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Rainer Schmeltzer

29.02.2024 Sitzungen 18/57

Vielen Dank, Frau Kollegin Tarner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir schließen an die erste Runde an, insofern noch ein paar Ausführungen zum Stand des eigentlichen Themas. Wir haben gerade von einem Abgeordneten gehört: Der Bedarf an mietpreisgebundenen Wohnungen ist hoch, und das muss sein. – Wissen Sie, was viel mehr sein muss? Viel mehr sein muss, dass es uns gelingt, dafür Sorge zu tragen, dass der Mietwohnungspreis im Neubau wieder zumindest nach unten kommt. Wenn er sich schon mal stabilisieren würde, wären wir ganz weit. Das gelingt aber nur, wenn wir miteinander in den Konsens darüber gehen, welchen Standard wir im Neubau verlangen. Sie haben permanent über bundesgesetzliche Änderungen die Standards gehoben. Wenn Sie Standards heben, wird es teurer, und das bezahlen am Ende Mieterinnen und Mieter sowie die Eigentümerinnen und Eigentümer. (Beifall von Britta Oellers [CDU]) Deswegen sind die Neubaustandards, die Sie inzwischen vorgeben, weit am Markt vorbei, weil sich das immer weniger Menschen mit normalem Einkommen leisten können. Deshalb ist es das Ziel der Landesregierung von CDU und Grünen, auch über eine Initiative wie „Bürokratie am Bau? Ciao!“ dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Kostentreiber identifizieren und sie in Nordrhein-Westfalen abstellen. (Beifall von der CDU) Wir haben – es liegt mir da nur ein Durchschnittswert vor; das muss ich dazu sagen – in Nordrhein-Westfalen bei den Wohnungsgesellschaften, die im Verband der Wohnungswirtschaft organisiert sind, also ehemals gemeinnützige Wohnungswirtschaft, eine Durchschnittsmiete pro Quadratmeter von 6,13 Euro. Das bedeutet: Sie haben im Neubau – frei finanziert – natürlich Wohneinheiten, die deutlich darüber liegen. Aber ein Großteil der Bestände kostet im Nettokalt weniger als 6,13 Euro, denn sonst käme man nicht auf diese Durchschnittsmiete. Landtag Schauen Sie ins Ruhrgebiet, ins Bergische Städtedreieck, in Teile des Landes Nordrhein-Westfalen. Da gibt es Wohnungsbestände, die vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Anforderungen vor riesigen Investitionen in die Energieeffizienz stehen. Das kann man doch hier nicht wegschieben. Diese Investitionen müssen doch irgendwo herkommen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Freimuth, die öffentliche Wohnraumförderung löst nicht alle Probleme. Das habe ich auch gar nicht gesagt; das hat hier keiner gesagt. Die öffentliche Wohnraumförderung sichert in diesen Zeiten aber das Schaffen von preisgebundenem, bezahlbarem Wohnraum, und zwar vom Neubau über die Modernisierung, Wohnheime für Auszubildende und Studierende, Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen bis hin zu besonderen Zielgruppen, die wir in den Blick nehmen – Stichwort: Männer und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die auch unterkommen, die einen Schutzraum haben müssen. All das leistet die öffentliche Wohnraumförderung. (Beifall von Fabian Schrumpf [CDU] und Arndt Klocke [GRÜNE]) Deswegen stützen wir mit dieser öffentlichen Wohnraumförderung einen Teil der Baukonjunktur, die schlicht wegbricht. Sie fordern hier, dass man Investitionen lostreten muss. Machen Sie es doch bitte auf der Bundesebene. (Beifall von der CDU) Machen Sie es da. Durch die Politik, die Sie da machen, schaffen Sie Verunsicherung. Sie sind nicht verlässlich mit der Wohnungsumbaupolitik auf der Bundesebene. Diese fehlende Verlässlichkeit schafft Unsicherheit, und Unsicherheit ist Feind von Investitionen beim ganz normalen Einzeleigentümer bis hin zum großen Bestandshalter, weil man nicht weiß, ob das wirtschaftlich eigentlich klappt. Sie haben bis heute auf der Bundesebene nicht nachvollzogen, dass