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Martin Lucke

CDU 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten, in denen der demokratische Konsens in unserem Land immer stärker infrage gestellt wird und zunehmend offen menschenfeindliche, ja teilweise ungehemmt rassistische Positionen vertreten werden, ist es wichtiger denn je, dass wir Demokraten den aufkeimenden Extremismus bekämpfen. 14.12.2023 Es ist wichtig, Demokratie und Rechtsstaat sowie die Freiheit und die Rechte des Einzelnen zu verteidigen. Die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und die Erinnerung an das Terrorregime des Nationalsozialismus ist ein wichtiges Instrument, um die Gefahren extremistischer Ideologien aufzuzeigen und die Bürger gegen sie zu mobilisieren. Ein nicht zu vernachlässigender Teil dieser Auseinandersetzung ist die Erinnerung an die Unrechtsprechung und die Verbrechen der NS-Sondergerichte. Diese waren berüchtigt für die massenhafte Verhängung von Todes- und langjährigen Zuchthausstrafen für absolut geringfügige Delikte. Ihre Zuständigkeit, die zu Beginn der NS-Herrschaft noch auf spezielle Straftatbestände begrenzt war, wurde bis 1945 mehrfach ausgeweitet. So erledigten in Hamburg gegen Ende des Krieges die Sondergerichte 73 % aller Strafprozesse. Sie waren gekennzeichnet durch eine weitgehende Entrechtung des Beschuldigten. Verfahrensmaxime war allein äußerste Schnelligkeit. Der spätere Präsident des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, verglich sie deshalb mit einer Panzertruppe, die den Feind mit der ihr vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Kampfkraft aufsuchen, stellen und vernichten müsse. Schätzungen zufolge sollen allein die NS-Sondergerichte etwa 11.000 Todesurteile verhängt haben, oftmals wegen Diebstahls geringwertiger und sogar wertloser Güter oder, im Fall des Sondergerichts Freiburg, weil der Beschuldigte in einem privaten Gespräch geäußert hatte, es wäre am besten, wenn niemand mehr etwas für den Krieg spende; dann würden die Soldaten aufhören, zu kämpfen, und der Krieg gehe schnell zu Ende. Die NS-Sondergerichte waren ohne Zweifel Bestandteil des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und mit ihren drakonischen, mit nichts zu rechtfertigenden Strafen Instrumente zum Machterhalt der Diktatur in Deutschland. An sie und an die gesamte NS-Zeit zu erinnern, ist deshalb notwendig und angebracht. In Deutschland gibt es jedoch bereits viele Gedenkstätten, die sich mit der NS-Zeit befassen. Auch die Justiz in Nordrhein-Westfalen hat sich schon lange dieser Erinnerung und dieses mahnenden Gedenkens, ganz explizit auch an die NS-Sondergerichte, verschrieben. In verschiedenen Städten in NRW, zum Beispiel in Düsseldorf, Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg und Wuppertal, also an den ehemaligen Standorten der Sondergerichte, wird dieser Verbrechen durch die NS-Justiz gedacht. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Dauer- und Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ an der Justizakademie Recklinghausen. Landtag Die Frage ist also, ob zusätzliche Gedenkstätten für NS-Sondergerichte einen echten Mehrwert bieten oder ob sie eine Überlappung mit bestehenden Einrichtungen darstellen. Ebenso wäre zu klären, ob unsere begrenzten Ressourcen auf die Bekämpfung der gegenwärtigen und zukünftigen Bedrohung für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat konzentriert werden sollten anstatt auf die Errichtung weiterer, zusätzlicher Gedenkstätten. Nach unserer Auffassung ist es wichtig, in diesem Prozess auch neue Zielgruppen zu erreichen und hierfür moderne Bildungs- und Kommunikationsansätze zu nutzen – ein Vorhaben, das die Landeszentrale für politische Bildung derzeit konsequent verfolgt. Die CDU-Fraktion wird sich an dieser Diskussion im Rechts- und im Hauptausschuss aktiv und konstruktiv beteiligen. Der Überweisung des Antrags an die beiden Fachausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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