Angela Freimuth
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Deutschland vermieten und verpachten rund 5,2 Millionen Haushalte Immobilien. Fast 14 Millionen Einzelpersonen und Familien wohnen aktuell in einer Wohnung, die ihnen von privaten Vermieterinnen und Vermietern überlassen wurde. Das entspricht ungefähr 63 % aller Haushalte, die in Deutschland zur Miete wohnen, und einem Drittel aller Haushalte insgesamt. Daneben vermieten natürlich auch Genossenschaften sowie zahlreiche kommunale und private Wohnungsgesellschaften mit völlig unterschiedlichen Beständen und Bestandsgrößen. Wenn wir uns diese Zahlen genauer anschauen, was wir regelmäßig tun, dann können und dürfen wir feststellen, dass die vielen privaten Vermieter ein stabiles Fundament und eine tragende Säule des Mietmarktes in Nordrhein-Westfalen bilden. Dafür gebührt Ihnen unser aller Dank. Die Vermieterbefragung von Haus & Grund für das Jahr 2023 zeigt, dass es trotz Energiekrise, Inflation Landtag und Zinssteigerungen bei 65 % aller Mietbeziehungen keine Mieterhöhung gab. Es wird immer wieder unterstrichen und anerkannt, dass private Vermieterinnen und Vermieter, die in der Mehrheit ihr Eigentum selbst verwalten, sich im persönlichen Kontakt und Austausch mit ihren Mieterinnen und Mieter befinden und ihre Immobilie als sozialgebundene Wertanlage und Altersvorsorge verstehen, ein deutliches Interesse an einer vertrauensvollen langfristigen Mietbeziehung haben. Und Mietanpassungen erfolgen dort, wenn überhaupt, oftmals erst bei einem Mieterwechsel. Die Anforderungen dieser Personengruppe an die Rentabilität sind deshalb eher moderat. Heuschreckengehabe oder Gewinnmaximierungen sind dort eben keine Leitmotive. Wir können mit Recht feststellen, dass die privaten Vermieterinnen und Vermieter für einen stabilen, verantwortungsvollen und funktionsfähigen Wohnungsmarkt auch in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar sind. Von der Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel dem Mieterbund in Nordrhein-Westfalen, wird dieser Beitrag ausdrücklich anerkannt. Wie so oft in wohnungspolitischen Debatten diskutieren wir Missstände und mögliche Instrumente, die angesichts des zuvor Gesagten oftmals ein verzerrtes Bild ergeben. Viele zu Recht beklagten Missstände wurzeln im Mangel an Wohnraum, der die Preise in die Höhe treibt. Wir brauchen also dringend Investitionen in den Wohnungsbau. Frau Ministerin, Sie haben beim letzten Tagesordnungspunkt angemerkt, dass es einer Verlässlichkeit für Investitionen in den Wohnungsbau bedürfe. Ich stimme Ihnen zu: Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz war genauso wenig hilfreich wie das Aussetzen bzw. der Stopp der KfW-Förderung. Wer wollte das negieren und leugnen? Wir brauchen an dieser Stelle ganz klar eine Planbarkeit, und ich kann ja vielleicht verstehen, dass vonseiten der CDU immer wieder gern ein Bashing in Richtung Berlin gibt. Ich würde mir aber wünschen, dass wir alle unsere Gesprächsmöglichkeiten nutzen, und Sie hätten möglicherweise in den Gesprächen mit Ihrem Koalitionspartner auf der Landesebene durchaus Möglichkeiten, um eine Überzeugungsarbeit für Planungssicherheit zu leisten. Ich bin davon überzeugt, dass ein funktionierender Mietmarkt weder vom Bund noch vom Land mehr Auflagen, Verordnungen und Gesetzgebungen braucht, sondern er braucht ein investitionsfreundliches Klima, in dem Eigentümerinnen und Eigentümer in die Modernisierung ihrer Immobilien investieren. Außerdem brauchen wir Flächen und Fachkräfte für den Wohnungsneubau. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird daraus sicherlich ein wichtiger Schuh. 29.02.2024 Und natürlich ist es für die Vermieter auch legitim, mit dem Wohneigentum in einem partnerschaftlichen Verhältnis mit den Mieterinnen und Mietern eine Rendite zu erzielen. Wer wollte das denn leugnen? Die wenigsten vermieten, weil sie gerne noch Geld draufzahlen wollen. In Nordrhein-Westfalen und in Deutschland gibt es insgesamt zahlreiche Regulierungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Diese werden auch fortlaufend diskutiert. Der Bund hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Mietrecht zu novellieren. Wie das aber eben häufiger so ist: Nicht alles, was im Koalitionsvertrag festgehalten ist, wird direkt am ersten Tag oder in den ersten Wochen einer Regierung umgesetzt, aber ich kann Ihnen an dieser Stelle auch klar sagen: Der Bundesjustizminister hat die verabredeten Maßnahmen zugesagt, auch wenn diese nicht unbedingt das Kernanliegen der Freien Demokraten in diesen Koalitionsverhandlungen waren. Das ist ja nicht zu leugnen? Aber pacta sunt servanda – verabredet gilt und wird auf den Weg gebracht. Aber ich bitte an dieser Stelle auch um Seriosität. Wir könnten auch im Koalitionsvertrag dieser Landesregierung, im Koalitionsvertrag ganz vieler anderer Regierungen in unterschiedlichsten Konstellationen Dinge finden, die komischerweise nicht in den ersten vier Wochen auf den Weg gebracht werden, sondern sich eben über eine Legislaturperiode erstrecken. Das nur als kleiner Einwand! Die Mieterschutzverordnung von 2020 wird in diesem Antrag kritisch beleuchtet. Sie setzen damit auch die Kritik, die Sie seinerzeit an dieser Mieterschutzverordnung hatten, fort. Aber ich will darauf hinweisen, dass diese eben nicht auf einer falschen Datenbasis oder falschen Bewertungskriterien beruht; sie wurde unter Einbeziehung von wissenschaftlicher Expertise angelegt. Damals wurden 18 Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten in die Lage versetzt, durch gezielte Maßnahmen und Marktauflagen den Versuch zu unternehmen, eine Entspannung herbeizuführen. Natürlich müssen wir die unterschiedlichen Kriterien hinterfragen. Zum Beispiel sollten die Kommunen 2023 ohne wissenschaftlich definierte Kriterien quasi in einer Selbsteinschätzung zum lokalen Wohnungsmarkt erklären, wie sie ihren Markt einschätzen. Ich finde, angesichts der Grundrechtsrelevanz und auch der Notwendigkeit von privatem Engagement war das nicht unbedingt der klügste Beitrag. Ich bin gespannt auf das, was seitens dieser Koalition vorgelegt wird, ob wir tatsächlich fortlaufend unterschiedliche Kriterien bei der Definition angespannter Wohnungsmärkte heranführen. Wir brauchen hier Klarheit für die Investitionen in mehr Wohnungsbau. Landtag In Deutschland sind Mieter keinesfalls recht- und schutzlos. Mietervereine sind zudem auch eine starke Interessenvertretung. Das wird ein spannender Teil in der Diskussion; Kollege Watermeier hat darauf hingewiesen: Wir haben ja ganz viele unterschiedliche Regulierungen und Gesetze, aber die Frage der Durchsetzung …