gerade im Wohnungsbau die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen mit der Nachhaltigkeit – Stichworte: CO , Klimaanpassung, Barrierefreiheit und Bezahlbarkeit – zu tun hat. Sie haben eines dieser Ziele übergewichtet und verletzen dadurch die Bezahlbarkeit, sodass Investoren sagen: Es ist nicht wirtschaftlich, was wir bundesgesetzlich verpflichtet in Bestände investieren müssen. Das geht am Ende zulasten aller. Das geht am Ende zulasten von Kindern und Jugendlichen, zulasten von Familien, zulasten von Alleinerziehenden, von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, von Rentnerinnen und Rentnern, von der gesamten Bevölkerung. (Beifall von der CDU) 29.02.2024 Statt Ansprüche an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu stellen, gehen Sie mit diesen Ansprüchen auf Ihre Bundesebene zu und sorgen Sie dafür, dass diese Bau- und Immobilienpolitik, die die Bundesregierung vertritt, wieder in die Spur kommt. (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Denn Verlässlichkeit schafft Zutrauen, Verlässlichkeit schafft Vertrauen. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen stehen für verlässliche Wohnungs- und Baupolitik in Nordrhein-Westfalen. Das wird breit bescheinigt, und zwar auch über die Landesgrenzen hinaus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gestatten Sie mir, ein Argument, das hier heute gefallen ist, zu entkräften. Es wurde ausgeführt, dass in Rheinland-Pfalz 2,1 Milliarden Euro für den Wohnungsbau ausgegeben worden sind. Das ist eine Klarstellung, damit sich in den Köpfen der Abgeordneten hier keine Fehlinformation festsetzt. Die Investitions- und Förderbank in Rheinland-Pfalz hat 2023 für den öffentlichen Wohnungsbau 463 Millionen Euro bewilligt. (Sebastian Watermeier [SPD]: Und damit ha- ben sie 3.000 Wohnungen gebaut.) Sie haben von diesen 463 Millionen Euro 362 Millionen Euro für 2.266 Mietwohnungen aufgewendet. Das sind im Durchschnitt 160.000 Euro. Wir haben im Durchschnitt 200.000 Euro, was sich auch aus der Dichte und der Enge im Land Nordrhein-Westfalen erklärt. Denn kein Bundesland hat auf weniger Fläche mehr Einwohner. Deswegen ist Fläche hier auch relativ teurer als in anderen Bundesländern. Deswegen passen die Förderergebnisse zusammen. Das, was Sie zitiert haben, Herr Abgeordneter, (Sebastian Watermeier [SPD]: Ich habe den Kollegen Schrumpf zitiert!) ist die Gesamtförderung der ISB über alle Förderbereiche mit 2,1 Milliarden Euro. Aber für den öffentlichen Wohnungsbau sind es 463 Millionen Euro gewesen. Deshalb ist das in-line. Da sehen Sie, wenn Sie das skalieren, die Leistung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Leistungen der Bewilligungsbehörden – auch das will ich sehr deutlich sagen – der Kreise, kreisfreien Städten, aber auch die (Zuruf von Sebastian Watermeier [SPD]) Leistungen der landeseigenen Förderbank, die die Darlehensverwaltung letztendlich durchführt. Über eines müssen wir uns allerdings unterhalten – dafür werbe ich; das wissen Sie –: Sie werden die Wohnungsbedarfe, die insgesamt da sind, nicht nur über Dachgeschossausbau, -aufbau, Nachverdichtung, Innenverdichtung realisieren können. Das funktioniert nicht. Landtag Sie haben gerade im Europäischen Parlament die Natur-Wiederherstellungsverordnung beschlossen. Die wird irgendwann in diesem Jahr in Kraft treten. Über die Natur-Wiederherstellungsverordnung werden Sie dafür Sorge tragen, dass Bauflächen heute im Innenbereich nicht mehr bebaut werden dürfen. Das kollidiert mit dem Baulandmobilisierungsgesetz, das wir genutzt haben, um Innenflächen zu aktivieren. Wie Sie diesen Widerspruch auflösen wollen, haben Sie heute leider erneut nicht dargelegt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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