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Dr. Hartmut Beucker

AfD 25.01.2024 Sitzungen 18/55

Geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Geehrte Herren! „Copilot“ nennt ein großes US-Unternehmen seit einigen Wochen seine Anwendung für KI. Einen Co-Piloten könnte auch die Justiz in NRW gebrauchen. Mit trauriger Regelmäßigkeit war im vergangenen Jahr von Negativrekorden bei der Anzahl der unbearbeiteten Ermittlungsverfahren in der Presse zu lesen. Wie schön wäre es doch, zum Beispiel die zahlreichen unbesetzten Stellen bei den Staatsanwaltschaften teilweise durch einen Co-Piloten Landtag ausgleichen zu können der, einmal entwickelt, schnell und stur seine Aufgaben erledigt und niemals eine Pause oder gar eine Gehaltserhöhung fordert. Woher aber soll ein solcher Co-Pilot kommen? Die Techfirmen auf der anderen Seite des Atlantiks haben schon jetzt entsprechende Angebote für Konzerne, die sich in der Größe durchaus mit der NRW-Justiz messen können. Wenn möglicherweise bald selbst ein Bundeswehrsoldat ein Ausländer sein kann, warum nicht dann auch ein Co-Pilot in der deutschen Justiz? Das ist erst einmal eine rhetorische Frage. Zwar wurde der Computer von Konrad Zuse in Deutschland entwickelt und die Entwicklung des Internets von Werner Zorn aus Deutschland vorangebracht, aber heute ist die Informationstechnologie fest in amerikanischer und asiatischer Hand. Beinahe kein Computer oder Telefon wird mehr in Deutschland entwickelt oder gar produziert. Selbst einfache Anwendungen wie eine Suchmaschine oder ein Schreibprogramm kommen aus dem Ausland. Auch bei SAP, dem deutschen IT-Flaggschiff, sitzen schon sehr viele Beschäftigte im Ausland. Deswegen ist die Technik nicht schlechter, allerdings ist der Umgang mit KI im Ausland dementsprechend schon viel weiter. Dort spielt also die Musik, nicht in Deutschland und auch nicht in NRW. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Stimmt nicht!) Mit einem Ideenwettbewerb zum Thema „KI in der Justiz“ die Erwartung zu wecken, die Realität in NRW würde sich deswegen IT-affiner gestalten, geht meiner Ansicht nach an der Wirklichkeit vorbei. Dies bestätigt auch – wohl ungewollt – der Gewinner des hessischen KI-Ideenwettbewerbs, ein Professor aus Köln, welcher eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag eingereicht hatte. In dieser Stellungnahme schreibt er, die größten Vorteile eines solchen Ideenwettbewerbs seien die Aktivierung und Vernetzung der Justizbediensteten sowie die Darstellung der Justiz als moderner Arbeitgeber. Ich habe eben sehr gelacht, weil Herr Dr. Pfeil gerade das als etwas herausgestellt hat, was für den Antrag spreche. Ich sehe es als Gegenargument, weil das Kernanliegen dieses Antrags, des Ideenwettbewerbs, dadurch ja gerade nicht erreicht wird. Offensichtlich sind das auch die Gründe, warum KI seit einiger Zeit in vielen FDP-Anträgen eine Rolle spielt. Die FDP möchte sich als moderne Partei präsentieren und stärker mit dem Wähler vernetzen. Der Sachverständige der Freiheitlichen Denkfabrik macht in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu dem Antrag deutlich, dass eine Behörde auf Bundesebene zunächst die Grenzen für die Implementierung von KI bestimmen solle, bevor ein KI-Wettbewerb Sinn ergebe. Anders sehe es allerdings bei einem allgemeinen IT-Wettbewerb aus. Dieser 25.01.2024 solle aber als laufender Prozess durchgeführt werden, bei dem eine Teilnahme jederzeit möglich sei. Der von der FDP beantragte Ideenwettbewerb scheint mir nicht ehrlich zu sein. Vielmehr fehlt es dem Antrag für einen Ideenwettbewerb selbst an Ideen. Dies zeigt sich daran, dass die FDP keinen Satz darüber verliert, wie der Wettbewerb gestaltet werden soll. Der Begriff „Ideenwettbewerb“ verkommt so zu einer nett klingenden Worthülse. Oder um es mit den Worten der TU Braunschweig zu sagen: „In der aktuellen Fassung verbleibt der Antrag für einen Ideenwettbewerb leider seinerseits in einem Ideenstadium, der den Einsatz der Informationstechnologie und Künstlicher Intelligenz nicht wesentlich weiterbringen wird.“ Vielleicht richtet die FDP zunächst einen Ideenwettbewerb innerhalb der eigenen Fraktion aus. Ziel des internen Wettbewerbs wäre es dann, anders als im vorliegenden Antrag einen KI-Ideenwettbewerb in mehr als zwei Sätzen zu skizzieren. Als Hauptpreis gäbe es die Zustimmung der anderen Fraktionen. Mit dem vorliegenden Antrag hat die FDP den Wettbewerb aber leider nicht gewonnen und bekommt unsere Stimmen nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)

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