Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie viele neue Stellen in den Kommunen und im Land, wie viel zusätzliche Kosten würde es wohl erfordern, würde man tatsächlich jeden einzelnen Mietvertrag neuen Prüfstellen vorlegen, wie es die SPD offenbar mit ihrer Forderung nach kommunalen Prüfstellen zur Einhaltung der Mietpreisbremse und einer Beobachtungsstelle auf Landesebene fordert? Wie sehr hilft uns diese Zusatzbürokratie bei der Bewältigung der Wohnungsnot und ihrer Ursachen? Die Antwort kann man sich denken, aber fangen wir von vorne an: Bei der Mieterschutzverordnung NRW geht es um den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse, der 15-%-Kappungsgrenze und des zusätzlichen Kündigungsschutzes nach der Umwandlung in Wohnungseigentum. Betroffen sind derzeit 18 Städte und Gemeinden in NRW, die als angespannte Wohnungsmärkte gelten. Sie meinen nun, aus 18 kurzerhand 225 machen zu können, und berufen sich dabei auf spezielle Gutachten. Sie übersehen aber dabei: In der von Ihnen angeführten Studie geht es um die Verteilung der Förderbudgets für den sozialen Wohnungsbau. Das ist etwas völlig anderes als Marktanspannung im Sinne der Mieterschutzverordnung. Dafür ist insbesondere 29.02.2024 das Bürgerliche Gesetzbuch, § 556d, maßgeblich; schauen Sie da doch mal rein. Im nächsten Anlauf sollen es dann nur noch 95 Städte und Gemeinden sein. Diesmal beziehen Sie sich auf ein anderes Gutachten, auf das Gutachten zur Baulandmobilisierungsverordnung. Hier aber gibt es keine große Schnittmenge mit den im BGB genannten Indikatoren. Die Mietbelastung, das Wachstum der Wohnbevölkerung, die Neubautätigkeit, der Leerstand und die Wohnraumnachfrage, also wesentliche Anspannungsindikatoren, die im Sinne der Mieterschutzverordnung ausschlaggebend sind, spielen da überhaupt keine Rolle. So viel zu Ihrer Datengrundlage. Womit Sie natürlich recht haben: Die 18 Städte und Gemeinden, die als angespannte Wohnungsmärkte gelten, sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Die Zahlen, auf die sich die Landesregierung stützt, sind veraltet. Seit 2018 ist viel Wasser den Rhein hinuntergeflossen. Nach allem, was wir über Leerstand und Angebotsmieten wissen, hat sich die Lage seitdem sicherlich nicht entspannt – ganz im Gegenteil. Es ist also davon auszugehen, dass der Kreis der als angespannt geltenden Wohnungsmärkte erweitert werden muss. Hier muss die Landesregierung natürlich tätig werden. Der Vorschlag einer Neufassung der Mieterschutzverordnung ist dann aber erst der zweite Schritt nach einem neuen empirischen Gutachten. Die von Ihnen zitierten Gutachten reichen dafür jedenfalls nicht aus. Vielleicht warten wir damit auch erst mal, bis klar ist, ob die Mietpreisbremse überhaupt über das Jahr 2025 hinaus verlängert wird. Das steht zwar so im Koalitionsvertrag, aber was die Ampel plant und was am Ende dabei herauskommt, sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Die Ampel will ja auch 400.000 Wohnungen pro Jahr schaffen und scheitert jedes Jahr daran. (Beifall von der AfD) Der zuständige Bundesjustizminister ist bisher jedenfalls trotz Mahnungen der Bauministerin nicht aktiv geworden. Hinsichtlich der Kappungsgrenzen auf Indexmietverträge sind wir bei Ihnen. Angesichts der starken Inflation der letzten Jahre sollte auch bei diesen Verträgen eine Obergrenze von 5 % Mieterhöhung im Jahr gelten, um den betroffenen Mietern ihre Sorgen zu nehmen. Ungenau werden Sie dann wieder, wenn es um die – Zitat – „Verlängerung des Umwandlungsverbotes über 2025 hinaus“ geht. Es gibt doch in NRW gar kein Umwandlungsverbot. Eine zusätzlich erforderliche Genehmigung bei der Umwandlung von Mietwohnungen von überwiegend privaten Vermietern würde die Bildung von Wohneigentum nur behindern. Das mag in Ihre wohnpolitische Agenda pas-Landtag sen, ließe NRW im innerdeutschen wie auch im europäischen Eigentumsranking aber nur noch weiter zurückfallen. Mieterschutz ist wichtig. Die Landesregierung ist definitiv auch gefordert, aber die Herangehensweise und manche Vorschläge in diesem Antrag sind äußerst kritisch zu sehen. Das wird dann im Ausschuss zu diskutieren sein. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
