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Christof Rasche

25.01.2024 Sitzungen 18/55

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Scharrenbach das Wort. Bitte sehr. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.“ So heißt es in § 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. In lediglich zwei Sätzen wird diese große Aufgabe beschrieben, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zufällt, die dieses Amt übrigens im Ehrenamt ausüben. Ich vermute, der weitaus überwiegende Teil der Abgeordneten im Landtag Nordrhein-Westfalen hat die politische Karriere mit einem kommunalen Mandat begonnen. Der Satz, den ich gleich sagen werde, trifft – das wissen Sie – auf ganz viele Menschen zu, die sich im Land Nordrhein-Westfalen, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland ehrenamtlich engagieren, und er gilt auch für das kommunale Mandat, das ein ehrenamtliches Mandat ist: Es ist manchmal viel Amt und wenig Ehr’. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass das Ansehen der kommunalpolitischen Ämter, Funktionen und Mandate gesteigert wird, denn nichts ist unmittelbarer als der Stadtrat. Nirgendwo ist man näher dran. Nirgendwo muss man mehr Gesetze und Verordnungen kennen oder umsetzen als unmittelbar in der eigenen Gemeinde, in der eigenen Stadt. Deswegen ist das kommunale Mandat ein besonderes Mandat. Anlass für diesen Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist, dafür Sorge zu tragen, dass wir Landtag auch in Zukunft Menschen finden, die sich für dieses kommunale Mandat bewerben, die sich für ihre Stadt einsetzen und die – auch das kennen Sie alle, die kommunalpolitisch unterwegs sind; es ist ein Zitat aus der Bibel – den Auftrag „Suchet der Stadt Bestes“ verfolgen. Das ist der Auftrag: „Suchet der Stadt Bestes.“ (Sven Wolf [SPD]: Matthäusevangelium!) – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf; Matthäusevangelium. Wenn Sie mir auch noch die Fundstelle zurufen, ergänze ich die natürlich für das Protokoll. (Simon Rock [GRÜNE]: Wird zu Protokoll ge- geben!) – Wunderbar. Dieser Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen enthält viele interessante Beschlussgegenstände, die Sie gleich auf den Weg bringen werden. Sie kennen ja die Haltung: „Ministerium“ heißt nichts anderes als „Dienstleister“. – Insofern wird, wenn die Legislative gleich den Auftrag an die Regierung erteilt, die Regierung als Exekutive natürlich Ihren Willen umsetzen. Das ist unser Auftrag, und so ist es im demokratischen Staatswesen miteinander verabredet. Dazu, was vorhin zum Teil im Hinblick auf die Mindestgröße der Fraktionen oder irgendwelche Unterstellungen, die damit verbunden sind, geäußert wurde: Es geht, offen gesagt, immer um die Funktionsfähigkeit der Räte. Es geht um die Funktionsfähigkeit von Demokratie. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja, ja!) Wissen Sie, selbst mit all den Änderungen, die Sie in diesem Antrag vorsehen, oder den Prüfaufträgen, die Sie damit verbinden, bleibt doch in der Realität eines: Es gibt heutzutage Räte mit sieben, acht, neun unterschiedlichen Gruppierungen, die teilweise bis weit nach Mitternacht tagen, weil offensichtlich der Grundsatz „Suchet der Stadt Bestes“ (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) nicht bei allen, die in diese Räte eingezogen sind, Handlungsauftrag ist, sondern man sich irgendwelchen anderen Aufgabenstellungen verpflichtet fühlt – und sei es, dafür Sorge zu tragen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die uns eint und deren Bestehen wir in diesem Jahr zum 75. Mal feiern, angegriffen wird. Deswegen geht es um die Funktionsfähigkeit der Räte, um die Funktionsfähigkeit der Demokratie und auch um die Wehrhaftigkeit der Demokratie gegenüber Menschen, die unsere Grundordnung angreifen und zerstören wollen. Auch dafür schafft dieser Antrag die Grundlage. Schon aus der Perspektive der Funktionsfähigkeit demokratischer Strukturen, des Schutzes des demokratischen Gemeinwesens und 25.01.2024 des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dieser Antrag daher richtig. Wir freuen uns nun auf die Beschlusslage. Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden wir diese sukzessive in diesem Jahr umsetzen, sodass letztendlich die gesetzlichen Grundlagen, sofern sie angepasst werden müssen, so in Kraft treten können, dass sie vor dem Herbst 2025 im Gesetzblatt stehen.

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