Ralf Witzel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die erste Große Anfrage der 18. Wahlperiode galt der Digitalisierung der Finanzverwaltung. Die Landesregierung hat sich in der Antwort seinerzeit selbst bescheinigt, im Bereich des Finanzministeriums besonders weit und vorbildlich zu sein. Die erhebliche Anzahl nicht beantworteter Fragen in mittlerweile beiden Großen Anfragen der FDP-Landtagsfraktion zur Grundsteuerreform lässt bei uns an dieser These gewisse Zweifel aufkommen. Bemerkenswert ist vor allem, dass der Finanzminister offenbar entsprechende Auswertungen, die ja möglich wären, wenn man sie programmieren würde, nicht beauftragt hat und ihn die Fragen, anders als uns, offenbar auch nicht interessieren. Sie feiern sich für 90 % ELSTER-Quote, also die digitale Einreichung, aber Informationsverarbeitung ist, was viele Felder des ELSTER-Formulars angeht, bei Ihnen gar nicht programmiert. Ich nenne Ihnen dafür Beispiele: Die Kompliziertheit des Modells lässt sich sehr gut an der Quote ablesen, mit der private Wohneigentümer gegen ordentliches Geld Steuerberater beauftragen, die Steuererklärung zu erledigen. Das ist ein Pflichtfeld. Sie können dort ganz einfach die Ja-/Nein-Frage: „Hat ein Weiterer mitgewirkt oder nicht?“ – das Feld ist leer oder ausgefüllt – datenmäßig erheben. Das tun Sie aber gar nicht, und es interessiert Sie offenbar auch nicht. Das vermeidet natürlich unangenehme Ergebnisse. Ein zweites Beispiel: Toleranzen des Risikomanagementsystems. Warum fragen wir danach? Weil wir aus der Finanzverwaltung hören, dass Bearbeiter der Grundsteuer selbst erhebliche Zweifel daran haben, ob im Rahmen der Autofallquote rein maschinell bearbeitete Vorgänge tatsächlich richtig sind. Viele Praktiker glauben, sie sind häufiger falsch, aber die Fehler werden vom Risikomanagementsystem erst gar nicht erkannt. Auch hier verweigern Sie jedweden Einblick in jeglicher Form, was wir im Rahmen der Abgeordnetenrechte unverändert für rechtlich unzulässig halten. Sie könnten die Steuerehrlichkeit steigern, wenn Sie zumindest die bei der Finanzverwaltung ohnehin vorhandenen Informationen auch für die Grundsteuer nutzen würden. Wenn also beispielsweise Eigentümer Ihnen wertsteigernde Kernsanierungen verschweigen, können Sie das trotzdem feststellen, wenn Sie sehen, welchen Modernisierungsaufwand dieser Eigentümer als Vermieter in den Jahren zuvor steuerlich geltend gemacht hat. Sie verschweigen 14.12.2023 hier jede sachliche Begründung, warum dieser Abgleich im Finanzamt nicht erfolgt. Beispiel drei: Sie können rein gar nichts zur Vielzahl der abgelehnten Fristverlängerungsanträge sagen – wobei uns die Steuerberater in Nordrhein-Westfalen mitteilen, die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen sei besonders restriktiv mit diesem Instrument umgegangen –, da Sie deren Vernichtung ohne gleichzeitige Aufzeichnung gestattet haben. Man sieht durchaus die Unlust der Beantwortung an vielen Stellen, wenn wir nachfragen: Wie hoch ist die Anzahl der formal unzulässigen Einsprüche? Was sind die wichtigen Fragen und Anliegen bei der Grundsteuerhotline? Welche Rückmeldung hat die Oberfinanzdirektion von den Finanzämtern im Grundsteuerverfahren erhalten? Es wäre ein Einfaches, dort Nachfragen anzustellen, auch ohne großen Aufwand, und das, selbst wenn man es nicht für sich dokumentiert hat, in Erfahrung zu bringen, wenn man es denn will und mit dieser zweiten Großen Anfrage auch eine zweite Chance dazu bekommen hat. Das ist ein verständliches Vorgehen, wenn die Ergebnisse vielleicht unangenehm sind und man sie ungern öffentlich erörtern möchte. Das, was Sie wissen, sind Fakten, die Sie nachdenklich stimmen sollten, Herr Finanzminister. Sie haben zu Beginn des vierten Quartals bereits 1,1 Millionen Einsprüche vorliegen. Sie haben 80.000 gerade erteilte, aber bereits wieder korrigierte Grundsteuerbescheide. Jede zweite Steuererklärung ist nach Risikomanagementsystem unvollständig oder falsch und wird deshalb zur personellen Nachbereitung ausgesteuert. Notwendig sind rund 500.000 Schätzungen, was teilweise zu grotesken Feststellungen auch bei den Schätzungen führt. Die Hotline ist überlastet, mehrfach verlängert. Über 4 Millionen Anrufe liegen vor. Auch ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Ende der Einreichungsfrist zur Grundsteuer gibt es an vielen Tagen noch eine vierstellige Anzahl von Anrufern dort. Deshalb blicken wir auf einen Prozess der Grundsteuer zurück, ein Thema, das uns sicherlich im nächsten Jahr noch erhalten bleiben wird, in dem sich mittlerweile, weiter fortgeschritten im Verfahren, viele Kritikpunkte der FDP bestätigen. Die Bauministerin Ina Scharrenbach macht dies selbst, indem sie sagt, ja, die FDP hatte recht. In vielen Fällen wird dies dazu führen, dass die Kosten des Wohnens steigen. Herr Finanzminister, wenn Sie nicht der FDP glauben wollen, hören Sie auf das, was jetzt die Finanzgerichte in immer mehr Bundesländern zum Scholz-Modell entscheiden. Sie haben nämlich erhebliche rechtliche Zweifel, obwohl noch längst nicht alle Fallkonstellationen geprüft sind. Landtag In diesem Sinne werden wir das Thema sicherlich auch für das Jahr 2024 noch politisch bearbeiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
