Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Märchen vom Modellwechsel, der alles einfacher machen würde, verklungen ist, gibt es jetzt die nächsten Geschichten aus der FDP. Wenn Sie sich damit beschäftigen, wo die Grundsteuerreform herkommt, erinnere ich noch einmal an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass im Westen die Werte von 1960, die Bodenwerte im Wesentlichen, für die Bewertung von Grundstücken in der Grundsteuer der Kommunen nicht mehr repräsentativ sein können – nicht des Landes; das Land nimmt daraus kein Geld ein. Im Osten waren es zum Teil noch Werte von 1935. Auch die seien keine geeignete Grundlage mehr für eine Bewertung, die dann zu einer Steuer führt. Insofern ist klar, dass es ganz automatisch – Herr Witzel hat das auch in seinem Redebeitrag angedeutet – eine Veränderung bezogen auf einzelne Grundstücke und bezogen auf einzelne Grundstücksarten geben kann, weil sich die Werte, die zugrunde liegen, verändert haben. Das ist uns allen klar. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß das. Jeder muss sich die Frage stellen, was das in der Konsequenz bedeutet. In der Konsequenz bedeutet das, dass möglicherweise zum einen anschließend selbst bei einer kommunalen Aufkom-Landtag mensneutralität der eine etwas mehr und der andere etwas weniger bezahlt. Je nachdem, wie sich die Bewertung auch innerhalb der Wohnlagen, der Geschäftslagen, der Gewerbelagen verändert haben, kann es zu Veränderungen kommen. Das ist in diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil angelegt, dass versucht worden ist, nicht nur über das Bundesmodell, sondern auch über die über Länderöffnungsklauseln entstandenen Ländermodelle, die sehr unterschiedlich sind, auszugleichen, um das an dieser Stelle richtig zu machen. Jetzt können wir darüber diskutieren, ob das diejenigen am richtigsten und am gerechtesten gemacht haben, die sich bisher dieses Bundesmodells bedient haben, oder diejenigen, die das anders gemacht haben. Wenn man das vielleicht an den Einspruchsquoten festmachen will, so liegt die nordrhein-westfälische eher im Durchschnitt. Die höchste Einspruchsquote hat ausgerechnet übrigens das Bundesland Sachsen mit 75 %; die haben ein solches Messzahlenmodell. Das heißt, das Gefühl der Menschen, dass man sich dagegen zur Wehr setzen muss, ist nicht gekoppelt an die Frage, ob sie eine solche Messzahlbewertung haben oder nicht, und ist auch nicht an das Modell gekoppelt, sondern hängt damit zusammen, wie Menschen entweder persönlich damit umgehen oder darüber informiert worden sind, dass es doch sinnvoll ist, dagegen Einspruch einzulegen. Das ist sehr unterschiedlich in den Ländern, aber selbst in den Ländern, in denen ganz andere Modelle gelten wie beispielsweise in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, ist es nicht so, dass die Einspruchsquote signifikant niedriger liegt. Das heißt, wir haben ein Thema, das uns alle deshalb beschäftigt, weil wir Recht umsetzen und verändern müssen. Weil ich als Finanzminister nun wirklich nicht dafür verantwortlich bin, dass eine Modellentscheidung getroffen oder nicht getroffen worden ist, weil das vor meiner Zeit als Minister lag, bin die ganze Zeit auf der Suche nach einem Weg, wie wir auf der Basis von Fakten möglichst gut informieren, möglichst gut beraten mit über 250 Menschen, die an Hotlines gesessen haben. Das war alles nicht genug, das hätte alles viel besser sein sollen, aber Nordrhein-Westfalen war das einzige Land, das ein solches Informationsmodell in dem Umfang gemacht hat. Mein Vorgänger hat Millionen Informationsschreiben hinausgeschickt, um überhaupt möglichst gute Basisinformationen bei einem Modellwechsel zu erreichen, den vorher keiner erprobt hat, den vorher keiner ausprobieren wollte, den das Land und seine Finanzverwaltung auch selbst gar nicht unbedingt haben wollen, für die wir auch nur begrenzt Vorsorge getroffen haben, weil man dafür keine Vorsorge treffen konnte, und für den wir übrigens auch kein Geld 25.01.2024 und keine Kostenerstattung von den Kommunen bekommen, obwohl wir die gesamte