Sebastian Haug
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig darüber, dass Asylgerichtsverfahren vor Landtag allem gründlich und gerecht, aber auch möglichst zügig durchgeführt werden sollten. Die Menschen, um die es geht, die Asylbewerber, benötigen schnelle Rechtssicherheit über ihren Status und darüber, ob sie in Deutschland bleiben können oder in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen. Und auch unser Land hat kein Interesse an tausendfachen rechtlichen Hängepartien mit der Folge dauernder Ungewissheit für alle, die für die Unterbringung und Integration der Asylbewerber zuständig sind. Das Asylgerichtsverfahren ist aber nur ein Teil des gesamten Asylverfahrens. Dem gerichtlichen Verfahren geht das Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. An das gerichtliche Verfahren können sich gegebenenfalls weitere ausländerrechtliche Schritte anschließen. Im Interesse der Asylbewerber wie des Gastlandes ist daher grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung erforderlich. Wenn man sich nur auf die Dauer der gerichtlichen Verfahren konzentriert, wie das die FDP in ihrem Antrag macht, sollte man im Interesse der Ehrlichkeit aber auch erwähnen, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer für asylgerichtliche Klagen in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2023 mit 21,5 Monaten knapp unter der Durchschnittsdauer von 21,8 Monaten für das gesamte Bundesgebiet lag. Und wenn wir bei Ehrlichkeit sind, lieber Herr Kollege Dr. Pfeil. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Beantwortung auf Ihre Kleine Anfrage unter Punkt 5 zitieren: „Welche Maßnahmen plant das Justizministerium, um die Verfahrensdauer von Asylgerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen zu verkürzen?“ Der letzte Satz der Antwort lautet: „Landesseitige Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit geprüft.“ Das zum Thema „Ehrlichkeit“ in der Diskussion! Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den Bundesländern variieren zwischen 4,7 Monaten in Rheinland-Pfalz und 39,8 Monaten in Brandenburg. Auch zwischen den sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten bestehen zum Teil deutliche Unterschiede. Ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden darf bei allem Interesse an möglichst kurzen Asylgerichtsverfahren, dass die Verwaltungsgerichte in NRW immer noch mit einer erheblichen Zahl von Asylverfahren belastet sind, die aus den letzten größeren Zuzugszeiten in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 stammen. Diese Bestände werden derzeit von den Verwaltungsgerichten zwar kontinuierlich abgebaut, da die durchschnittliche Verfahrensdauer aber anhand der 25.01.2024 in dem jeweiligen Quartal erledigten Verfahren ermittelt wird, führt dieser stetige Abbau zu einem Anstieg der statistischen Verfahrensdauer. Das Justizministerium befindet sich derzeit in Gesprächen mit den verschiedenen beteiligten Stellen, um in NRW eine Beschleunigung der Asylverfahren zu erreichen. Es hat sich in diesem Zusammenhang auch über die im Antrag der FDP thematisierte Zentralisierung der Verfahren in Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Trier informiert. Die dortigen Erfahrungen werden in den Prozess in NRW einfließen. Schon jetzt kann man aber davon ausgehen, dass die Verhältnisse im kleinen Rheinland-Pfalz mit 4 Millionen Einwohnern nicht eins zu eins auf die im großen NRW mit 18 Millionen Einwohnern übertragen werden können. Effizienzgewinne durch Konzentration können bei uns nicht in der gleichen Art und Weise erreicht werden wie in einem kleinen Bundesland. In NRW müssen wir auch Rechtsschutz in der Fläche gewährleisten und können nicht zum Beispiel Kläger aus Minden mit freundlichem Achselzucken zur Durchführung ihres Rechtsstreits zum Verwaltungsgericht Aachen schicken. Insofern bleibt der Fortgang der Gespräche des Justizministeriums abzuwarten. Soweit der Antrag vorsieht, die Landesregierung aufzufordern, auf die Organisation der Geschäftsverteilung innerhalb der Gerichte einzuwirken, steht dem bereits die im Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit entgegen. Die Geschäftsverteilung in den Gerichten erfolgt durch die Präsidien in ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Die Einflussnahme der Landesregierung oder des Justizministers auf die gerichtsinterne Geschäftsverteilung ist schlicht nicht zulässig. Hinsichtlich dieser Aufforderung an die Landesregierung ist Ihr Antrag daher undurchführbar. Was die übrigen Aufforderungen angeht, möchten wir die Gespräche des Ministeriums mit den beteiligten Stellen und vor allem eine seriöse Prüfung abwarten, inwieweit die in Rheinland-Pfalz gefundene Lösung auf NRW übertragen werden kann. Jetzt eine Entscheidung über das Knie zu brechen, wie in dem FDP-Antrag gefordert, lehnt die CDU-Fraktion ab. Der Überweisung des Antrags federführend an den Rechtsausschuss sowie an den Innenund an den Integrationsausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN)
