dem Mietertag in Düsseldorf, dass die Landesregierung das erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben hat und der Auftragnehmer das gerade erarbeitet. Sie haben beim Mietertag im Januar mitbekommen, dass das Auto fährt. Jetzt bestellen Sie hier einen Antrag und sagen, das Auto solle fahren. Das ist insofern ziemlich witzlos. (Sebastian Watermeier [SPD]: Aha!) Es macht aber durchaus Sinn, dass wir uns über das Thema „Mieterschutz“ austauschen. Deswegen gebe ich mal die Sichtweise der Landesregierung zu den aktuellen Entwicklungen wieder. Die Abgeordnete Freimuth hat sehr nachdrücklich dargelegt, dass sich das vermietungsfähige Immobilienvermögen in Bürgerhand befindet. Das ist eine der Erfolgsgeschichten dieser Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Das ist übrigens anders als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wo sich das vermietungsfähige Immobilienvermögen überwiegend in Unternehmenshand befindet. In Deutschland befindet es sich in Bürgerhand oder – für die SPD gesprochen – im „Volkseigentum“. (Heiterkeit von der CDU – Sebastian Water- meier [SPD]: Nein!) – Ich wollte Ihnen mal entgegenkommen, weil wir hier heute so schön konstruktiv unterwegs sind. (Zuruf: Naja! – Sebastian Watermeier [SPD]: Herr Voussem kriegt doch jetzt Schnappat- mung! – Klaus Voussem [CDU]: Nein! – Weitere Zurufe – Heiterkeit von der SPD und der CDU) In diesen Vermietungsbeständen wird die Nettokaltmiete im Durchschnitt alle sieben Jahre erhöht. Bei 29.02.2024 vermietungsfähigen Beständen in Unternehmerhand ist es etwas anderes. Da wird schneller erhöht. Wir haben aktuell die Situation am Markt – das wissen Sie alle, wenn Sie zur Miete wohnen, sowieso, aber auch, wenn Sie selbst Vermieterin oder Vermieter sind –, dass gerade die Nebenkosten weglaufen: Ich nenne die Entwicklung der Energiepreise für Strom und Wärme, die wieder eingesetzte CO -Steuer, die von 7 % auf 19 % erhöhte Umsatzsteuer auf Gas zum 1. April 2024. Auch die Grundsteuern verändern sich. Darauf gehen wir heute nicht ein, aber sie verändern sich. Das heißt, die Nebenkosten steigen stetig – jedes Jahr. Deswegen gibt es viele Vermieterinnen und Vermieter unter den ganz normalen Bürgerinnen und Bürgern, im kommunalen oder kirchlichen Gesellschaftsbereich oder auch bei den großen Investoren, die die Nettokaltmiete vor diesem Hintergrund nicht erhöhen. Sie verzichten auf eine Erhöhung der Nettokaltmiete, weil sie wissen, dass diese Nebenkostenentwicklung von ganz vielen Menschen nicht getragen werden kann. Sie wollen aber die Mieter, die sie haben – verlässliche Mieter – im Bestand halten, weil vielen diese Verlässlichkeitsbeziehung und dieses Vertrauensverhältnis zwischen Vermieterinnen und Mietern wichtiger ist als die Erhöhung der Nettokaltmiete. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Das ist nach meinem persönlichen Empfinden ein sehr soziales Verhalten von Vermieterinnen und Vermietern in dieser Situation. Während andere also permanent über Nebenkostensteigerungen dazu beitragen, dass Warmmieten immer teurer werden und auch immer schneller steigen – sei es über zusätzliche Steuern und Abgaben, sei es über die Entwicklungen im Energiemarkt –, sagen andere: Ich verzichte auf Rendite, obwohl ich sie eigentlich haben müsste, weil ich die vermietungsfähige Wohnung nun mal irgendwann auch instand halten, modernisieren und CO -Anpassungen vornehmen muss, was ja erhebliche Investitionen bedingen wird. Vor diesem Hintergrund und in diesem Spannungsverhältnis kommt jetzt die Aufgabe, eine neue Mieterschutzverordnung zu schreiben. Die geltende Mieterschutzverordnung umfasst 18 Kommunen und läuft regulär bis zum 30. Juni 2025. Zwischen CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns darauf verständigt, die Mieterschutzverordnung in und für Nordrhein-Westfalen deutlich vor diesem Datum zu erneuern. Das wird in diesem Jahr passieren. Grundlage muss ein Gutachten sein, egal wer regiert, weil über den Mieterschutz zum einen in die Preisbildung am Markt eingegriffen wird und zum anderen über den Bestandteil der Umwandlungsverordnung auch über folgende Fragen entschieden wird: Wann und in welchem Zeitraum kann man Landtag gegebenenfalls eine heutige Mietwohnung