Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Amtsgericht Wuppertal: Verfahren nach Strafbefehl über 900 Euro wegen der Nichtanmeldung einer öffentlichen Versammlung. Im Umfeld der Coronamaßnahmen-Kritiker hatte die Angeklagte in einer WhatsApp-Gruppe zu einem Videodreh aufgerufen, um Werbung für eine geplante Demonstration zu machen. Man solle schwarze T-Shirts, Masken, Grablichter und Trommeln mitbringen; nähere Informationen gebe es unter einer bestimmten Mailadresse. Dementsprechend trafen sich 30 oder 40 Menschen; sie trommelten, tanzten und drehten das Video. Ein Passant alarmierte die Polizei, weil er wegen der schwarzen T-Shirts die Antifa am Werk wähnte. Die Polizei kam, nahm die Personalien auf und formulierte die Anzeige. Gegen den Strafbefehl legte der beauftragte Anwalt Einspruch ein – zu Recht; denn eine öffentliche Versammlung, die man hätte anmelden müssen, lag gar nicht vor. Welcher politische Inhalt liegt auch im Tanzen, im Trommeln oder gar, horribile dictu, im Tragen von schwarzen T-Shirts? Irgendetwas gerufen hatte keiner. Transparente waren nicht gezeigt worden. Alles das war in den Akten genau geschildert, und das veröffentlichte Video zeigte alles genau. Der Richter hörte die Polizeibeamten und hielt dann eine Vernehmung der Entlastungszeugen für überflüssig. Der Akteninhalt war exakt bestätigt worden. Der Staatsanwalt beantragte Freispruch. Die Angeklagte zeigte sich erleichtert. Es gebe noch Gerechtigkeit, meinte sie am Ende. Ihr Anwalt pflichtete laut bei, hatte jedoch insgeheim seine Bedenken. Denn hätte der erfahrene Polizeieinsatzleiter nicht erkennen müssen, worauf seine ungerechte Anzeige hinauslief? Und wieso kam die Staats-Landtag anwaltschaft nach Aktenlage zunächst zu einem ungerechten Strafbefehl, nach Bestätigung just dieser Aktenlage aber zu einem Freispruch? Sollten da Menschen – bestrafe eine, erziehe viele – eingeschüchtert werden? Wo liegt da der Unterschied zu politischen Sondergerichten? (Widerspruch von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Jedoch hatte die Angeklagte recht: Der Richter machte den Unterschied. Er sprach ein gerechtes, mit den Regeln übereinstimmendes Urteil. Das geschah in den dunklen NS-Zeiten der sogenannten furchtbaren Juristen nicht. Wir Juristen und alle Bürger müssen diesen Unterschied immer wieder mahnend in Erinnerung rufen. Solch dunkle Zeiten dürfen sich nicht wiederholen. Die Flecken auf der weißen Weste der Juristerei müssen untersucht werden. Wir werden sie nicht los. (Stefan Engstfeld [GRÜNE]: Unerträglich!) Aber wir alle müssen unsere Berufsehre und all unseren rechtsstaatlichen Bürgersinn dafür einsetzen, dass die Flecken nicht mehr werden in unserer Zeit, in der wir die Verantwortung tragen. (Zuruf von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Das spricht sich einfach aus. Es ist ein hohes, hehres Ziel, hinter dem sich alle versammeln können. Aufarbeiten und Erinnern, das ist der Weg. Der Antrag weist ihn. Aber das reicht nicht. Es kommt auf Charakterstärke und Charakterbildung an; denn der Mensch macht den Unterschied, und der Mensch ist schwach und korrumpierbar. Das Geschehen vor den NS-Sondergerichten damals vollzog sich formal in den Bahnen des Rechtsstaats, der ein verkleideter Unrechtsstaat war, wegen der Unrecht sprechenden Menschen. Und lernen sie aus Erlebtem, aus dem Beispiel von Versagen in eigener Zeit? Ich würde gern aus voller Überzeugung „Ja!“ rufen. Allein, ich kann es nicht. Kaum, dass das totalitäre NS-Regime beendet war, begann in der DDR die totalitäre SED-Diktatur. Wieder dabei: die Justiz. Dieselben Menschen, die gerade NS-Unrecht gesprochen hatten, sprachen nun SED-Unrecht und schickten die Bürger in dieselben Gefängnisse wie in der NS-Zeit. Das Beispiel ist zum Verzweifeln. Aber dürfen wir das, verzweifeln? Nein. Das Beispiel des deutschen Westens zeigt, dass unter glücklichen Umständen immerhin und mit gutem Willen ein Rechtsstaat tatsächlich zu verwirklichen ist. Ungerechte Anklagen sind da nur Einzelfälle. Die Verteidiger des Rechtsstaats aus Justiz, Parlament und Staatsvolk müssen über menschliche Unzulänglichkeiten, Rückschritte und Rückschläge hinweg stetig voranschreiten, um den Rechtsstaat sicher und krisenfest zu machen. Dass es einfach ist, 14.12.2023 hat keiner versprochen. Der vorliegende Antrag hilft aber dabei. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
