landtag.nrw.de ↗

Dr. Hartmut Beucker

AfD 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die unabhängige und leistungsstarke Justiz ist das Fundament unserer Demokratie. Sie gewährt Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Ihre Bedeutung kann bekanntermaßen nicht hoch genug eingeschätzt werden. Doch wir stehen vor einem ernsten Problem. Bis zum Jahr 2030 werden rund 40 % unserer Richter und Staatsanwälte in den wohlverdienten Ruhestand treten. Die regierungstragenden Fraktionen beschreiben die drohende Personallücke durchaus zutreffend. Insofern sind wir uns einig. Der Vorschlag, das Projekt für wissenschaftliche Mitarbeiter in allen fünf Gerichtsbarkeiten und bei den drei Generalstaatsanwaltschaften auszuweiten, ist daher lobenswert. Der Gedanke, Nachwuchskräfte frühzeitig für die Justiz zu gewinnen, ist grundsätzlich richtig. Ist aber dieser Lösungsansatz etwa Ihre einzige und beste Lösung? Die Verschleppung des Kostenausgleichs für die Gerichtsvollzieher lässt nicht auf ein stimmiges Konzept für die Justiz schließen. Damit die anstehende Pensionierungswelle die Justiz nicht vollends überrollt, ist ein tragfähiges Konzept zur Sicherstellung des künftigen Personalbedarfs bitter nötig. Sie präsentieren uns als Generalstrategie für den Generationenwechsel in der Justiz einen Lösungsansatz, der nicht falsch ist, aber eben bei Weitem nicht ausreicht. In den Haushaltsberatungen wurde deutlich, dass es bereits jetzt an vielen Ecken und Enden knirscht. Der Bund der Richter und Staatsanwälte weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass 376 Staatsanwälte fehlen. Die Situation ist also dramatisch. Die Überlastung ist so hoch, dass dringend Personal eingestellt werden müsste, was aber nicht gut funktioniert, weil die Belastungssituation an sich die möglichen Interessenten schon von vornherein abschreckt. Nicht wenige Staatsanwälte, gerade unter den Berufsanfängern, verlassen die Justiz wieder, weil das Verhältnis von Arbeitsbelastung und Besol-Landtag dung nicht angemessen ist. Darum wird Ihr Vorschlag wenig bewirken. Zudem benötigt man für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen vorzugsweise ein Prädikatsexamen mit 9 Punkten aufwärts in der zweiten juristischen Staatsprüfung, mindestens aber 7,76 Punkte. 2022 haben das gerade einmal 482 Absolventen geschafft. In Ihrem Antrag sprechen Sie also eine überschaubare Gruppe potenziell in Betracht kommender Bewerber an. Die meisten dieser Kandidaten suchen sich lieber eine Stelle in der Wirtschaft oder in einer Großkanzlei. Der überwiegende Grund hierfür ist das Einkommen; das hatten wir zuletzt mehrfach besprochen. Kann man hier nicht mithalten, müssen andere Vorzüge ins Fenster gestellt werden. Eine personell ausgezehrte Justiz, die mit ihren wachsenden Aufgaben nicht mehr Schritt halten kann und für Gerichtsverfahren immer länger braucht, wie aktuell, wirkt aber eher abschreckend auf Absolventen. Mit diesem Ansatz präsentieren Sie uns ein großes Problem und zeigen mit Ihrem Lösungsansatz, dass Sie Tiefe und Komplexität des Problems nicht ansatzweise gerecht werden. Wir benötigen ein Maßnahmenpaket, dessen Ziel es sein muss, einerseits die Pensionierungswelle abzuflachen und andererseits ausreichend gut qualifiziertes Personal auszubilden, zu gewinnen und im eigenen Bundesland zu halten. Hierzu schweigen Sie sich aus. Über unterschiedliche Lösungsansätze hätten wir gern im Ausschuss diskutiert. Leider haben Sie diesen Antrag zur direkten Abstimmung gestellt. In den nächsten Jahren kommen also enorme Probleme auf uns zu. Ein Personalkonzept muss entwickelt werden, mit dem die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden können. Ihr Antrag liefert keine durchdachte und umfassende Strategie und ist allenfalls ein Platzhalter. Grundsätzlich würden wir die Maßnahme an sich als Inhalt eines Konzepts begrüßen, aber dazu brauchen Sie uns nicht. Wir haben stattdessen mit unserem Entschließungsantrag skizziert, was in einem Rahmen enthalten sein könnte, der ein solches Konzept ausfüllt, das ich eben gefordert und beschrieben habe. Die Zustimmung zu diesem Antrag lege ich Ihnen ans Herz, auch wenn ich ansatzweise vermute, dass ich Ihr Herz nicht ganz erreichen werde. – Vielen Dank. Auf Wiederhören! (Beifall von der AfD)

Alle Reden von Dr. Hartmut Beucker Protokoll ↗