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Rainer Schmeltzer

14.12.2023 Sitzungen 18/52

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. 14.12.2023 Man hat es den Wortbeiträgen schon entnommen: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7211 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 10 Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7188 erste Lesung In Verbindung mit: Kommunale Investitionen erleichtern, öffentliches Vermögen nachhaltig sichern und aufbauen – „Neues Kommunales Finanzmanagement“ weiterentwickeln Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7189 Ich eröffne die Aussprache und erteile der Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt Ihnen heute in erster Lesung ein Gesetz vor, um die Haushaltswirtschaft in den Städten und Gemeinden, in den Kreisen und auch in den anderen Umlageverbänden auf eine neue Basis zu stellen. Wir haben uns in dieser Woche, beispielsweise am gestrigen Tag, im Zusammenhang mit der Beratung und der Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2024 an der einen oder anderen Stelle auch schon über die kommunale Finanzsituation ausgetauscht. Mit dem Haushaltsbeschluss werden den Kommunen im kommenden Jahr rund 36,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das ist gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr 2023 ein Aufwuchs von rund Landtag 660 Millionen Euro. Das ist erst einmal gut. Aber Sie alle wissen, dass die Städte und Gemeinden und die Kreise aktuell vor riesigen Herausforderungen stehen. Da gab es in diesem Jahr den Tarifabschluss zwischen Bund und Kommunen für die Angestellten. Das kostet richtig viel Geld. Jetzt ist gerade der Tarifabschluss für die Beamten durch. Das wird auch in den Kommunalhaushalten entsprechenden Widerhall finden. Der Tarifabschluss mit der Freien Wohlfahrtspflege steht aus. Der Rechtsanspruch auf Offenen Ganztag will umgesetzt werden. Das Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung wird insbesondere die Kommunen fordern, wenn es darum geht, die öffentliche Infrastruktur an die Vorgaben anzupassen. Das Bundesgesetz über die kommunale Wärmeplanung ist noch in Beratung. Das Problem bei diesen Bundesgesetzen ist, dass mit dieser Unklarheit beim Bundeshaushalt für 2024 und folgende Jahre eigentlich die Geschäftsgrundlage für diese Gesetze und damit die Aufgaben für die Kommunen entfallen ist. (Fabian Schrumpf [CDU]: So ist das!) Das bedeutet: An ganz vielen Stellen haben wir in den Kommunen derzeit Stresstests in den Haushalten aufgrund nicht ausfinanzierter Bundesbestellungen – das muss man einfach so sehen –, und Berlin verhält sich unverändert so, dass Berlin zwar gern bestellt, doch das Zahlen eben anderen überlässt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben uns deswegen mit dem Ende der Coronaisolierungen, die im Sommer verkündet worden sind, damit auseinandergesetzt, wie wir Änderungen am Haushaltsrecht vornehmen können, um dafür Sorge zu tragen, dass wir nicht immer mit diesen Kriseninstrumentarien arbeiten, sondern in ein dauerhaftes Recht kommen. Das ist der Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Das bedeutet: Wir haben in Nordrhein-Westfalen aktuell einen sehr starken Fokus auf der Haushaltsplanung, also auf dem Haushaltsjahr plus den drei Folgejahren. Jetzt geht es den Kommunen so wie jedem anderen auch: Je weiter der Prognosezeitraum entfernt ist, umso unsicherer wird die Schätzmöglichkeit, sowohl bei den Erträgen als auch bei den Ausgaben. Deswegen haben wir gesagt, dass wir die Bedeutung der Haushaltsplanung zugunsten eines Ausgleichs mit den Jahresergebnissen zurücknehmen wollen, weil über die vergangenen Jahre feststellbar ist – und zwar nicht nur über die guten Haushaltsjahre, die es in Nordrhein-Westfalen gegeben hat –, dass die Istergebnisse wesentlich besser sind als die Planannahmen. Das ist ohne Frage erst einmal gut. Das ist vorsichtige Haushaltswirtschaft. Aber wir merken, dass es mit dieser sehr starken Betonung auf der 14.12.2023 Planung mitunter zu sehr frühzeitigen potenziellen Einschränkungen in der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger kommt. Wenn Sie in die Haushalte schauen, sehen Sie, dass darin nicht mehr allzu viele freiwillige Leistungen enthalten sind. Dazu gehören die Büchereien, Schwimmbäder, Sportanlagen, Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren, viele Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Familien, die eben nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, die aber, offen gesagt, das Zusammenleben und die Gemeinschaft in einer Kommune ausmachen. Das ist ein bisschen das Salz in der Suppe in jeder Stadt. Deswegen schlagen wir Ihnen vor, den Haushaltsplan und die Jahresergebnisse in einen Ausgleich zu bringen. Dieser Gesetzentwurf bringt ferner viele Bürokratieerleichterungen für die Kommunen mit, ob beim Jahresabschluss selbst, bei den Unternehmen der öffentlichen Hand und, und, und. Wir versuchen immer, nicht nur darüber zu reden, was man an Bürokratie alles abbauen kann, sondern in diesem Gesetzentwurf sind viele entlastende Momente gleichzeitig enthalten. Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen enthält viele richtige und gute Punkte, die auch geändert werden müssen, wenn wir über das Haushaltsrecht sprechen. Das findet in der Kommunalhaushaltsverordnung statt. Deswegen wird auch die neue Kommunalhaushaltsverordnung, wenn sie denn so beauftragt wird wie die beiden Fraktionen von CDU und Grünen es hier beauftragen, viele zusätzliche Handlungsoptionen mit sich bringen, um insbesondere die Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu stärken. Darauf muss es jetzt ankommen. Denn die Städte, Gemeinden und Kreise sind zentrales Element für das Gelingen der vielfältigen Vorhaben, die sich die Zukunftskoalition hier im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommen hat. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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