überhaupt in Eigentum umwandeln? Welche Zeiten sind da zu beachten, damit der gegebenenfalls betroffene Mieter einen adäquaten Ersatzwohnraum findet? Weil Sie staatlicherseits in den Preis bzw. in die Verfügbarkeit am Markt eingreifen, brauchen Sie ein Gutachten. Denn davon sind natürlich Menschen betroffen, die möglicherweise gegen die Festlegungen in der neuen Mieterschutzverordnung klagen werden. Das ist der Grund, warum es dieses Gutachtens bedarf. Das ist beauftragt, wird erarbeitet, und wenn es vorliegt, werden wir uns über die Kulisse unterhalten. Überrascht es jetzt, dass das mehr als die 18 Kommunen sein werden, die heute drin sind? Nein. Es kann Sie auch nicht überraschen, weil wir vor dem Hintergrund der Zunahme der Bevölkerung in den letzten Jahren und Monaten natürlich Knappheiten in den Kommunen haben. Sie können nämlich bei einer so schnellen Bevölkerungszunahme nicht genauso schnell bauen. Das gelingt nicht. Der Abgeordnete Brüntrup hat auf Indikatoren im Bereich der Mietpreisobergrenze hingewiesen. Wie hoch darf man den Mietpreis bei einer Neuvermietung einer Wohnung setzen? Im Volksmund: Mietpreisbremse. Nehmen Sie das Kriterium „durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte, die den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt“. Das ist eines der Kriterien, die wir prüfen müssen. Wenn Sie sich jetzt für das Jahr 2022 die Durchschnittsmieten in Deutschland laut Destatis und die Durchschnittsmieten in Nordrhein-Westfalen laut Landesamt für Statistik ansehen, werden Sie feststellen, dass die Durchschnittsmieten in Nordrhein-Westfalen unter denen in Deutschland liegen. (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Für das Jahr 2022 lag die durchschnittliche Bruttokaltmiete, also die Grundmiete einschließlich aller Betriebskosten, deutschlandweit bei 8,60 Euro den Quadratmeter. Deutschlandweit! In Nordrhein-Westfalen liegt die Durchschnittsbruttokaltmiete bei 8,30 Euro pro Quadratmeter – 30 Cent unter dem Bundesdurchschnitt. Das heißt, dass wir bei einem Kriterium schon eine Herausforderung bei dem Gutachten haben. Weniger Herausforderungen haben wir bei der Frage, wie verfügbar Wohnraum an welchen Stellen ist. Das wissen Sie; auch das haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde miteinander ausgetauscht. Deswegen werbe ich ein bisschen dafür, dass man sich angesichts der Forderungen von „Es braucht immer mehr; am besten alle Kommunen einbeziehen“ bis hin zu „Es braucht am besten gar nichts“ inhaltlich in der Mitte findet. Das ist auch nachvollziehbar, weil es in Nordrhein-Westfalen 29.02.2024 durchaus heterogene wohnungswirtschaftliche Teilmärkte gibt. Das wissen Sie. Diese Heterogenität wird sich auch in der neuen Mieterschutzverordnung wiederfinden – gutachterlich festgestellt. Das werden wir miteinander in diesem Jahr austauschen, und ich bin mir sicher, dass das auch im Ausschuss stattfinden wird. Insofern werden wir zu gegebener Zeit ein Ergebnis bekommen. Ich werbe dafür – das wissen Sie; das hat sich auch nicht verändert –: Das Verhältnis zwischen Vermieterinnen und Mietern ist ein Vertrauensverhältnis, und das muss es bitte auch bleiben. Mieterinnen und Mieter kann es nur geben, wenn es auf der anderen Seite Vermieter gibt, und Vermieter wird man nur, wenn man auf der anderen Seite Mieterinnen und Mieter hat. Der weitaus überwiegende Anteil der Mietverträge im Land Nordrhein-Westfalen ist völlig ohne Störung, weil man aufeinander Rücksicht nimmt, auch gegenseitig auf die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten Rücksicht nimmt. Das stellen wir auch fest, wenn wir im Mietmarkt unterwegs sind. Unsere besonders schwarzen Schafe betreuen wir über das Wohnraumstärkungsgesetz zusammen mit den Aufsichtsbehörden sehr inniglich. Damit werden wir uns in diesem Jahr auch noch beschäftigen. Sollten Sie, liebe SPD, also für das nächste Plenum noch ein Thema für einen Antrag suchen, beantragen Sie das Thema „Wohnraumstärkungsgesetz“. Das wird kommen, das wissen Sie jetzt offiziell. Dann können wir gucken, ob Sie ein sowieso fahrendes Auto noch einmal besonders anschieben wollen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und Arndt Klocke [GRÜNE] – Zuruf von Jochen Ott [SPD])
