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Dr. Werner Pfeil

FDP 25.01.2024 Sitzungen 18/55

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! 21,5 oder 4,7 Monate – das ist die Frage. Auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt war die Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern ein wichtiger Tagesordnungspunkt. Einer der dort angesprochenen Schwerpunkte war die Digitalisierung und Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren. Die Durchführung dieser gerichtlichen Verfahren ist Sache der Bundesländer; die Dauer variiert jedoch erheblich. Wie die nordrhein-westfälische Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere diesbezügliche Kleine Anfrage 2810 vom 27. Oktober 2023 mitteilte, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Nordrhein-Westfalen 21,5 Monate, während sie in Rheinland-Pfalz nur 4,7 Monate beträgt. Hier stellt sich die Frage: Warum lernt Nordrhein-Westfalen nicht von Rheinland-Pfalz, bzw. warum werden in Nordrhein-Westfalen keine Anstrengungen unternommen, dies zu ändern? Wir haben in Rheinland-Pfalz nachgefragt, wieso es dort so viel besser läuft. Die Antwort ist eigentlich gar nicht so schwierig. Asylgerichtsverfahren wurden dort bereits vor Jahren gebündelt und werden zentralisiert bearbeitet. Das zuständige Verwaltungsgericht wurde dafür personell so aufgestockt, dass eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Verfahren gesichert ist. Das FDP-geführte Justizministerium in der Ampel in Rheinland-Pfalz hatte bereits vor 20 Jahren die Schwerpunkte anders gesetzt und steht damit einzigartig im Bundesvergleich da. Auch bei dem Thema „Digitalisierung in der Justiz“ ist Rheinland-Pfalz Vorreiter. So können Asylgerichtsverfahren rechtssicher und professionell in nur wenigen Monaten erledigt werden. In Nordrhein-Westfalen dagegen dauert eine Entscheidung im Durchschnitt über 20 Monate. Dass da etwas nicht richtig läuft, folgt bereits aus der überlangen Verfahrensdauer. (Beifall von der FDP) Wer das schönreden will, kann nur scheitern. In der Antwort auf unsere benannte Kleine Anfrage gibt die Landesregierung allerdings an – ich zitiere wörtlich –: 25.01.2024 Landesseitige Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit nicht geprüft. Aber wieso nicht? Wenn keine ausreichenden Antworten von dem Justizminister gegeben werden können, weshalb in Nordrhein-Westfalen ein Asylverfahren fünfmal so lange dauert wie in Rheinland-Pfalz, und wenn man hier nicht um Beschleunigung bemüht ist, ist dies bewusste Verfahrensverschleppung. In der Antwort des Justizministeriums heißt es ja: Landesseitige Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit nicht geprüft. – Damit nimmt der Justizminister aber auch gleichzeitig nicht die Chance wahr, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt mit 9,6 Monaten mit Abstand die kürzeste durchschnittliche Verfahrensdauer hat, als Beispiel für die anderen Gerichte in Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Abläufe zu evaluieren, denn es heißt ja in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage: Landesseitige Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit nicht geprüft – also auch nicht die guten, die man hätte prüfen können. Das ist nicht nur sehr schade und wieder einmal nicht verständlich, es grenzt möglicherweise auch an Arbeitsverweigerung. (Beifall von der FDP) Die Folgen sind nämlich: Erstens. Durch beschleunigte Verfahren würden die Gelder reduziert, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Kreisen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt werden. Zweitens. Die Gerichte würden bei beschleunigter Abarbeitung weniger belastet, hätten mehr Zeit für andere Sachen. Drittens. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit würden schneller hergestellt. Viertens. Personen mit Bleibeperspektive könnten schnellstmöglich und effektiver integriert werden und hierbleiben. Aber es heißt ja in der Antwort der Kleinen Anfrage: Landesseitige Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden derzeit nicht geprüft. Warum eigentlich? Vielen Dank. (Beifall von der FDP)

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