Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre mit vielen einzelnen Maßnahmen versucht, uns bestmöglich dafür aufzustellen, um eine Mammutaufgabe wie dieses Thema „Grundsteuerreform“ zu bewältigen – eine Aufgabe, die es in dieser Finanzverwaltung in diesem kurzen Zeitraum und in diesem Umfang so noch nicht gegeben hat. Sie hat auch deshalb allen Beschäftigten extrem viel abverlangt: viel Einsatz, viel Spontanität, viel Solidarität, viel Miteinander, und sie fordert das bis heute immer noch. Denn in Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe einschließlich der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Bis zum 30. November 2023 sind mehr als 93 % aller notwendigen Erklärungen eingegangen. Wenn man 14.12.2023 die dazurechnet, bei denen wir die Grundstückswerte geschätzt haben, bisher rund 360.000, dann sind wir kurz vor dem Ziel, eine entsprechende Ermittlung abzuschließen. Mein herzlicher Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihre großartige Arbeit und ihr Engagement bei der praktischen Umsetzung der Grundsteuerreform. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mein Dank gilt auch den steuerberatenden Berufen dafür, dass sie, nachdem wegen Corona schon viel zusätzlicher Aufwand zu verzeichnen war, nachdem wir viele zusätzliche Themen hatten, die über steuerberatende Berufe und über die Finanzverwaltung in den letzten Jahren abgewickelt werden mussten, auch das noch zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern geleistet haben. Und ich danke den Bürgerinnen und Bürgern, die auch ihre Schwierigkeiten, ihren Aufwand hatten, um ein Bundesverfassungsgerichtsurteil umzusetzen, das dann nach Möglichkeit mit allen Beteiligten gemeinsam dazu führt, es möglichst unkompliziert zu machen. Die seit April 2022 schon von meinem Vorgänger eingerichteten Grundsteuer-Hotlines stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin für individuelle Fragen zur Verfügung. Mein besonderer Dank gilt daher auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich mit viel Geduld und manchmal auch einem dicken Fell an die Hörer gesetzt haben und setzen und wichtige Fragen beantworten, so gut sie das in der Situation auch im Einzelfall können. Das Märchen von dem Modellwechsel, der alles einfacher gemacht hätte, ist inzwischen zu einem Mantra geworden. Doch die FDP ist sich offensichtlich darüber nicht im Klaren, dass ein Modellwechsel weder in der Zukunft geschweige denn jetzt administrative Vorteile oder eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger brächte. (Beifall von der CDU und der FDP) Ein Modellwechsel, wenn man ihn denn für die Zukunft noch wollte, würde bei der nächsten Hauptfeststellung in sieben Jahren von allen Eigentümerinnen und Eigentümern erneute Erklärungen verlangen. Unser Ziel ist es, die nächste Hauptfeststellung automationsunterstützt und weitestgehend ohne Inanspruchnahme von Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen. Hier gibt es noch viel zu tun, aber mit dem Programm Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen sind wir, was das angeht, auf einem guten Weg, und zwar gerade mit dem Mittel der Digitalisierung. Herr Kollege Witzel, diese Digitalisierung durchzuführen, soll den Ämtern und Steuerpflichtigen dienen. Möglicherweise hat der KONSENS-Verbund von allen 16 Ländern und dem Bund, der sich im Vorfeld Landtag über die Programmierung von bestimmten Themen, die man zur Umsetzung der Grundsteuerreform braucht, Gedanken gemacht hat, das Informationsinteresse eines einzelnen Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen nicht ausreichend in die Programmierung einbezogen. (Heiterkeit von der CDU) Das jetzt nachzuholen, ist allerdings relativ schwierig. Rechtssicherheit hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen wird bald da sein, denn es gibt sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in anderen Bundesländern geeignete Fälle, anhand derer die Verfassungsmäßigkeit der grundsteuerlichen Regelungen überprüft werden kann. Einspruchsentscheidungen sind ergangen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen zwei Klagen erhoben worden; eine scheint sich allerdings nicht für ein Musterverfahren zu eignen. Angesichts der Aufgeregtheiten, die an dieser Stelle immer wieder auftreten, möchte ich abschließend zwei Hinweise geben: Erstens. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, nicht für das Land. Aber gerade deshalb helfen wir als Land mit unseren Beschäftigten und mit viel Ressourceneinsatz dabei, die Rechtsgrundlagen nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zeitnah auf den Weg zu bringen, das heißt, die Messbescheide, die die Städte und Gemeinden für ihre Steuerbescheide am Schluss brauchen. Zweitens. Alle Spekulationen darüber, wie in Zukunft oberste Gerichte entscheiden könnten, helfen weder der Finanzverwaltung noch den Kommunen noch den Bürgerinnen und Bürgern. Wir setzen in Nordrhein-Westfalen geltendes Recht um, so gut, genau und bürgerfreundlich wie wir können – und dabei wird es auch bleiben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
