Sonja Bongers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier und heute über ein wichtiges Thema im Bereich der Justiz, aber auch im Bereich des Asyl- und Sozialwesens. Diese Komponenten verknüpfen sich an der Stelle, wo die entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren zusammenlaufen. Ich könnte es jetzt ganz kurz machen und sagen: Meine eigentlich vorbereitete Rede ist eine super Mischung aus dem, was Herr Dr. Pfeil vorgetragen hat, und aus dem, was der Kollege Haug gesagt hat, denn Unrecht haben sie beide nicht. Das bedeutet, dass unsere Betrachtung und insbesondere auch meine Betrachtung so aussieht, dass es auf jeden Fall sehr wichtig ist, dass wir von diesen – ich will nicht „überlangen“ sagen – durchschnittlichen Verfahrensdauern im Bund auf eine deutlich kürzere Bearbeitungszeit der Asylverfahren runterkommen. Denn ich denke, dass es die betroffenen Menschen verdient haben, relativ schnell und zügig Klarheit über ihren Status zu bekommen. Das ist die menschliche Seite. Eine weitere Seite, die man erwähnen sollte, aber auch erwähnen muss, ist die Frage der wirtschaftlichen Auswirkungen. Sie alle haben bestimmt schon von Menschen gehört, deren Aufenthaltsstatus noch nicht ganz geklärt ist, aber die Arbeit haben, gut integriert sind und dennoch nicht bleiben können. Betrachten wir das einmal andersherum: Es ist es besonders wichtig, dass Verfahren schnell und ordnungsgemäß ablaufen, damit diese Menschen rasch Gewissheit haben, ob sie hierbleiben, weiter integriert werden und weiter arbeiten können. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Verfahrensdauer – ich habe es gerade gesagt – im Durchschnitt 21 Monate. Das entspricht dem bundesweiten Durchschnitt, der in Ordnung ist. Die Messlatte in Nordrhein-Westfalen liegt aber nicht beim Durchschnitt, sondern wir wollen besser als der Durchschnitt sein. Insofern begrüßen wir jede Anregung und jede Maßnahme, die dazu führen kann, um diese Verfahrensdauer abzukürzen. Wir alle wissen aber auch, dass wir im Justizbereich Manpower und mehr Personal brauchen. Das gilt mit Sicherheit gleichwohl für die Verwaltungsgerichte. Herr Dr. Pfeil, mir ist eines noch ein wenig unklar, wobei wir das im Ausschuss bereden könnten. Es geht um die Zentralisierung. Herr Haug hat es angesprochen: Nordrhein-Westfalen hat sehr viele Einwohner; es sind knapp über 18 Millionen. Rheinland-Pfalz hat knapp unter 5 Millionen Einwohner. Es ist hier also eine andere Herausforderung, und ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass eine Zentralisierung auf ein oder zwei Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen möglich wäre. Vielleicht meinten Sie das aber gar nicht. 25.01.2024 Langer Rede kurzer Sinn: Ich finde, wir sollten im Ausschuss über diesen Antrag vernünftig und ohne Schaum vor dem Mund diskutieren, uns verschiedene Dinge ansehen und dann zu einer vernünftigen Entscheidung gelangen. Ich freue mich auch deshalb auf die Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss, weil ich, wie gesagt, noch ein paar Unklarheiten sehe. Für eine Klärung sind die Ausschüsse aber da. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