Arbeit mit vielen Hundert Menschen machen, und zwar seit Jahren. Wenn es nun um Belastungsverschiebungen geht und um die Frage, ob man die jetzt möglicherweise genauer analysieren kann, dann stimmt es, dass wir jetzt auch in der Lage sind, genauer zu sagen, dass es an bestimmten Stellen diese Belastungsverschiebungen stärker und an manchen Stellen ganz wenig gibt. Die Beispiele, die Sie gebracht haben – Essen, Recklinghausen, Bielefeld –, sind signifikante Beispiele von entsprechenden Bewertungsunterschieden bei Einfamilienhausgrundstücken in Relation zu Gewerbegrundstücken. Ja, manchmal korrespondiert das aber auch mit dem zusätzlichen Wert, den eine Immobilie hat, wenn man sie veräußern will. Das heißt, der Grundstückswert von BORIS.NRW spielt da auch eine Rolle. Die Frage, ob das nun gerecht oder ungerecht ist, muss dann vielleicht vor Ort entschieden werden, weil es nicht abhängig davon ist, was ein Landesgesetzgeber, ein Bundesgesetzgeber vielleicht vorgibt. Deshalb ist eine der Fragen, die wir uns jetzt stellen, ob man möglicherweise generell – beim Bundesmodell kann man das jetzt relativ einheitlich länderübergreifend machen, weil es mit Sicherheit an vielen Stellen in Deutschland so ist – da, wo es besonders auffällig ist, den Kommunen die Möglichkeit einräumt, die Hebesätze zwischen Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken, da, wo es signifikant ist, zu differenzieren. Unsere Erkenntnisse sind aber auch, dass es nicht landesweit gleich und nicht zu verallgemeinern ist, es sei überall in den Kommunen so. Somit ist auch die Frage, ob man das über eine Messzahl theoretisch einheitlich gerechter machen könnte, aus unserer Wahrnehmung eher mit nein zu beantworten. Das würde nur eine andere Form von Verschiebung hervorrufen, von der Sie dann diskutieren können, ob sie gerechter ist oder nicht. Diese Möglichkeit wäre also – zumal wir 6,4 Millionen Bescheide ausgegeben haben und auch alles im Grunde rückgängig machen müssten, was administrativ bis zum 01.01.2025 weder zu programmieren noch neu zu bescheiden und anschließend sicherzustellen ist, dass es zum 01.01. wirksam bei den Kommunen zur Verfügung steht – auf der Datenbasis nicht realistisch. Die Länder, die die Messzahl haben, sind übrigens auch nicht glücklich. Wenn Sie mit denen mal reden: Die haben nicht das Gefühl, dass sie damit alle Probleme gelöst haben. In manchen Großstädten haben sie die Probleme gelöst, und an vielen Stellen auf dem Land ist genau das Gegenteil der Fall. Fragen Sie mal in Sachsen und im Saarland nach. Das ist also nicht die Lösung des Problems, auch wenn wir der Meinung sind, dass möglicherweise Landtag gerade bei Einfamilienhausgrundstücken die Belastung deutlich höher sein kann, sodass es durchaus eine Möglichkeit sein könnte, auf Bundesebene in entsprechendem Gesetzgebungsrahmen eine Hebesatzspaltungsmöglichkeit für die Kommunen einzuführen. Es wäre dann notwendig, das auf Bundesebene zu regeln. Da ist tatsächlich richtigerweise angesprochen worden, dass der Bundesfinanzminister die Möglichkeit hätte, so einen schlanken Vorschlag zu machen. Das könnte man auch gemeinsam zwischen Bund und Ländern machen, das setzt aber die Bereitschaft des Bundes voraus, dies zu tun. Wenn man es nicht in jedem Bundesland einzeln machen wollte und sagen würde: „Der eine mache es halt und der andere nicht“, sondern sagen würde: „Das ist ein relativ flächendeckendes Modell für alle, die es machen“, dann ist das jedenfalls etwas, was man diskutieren kann. Auf Basis dessen, was wir heute wissen, ist aber eine flächendeckende Umsetzung nicht wahrscheinlich. Es wird selbst dann viele Kommunen geben, die sagen: „Das möchten wir nicht“, weil die Verwerfungen gar nicht so sind, wie Sie hier schildern. Operativ können wir auch also jetzt erst sagen: Es gibt eine Chance, das zu tun, wenn man sie ergreifen möchte. Sie als Parlament können sich gern im Beratungsverfahren im Ausschuss eine Meinung dazu bilden, ob wir eine solche Initiative in Berlin ergreifen und unterstützen sollen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
